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Ordnung für die kirchliche Erwachsenenbildung
im Erzbistum Freiburg

vom 11. November 2003

(ABl. 2003, S. 195)

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A: Ziele – Aufgaben – Träger

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1.
Im Dienst von Kirche und Gesellschaft
Das kirchliche Engagement in der offenen Erwachsenenbildung ist Ausdruck der im Glauben begründeten Solidarität und der Kommunikation der Kirche und der Christen mit den Menschen in unserer Gesellschaft (vgl. 2. Vatikanisches Konzil, Gaudium et Spes, Nr. 1/Gemeinsame Synode, Beschluss: Schwerpunkte kirchlicher Verantwortung im kirchlichen Bildungsbereich, Abschnitt 9).
Die offene Erwachsenenbildung im Erzbistum Freiburg steht mit ihren Einrichtungen im Dienst von Kirche und Gesellschaft und versteht sich als kulturelle Diakonie. Sie ist Wesens- und Lebensäußerung der katholischen Kirche. Sie arbeitet mit im pluralen Weiterbildungssystem in Baden-Württemberg und wendet sich an alle Menschen, die sich weiterbilden wollen.
Durch ihre Präsenz in der Erwachsenenbildung, in der Begegnung mit Menschen in Bildungsprozessen gewinnt die Kirche selbst wichtige Impulse für die aktuelle Gestalt ihres Glaubens, für ihren Dienst in der Gesellschaft und für ihre pastorale Verantwortung.
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2.
Ziele
Bildung ist mehr als Wissen und Lernen. Bildung zielt auf die Entfaltung der Person in ihren vielfältigen Beziehungen und in diesem Sinn auf den Erwerb persönlicher, religiöser, sozialer, politischer und beruflicher, geistiger und körperlicher Fähigkeiten. Dazu gehört der Zugang zu Wissen und Information, zu Bildungs- und Lernmöglichkeiten, die Suche nach Sinn und Orientierung, das religiöse Fragen und die Kunst, das eigene Leben und die jeweilige Lebenswelt in der Beziehung zum Anderen verantwortlich mitzugestalten. Bildung umfasst die Kompetenz, Stellung zu nehmen und im Dialog eigene Positionen zu entwickeln und zu klären. Zur Bildung gehört die Befähigung, Pluralität zu bejahen, Konflikte anzunehmen und sie in der Haltung gegenseitiger Anerkennung und Wertschätzung zu bearbeiten. Erwachsenenbildung in kirchlicher Trägerschaft ist diesen Zielen verpflichtet. Durch ihre Veranstaltungen befähigt sie Menschen, in ihrer Weiterbildung diese Ziele zu erreichen.
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3.
Aufgaben
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Förderung von Lernprozessen

Zusammen mit anderen Trägern hilft kirchliche Erwachsenenbildung, Widerstände gegen Lernen abzubauen. Sie unterstützt die größere Anstrengung, im Erwachsenenalter Wissen zu erwerben und in den eigenen Wissenssystemen zu verankern. Sie fördert Neugier und Aufmerksamkeit für neue Wissensgebiete und die Bereitschaft, nicht mehr zutreffendes Wissen zu verlernen. Sie gestaltet gastfreundliche Räume für Begegnung und Dialog. Sie organisiert kognitive und affektive Lernprozesse und fördert Selbstbildungsprozesse, wie sie erwachsenen Menschen angemessen sind. Sie vermittelt den Teilnehmenden bestärkende Rückmeldungen und Anerkennung.
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Abbau von Bildungsschranken

Kirchliche Erwachsenenbildung weiß sich den sozial Schwachen verpflichtet. Soweit immer möglich überwindet sie die Bildungsschranken zwischen den sozialen Schichten.
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Bezug zu christlichem Lebens- und Glaubenswissen

