Erzbistum Freiburg
.Erläuterungen zu § 4
Referat Hochschulen, Hochschulpastoral und Studienbegleitung Lehramtsstudierende
Erläuterungen zu § 4
Ausführungsbestimmungen zur Studien- und Prüfungsordnung
Kirchliches Studium – Angewandte Theologie und Religionspädagogik
Referat Hochschulen, Hochschulpastoral und Studienbegleitung Lehramtsstudierende
(Dr. M. Münch)
Stand: 10.03.2025
####Die Module 11 bis 17 des Kirchlichen Studiums sind im Modulhandbuch des B.A.-Studiengangs „Angewandte Theologie und Religionspädagogik“ unter den Modulziffern
12 bis 15 und 18 bis 21 aufgeführt.
12 bis 15 und 18 bis 21 aufgeführt.
Die Abschlussprüfung besteht aus der Abschlussarbeit und dem Abschlusskolloquium.
Das Kolloquium geht zu 25 Prozent in die Note ein.