Erwachsenenbildung in kirchlicher Trägerschaft will nicht nur neues Wissen vermitteln. Sie hofft vielmehr auch dazu beizutragen, dass sich im Diskurs das Sinn- und Wertbewusstsein aller Beteiligten modifiziert, entwickelt, festigt und vertieft. Im Rahmen der jeweiligen Thematik ermöglicht Erwachsenenbildung in kirchlicher Trägerschaft den Teilnehmenden, ihr Wissen und ihre Fragen, ihre Erfahrungen und Handlungsperspektiven, Sinnmuster, Gelingen und Scheitern in Beziehung zu setzen zu christlichem Lebens- und Glaubenswissen. Biblische und christliche Traditionen und christliche Ethik werden qualifiziert in den jeweiligen Bildungsprozess eingebracht. Es gilt, die Spannungen zwischen kulturellen Leitbildern und Beiträgen des Evangeliums zur Sinnerschließung fruchtbar zu machen. Erwachsenenbildung übt ein in die Kunst, nach dem tragenden Grund aller Wirklichkeit zu fragen und die Menschen in ihren Beziehungen zu Gott und dem Nächsten zu sehen.
Die Frage des Glaubens an Gott ist entscheidend für die Zukunft der Menschheit. Gerade darin finden wir die tragende Grundlage unseres Lebens, die ihm nicht nur Sinn und Ziel, sondern aus der sich auch die Werte ergeben, die das Zusammenleben in und mit der Schöpfung garantieren.
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Breites Themenspektrum

Das Themenspektrum der Erwachsenenbildung im Erzbistum macht vertraut mit kirchlichen, gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Entwicklungen. Sie fragt nach dem Verhältnis von Vernunft und Glaube, von Theologie und Philosophie, Offenbarung und Freiheit, von wissenschaftlichen und theologischen Erkenntnisprozessen. Sie greift philosophische, geistes- und naturwissenschaftlichtechnische Perspektiven auf. Diese werden einbezogen in die unabschließbare Frage nach der Wahrheit, nach dem Bild vom Menschen und menschlicher Gemeinschaft in der Schöpfung.
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Solidarität vor Ort und global

Erwachsenenbildung in kirchlicher Trägerschaft schafft Anreize, sich in andere Sprachen, Kulturen, Religionen, Lebensbedingungen einzufühlen und Verständnis zu entwickeln für alle Menschen in Gottes Schöpfung. Bildungsprozesse stärken Solidarität vor Ort in der Gesellschaft und global. Deshalb hat die Familienbildung in der Erwachsenenbildung einen besonderen Rang.
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Unterstützung von Qualifikationsprozessen

Erwachsenenbildung unterstützt wirtschaftliche und berufsbezogene Qualifikationsanpassungen. Sie engt aber das Bildungsverständnis nicht auf das Funktionale und das Nützliche in beruflichen Zusammenhängen ein. Sie ermöglicht auch heilsame Unterbrechungen für Muse und Lebenskunst.
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4.
Theologische Bildung
Eine eigene Bedeutung kommt philosophischen und theologischen Bildungsprozessen zu. Die Theologische Erwachsenenbildung sorgt für theologisches und philosophisches Wissen in unserer Gesellschaft. Sie dient der Vergegenwärtigung christlicher Traditionen in Kunst und Kultur. Sie fördert verantwortete Entscheidungen gegenüber dem christlichen Glauben und eröffnet Zugänge zum kirchlichen Leben.
Erwachsenenbildung in kirchlicher Trägerschaft ist der Ökumene verpflichtet. Sie hilft Einzelnen und Gruppen, die Zeichen der Zeit zu lesen und fördert sie in ihrer ökumenischen Verantwortung. Sie trägt bei zur Versöhnung zwischen den christlichen Kirchen, zwischen Christen und Juden, zur Verständigung zwischen Christen und Muslimen und Angehörigen anderer Religionen. Mit dem Dienst an der ökumenischen Bewegung verbindet sich deshalb der Einsatz für interreligiöse und interkulturelle Begegnungen.
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5.
Trägerschaft
Träger der offenen Erwachsenenbildung im Erzbistum sind das Bildungswerk der Erzdiözese mit den hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und die örtlichen Bildungswerke mit den ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Mit Anteilen ihrer Aufgaben sind die Einrichtungen der Pastoralen Bildung (Erzbischöfliches Seelsorgeamt, Institut für Pastorale Bildung, Diözesancaritasverband, Geistliches Zentrum, Regionalstellen, Bildungshäuser), die Verbände und ein Teil der Beratungsstellen in der offenen Erwachsenenbildung im Erzbistum tätig.
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6.
Vernetzung
Das Bildungswerk der Erzdiözese Freiburg stellt sich ein auf die gegenwärtigen Veränderungen in der Religiosität der Menschen und im Verhältnis zwischen Kirche und Gesellschaft. Das Bildungswerk vernetzt sich in internen und externen Zusammenhängen. Es sucht und schafft Orte, an denen kirchlich gebundene Menschen anderen begegnen, die außerhalb der Kirche oder in anderen religiösen Zusammenhängen nach Bildung, Sinn, religiöser Orientierung und Lebensgestaltung fragen oder durch ihr Engagement in Verbindung zu dem stehen, was die Bibel Reich Gottes nennt.
Gleichzeitig schlägt das Bildungswerk Brücken zu den anderen Trägern kirchlicher Erwachsenenbildung in der eigenen Kirche und im Rahmen der kirchlichen Landesarbeitsgemeinschaft Baden-Württembergs.
Ebenso wichtig ist die Vernetzung der Bildungsarbeit mit den pastoralen Grunddiensten. Wo immer Menschen sich dafür ansprechen lassen, eröffnen die Bildungsprozesse Zugänge zu den Räumen der Liturgie, der Diakonie und der Verkündigung. Die Bildungswerke fördern Entwicklungen, die die kirchlichen Angebote und Einrichtungen in Städten, Dekanaten, Seelsorgeeinheiten und Lebensräumen miteinander verbinden. Sie werden auf diese Weise frei für ihre eigenen Aufgaben und Anliegen und bringen sich ein in die Entwicklung der Kirche und ihrer Präsenz in der Gesellschaft.
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B: Das Bildungswerk der Erzdiözese Freiburg und die örtlichen Bildungswerke

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I. Das Diözesane Bildungswerk

Das Bildungswerk der Erzdiözese Freiburg ist eine Einrichtung der Diözese mit Sitz in Freiburg. Es hat den Auftrag, kirchliche Erwachsenenbildung in der gesamten Erzdiözese durch inhaltliche Vorgaben und organisatorische Maßnahmen zu gewährleisten.
Das Bildungswerk unterhält Bildungszentren als Außenstellen. Diese unterstehen der Leitung des Bildungswerks und haben den Auftrag, die kirchliche Bildungsarbeit in den Regionen zu gewährleisten und sie in den Pfarrgemeinden bzw. in den Seelsorgeeinheiten zu fördern und zu unterstützen.
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1.
Rechtsform
1.1
Das Bildungswerk der Erzdiözese Freiburg ist eine Einrichtung der Erzdiözese ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Es untersteht der Aufsicht des Erzbischöflichen Ordinariats.
1.2
Die hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Angestellte des Erzbistums Freiburg und unterliegen dem kirchlichen Dienstrecht.
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2.
Leitung
2.1
Zur Leitung des Bildungswerks bestellt die Diözese eine Direktorin bzw. einen Direktor, die/der die Fach- und Dienstaufsicht über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bildungswerks wahrnimmt. Sie/Er ist dafür verantwortlich, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend den kirchlichen Vorgaben und im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der Weiterbildung und des Bibliothekswesens ihre Aufgaben wahrnehmen. Sie/Er trägt die Verantwortung für die sachgerechte Verwendung der Finanzmittel im Bildungswerk. Unterstützt wird sie/er durch Fachkräfte für die Geschäftsführung, für das kirchliche Büchereiwesen, für die Projektarbeit und für die Einrichtungen des 2. Bildungswegs.
2.2
Die Direktorin/Der Direktor vertritt das Bildungswerk der Erzdiözese in kirchlichen Gremien, Organisationen und Einrichtungen sowie gegenüber den dafür zuständigen staatlichen Organen und beteiligt sich an der Weiterentwicklung der Erwachsenenbildung in Baden-Württemberg.
2.3
Für das gesamte Bildungswerk nimmt sie/er Leitungs- und Steuerungsfunktionen wahr, die sich sowohl auf die Sicherstellung notwendiger Ressourcen als auch auf die inhaltliche Konzeption der Bildungsangebote und deren Koordination beziehen.
2.4
Die Förderung von Qualitätsentwicklungsprozessen in Verbindung mit den neuen Anforderungen an Erwachsenenbildung sowie die Weiterbildung der hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinsichtlich bildungspolitischer Entwicklungen, konzeptioneller Diskussionen und „gesellschaftlicher Trends“, die für die Bildungsarbeit von Bedeutung sind, gehören zu den zentralen Aufgaben der Leitung.
2.5
Für die Diözesanarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung übernimmt die Leitung die Aufgaben der Geschäftsführung. Sie arbeitet eng mit dem Vorstand der Diözesanarbeitsgemeinschaft zusammen und setzt die Beschlüsse der Diözesanarbeitsgemeinschaft um.
2.6
Der Bereich „Kirchliches Büchereiwesen“ als eigene Fachstelle unterstützt und begleitet die Arbeit der Katholischen Öffentlichen Büchereien in der Erzdiözese.
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3.
Bildungszentren (Außenstellen)
3.1
Die Bildungszentren unterstützen die örtlichen Bildungswerke der Pfarreien und Seelsorgeeinheiten durch Beratung und Dienstleistungen. Sie initiieren und begleiten die strukturelle Entwicklung der Bildungswerke. Sie beraten die örtlichen Bildungswerke bei der Programmgestaltung und machen Angebote für die Weiterbildung von Bildungswerksleiterinnen und -leitern. Sie unterstützen die Stadt- bzw. Kreis-Arbeitsgemeinschaften bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
3.2
Die Bildungszentren sprechen mit eigenen Bildungsangeboten Menschen in der gesamten Region an. Sie sind Orte der offenen Begegnung, des Dialogs für die Region und öffentliche Foren für religiöse, gesellschaftliche, politische und kulturelle Themen. Sie können spezielle Zielgruppen, z. B. Behinderte, Arbeitslose etc., ansprechen. In Regionen, in denen das Bildungswerk ein eigenes Bildungshaus hat, werden auch längerfristige Veranstaltungen mit Übernachtungsmöglichkeiten angeboten. Diese ermöglichen besonders intensive Lernprozesse.
3.3
Die Bildungszentren vertreten die katholische Erwachsenenbildung in der Region. Sie kooperieren mit kirchlichen und gesellschaftlichen Gruppen und Einrichtungen.
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II. Die örtlichen Bildungswerke

Auf der Ebene der Pfarrei sind die örtlichen Bildungswerke Einrichtungen der Kirchengemeinde. Sie haben die Aufgabe, für offene Angebote der Erwachsenenbildung zu sorgen. Sie kooperieren mit verbandlichen Trägern offener Erwachsenenbildung. Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den örtlichen Bildungswerken werden von den hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bildungswerks unterstützt. Analoges gilt für die Bildungswerke in Seelsorgeeinheiten.
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1.
Rechtsform
1.1
Das örtliche Bildungswerk ist eine Einrichtung der Kirchengemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Es ist organisatorisch selbständig und verantwortlich für die Bildungsarbeit der Pfarrei bzw. Seelsorgeeinheit.
1.2
Das Bildungswerk führt in der Regel seinen Namen nach der Pfarrei oder der Seelsorgeeinheit, in der es errichtet ist.
1.3
Das Bildungswerk wird durch Beschluss des Pfarrgemeinderates konstituiert. Es kann nur durch Beschluss des Pfarrgemeinderates wieder aufgelöst werden.
1.4
Im Einvernehmen mit dem Pfarrer bestellt der Pfarrgemeinderat die Leiterin/den Leiter des Bildungswerks und in Absprache mit ihm in der Regel eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter und eine Rechnerin/einen Rechner. Die Leitung des Bildungswerks ist verantwortlich für die Bildungsarbeit in der Pfarrei im Rahmen der im Abschnitt A genannten Ziele und Aufgaben sowie der staatlichen Vorschriften für ihre Förderung.
1.5
Die Amtsdauer der Leitung ist begrenzt. Sie beträgt in der Regel drei Jahre. Wiederbestellung ist möglich.
1.6
Der Pfarrgemeinderat trägt die Verantwortung für die Koordinierung der kirchlichen Erwachsenenbildung am Ort. Um diese Koordinierung zu gewährleisten, kann eine örtliche Arbeitsgemeinschaft oder ein Sachausschuss des Pfarrgemeinderates gebildet werden. Die Arbeitsgemeinschaft oder der Sachausschuss wählt eine Leitung mit der Aufgabe, Themen und Termine von Veranstaltungen der Erwachsenenbildung aufeinander abzustimmen. Die Leiterin/der Leiter des Bildungswerks ist geborenes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft oder des Sachausschusses.
1.7
Mehrere Kirchengemeinden können ein gemeinsames Bildungswerk errichten. Sie bestimmen, welche der beteiligten Kirchengemeinden die rechtliche Trägerschaft übernimmt und regeln das Nähere in einer schriftlichen Vereinbarung, die der Zustimmung der jeweiligen Pfarrgemeinderäte bedarf.
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2.
Aufgaben der örtlichen Bildungswerke
Die Aufgaben des Bildungswerks sind insbesondere
2.1
Planung und Durchführung von Veranstaltungen der Erwachsenenbildung in der Pfarrei oder in der Seelsorgeeinheit
2.2
Terminabsprachen, Gewinnung von Referentinnen/Referenten
2.3
Herausgabe eines gedruckten Programms
2.4
Vernetzung und Koordination der Erwachsenenbildungsangebote von Verbänden, Gruppierungen oder Einrichtungen in der Pfarrei
2.5
Umsetzung der Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaften auf Kreis- und Diözesanebene in der Pfarrei
2.6
Vertretung der Belange des Bildungswerks und seiner Angelegenheiten in den pfarrlichen Gremien sowie gegenüber anderen Einrichtungen der Erwachsenenbildung und in der Öffentlichkeit
2.7
Abwicklung der Finanzierung einschließlich der Beantragung staatlicher Zuschüsse für die Bildungsveranstaltungen
2.8
Vertretung der Interessen in der zuständigen Kreis- bzw. Stadtarbeitsgemeinschaft
2.9
Erstellung eines jährlichen Kassenberichts
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3.
Rechte und Pflichten der örtlichen Bildungswerke
3.1
Das Bildungswerk ist berechtigt, alle Hilfen der Pfarrei unentgeltlich zu nutzen.
Die Pfarrei stattet das Bildungswerk nach Maßgabe des Haushaltsplanes mit den erforderlichen finanziellen Mitteln aus. Seiner Mitarbeit im öffentlichen System der Weiterbildung entspricht die eigene Rechnungsführung zur Abwicklung seiner Geschäfte und zur zweckentsprechenden Verwendung der staatlichen Zuschüsse. Die regelmäßige Überprüfung der ordnungsgemäßen Kassenführung obliegt dem Stiftungsrat.
3.2
Die finanziellen Mittel des Bildungswerks sind Sondervermögen der Kirchengemeinde. Sie sind zweckgebunden und werden ausschließlich für die kirchliche Erwachsenenbildung verwendet. Die Leitung des Bildungswerks entscheidet über die Verwendung der Finanzmittel und wickelt alle Finanzvorgänge ab.
3.3
Dem Stiftungsrat und dem Erzbischöflichen Ordinariat bleibt das Recht vorbehalten, Auskünfte zu verlangen, Einsicht in das Schriftgut zu nehmen sowie Prüfungen vorzunehmen bzw. zu veranlassen.
3.4
Bei Auflösung des Bildungswerks gehen die finanziellen Mittel auf die Kirchengemeinde über. Das Sondervermögen muss zur Förderung der Erwachsenenbildungsarbeit verwendet werden.
3.5
Das örtliche Bildungswerk kann sich eine auf dieser Ordnung basierende Geschäftsordnung geben.
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4.
Konfliktregelungen
4.1
Meinungsverschiedenheiten über die Arbeit sind zunächst im örtlichen Bildungswerk gütlich zu regeln. Wenn das nicht möglich ist, ist der Vorstand des Pfarrgemeinderats für die Schlichtung zuständig.
4.2
Wenn der Pfarrgemeinderat selbst in der Auseinandersetzung steht oder befangen ist, soll der Kreis-AG-Vorstand und die regionale Weiterbildungsreferentin/der regionale Weiterbildungsreferent um Vermittlung gebeten werden.
4.3
Soweit Verbände an der Auseinandersetzung beteiligt sind, wird die Diözesanleitung des jeweiligen Verbandes in den Schlichtungsprozess mit einbezogen.
4.4
Zur Klärung des Sachverhaltes und der Ursachen sind der mit der Schlichtung befassten Stelle Bücher, Dateien und Akten zugänglich zu machen sowie die erforderlichen Auskünfte und Informationen zu geben.
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III. Zusammenschluss der örtlichen Bildungswerke:
Kreisarbeitsgemeinschaften und Diözesane Arbeitsgemeinschaft

  1. Die örtlichen Bildungswerke sowie die Verbände und Einrichtungen, die überörtlich offene Erwachsenenbildung leisten, können sich auf der Ebene der Landkreise/Stadtkreise zu Kreisarbeitsgemeinschaften zusammenschließen. Ihre Aufgabe ist es vor allem, die Kooperation unter den örtlichen Bildungswerken durch den Austausch von Erfahrungen und Anregungen zu gewährleisten. Sie werden in ihren Aufgaben von der zuständigen hauptberuflichen Mitarbeiterin/dem zuständigen hauptberuflichen Mitarbeiter des Bildungswerks unterstützt und arbeiten mit anderen Trägern der Erwachsenenbildung auf der Ebene der Landkreise/Stadtkreise zusammen.
  2. Die Vorstände der Kreis- bzw. Stadt-Arbeitsgemeinschaften als Vertretung der örtlichen Bildungswerke sowie die Verbände und Einrichtungen, die in der Erzdiözese offene Erwachsenenbildung leisten, können sich zu einer Diözesanarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung zusammenschließen. Als eingetragener Verein mit eigener Satzung wahrt sie die gemeinsamen Interessen der Erwachsenenbildung im kirchlichen Bereich und gegenüber staatlichen Behörden (vgl. Satzung der Diözesanarbeitsgemeinschaft, B, 3.). Sie arbeitet eng mit dem Bildungswerk der Erzdiözese zusammen.
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C: Zusammenarbeit des Bildungswerks mit den anderen Trägern:
Arbeitsgruppen für Erwachsenenbildung

Die Mitarbeit des Erzbistums Freiburg im pluralen Weiterbildungssystem in Baden-Württemberg wird wahrgenommen vom Bildungswerk der Erzdiözese Freiburg mit seinen regionalen Bildungszentren in Kooperation mit den örtlichen Bildungswerken und den Arbeitsgemeinschaften für Erwachsenenbildung.
Außerdem veranstalten auch andere kirchliche Einrichtungen und Verbände Maßnahmen, die der offenen kirchlichen Erwachsenenbildung zugehören.
Um die verschiedenen Maßnahmen zu vernetzen, ihr Profil zu schärfen, Ressourcen effektiv einzusetzen und die verschiedenen Einrichtungen in ihren eigenen Verantwortungen zu unterstützen, werden auf diözesaner und regionaler Ebene Arbeitsgruppen für die offene kirchliche Erwachsenenbildung eingerichtet.
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1.
Diözesane Arbeitsgruppe
1.1
Aufgaben
Die diözesane Arbeitsgruppe hat folgende Aufgaben:
  • Weiterentwicklung von Leitvorstellungen für die gesamte offene kirchliche Erwachsenenbildung
  • Festlegung von thematischen Schwerpunkten und Absprachen über die jeweiligen Kooperationen
  • Einführung von Qualitätssicherungsverfahren
  • Herausgabe eines gemeinsamen Programms mit ausgewählten Veranstaltungen verschiedener Träger
1.2
Mitglieder sind
  • der Leiter der Abteilung IV, Weiterbildung
  • der Leiter der Abteilung III, Schulen/Hochschulen
  • der Leiter der Abteilung I, Seelsorge, der zugleich Leiter des Seelsorgeamts ist
  • eine Vertreterin/ein Vertreter der Bildungshäuser, die ein eigenes Programm erstellen
  • eine Vertreterin/ein Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Verbände
  • die Leiterin/der Leiter des Bildungswerks
  • die/der Vorsitzende der Diözesanarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung e.V.
Sachkundige Berater/innen können jederzeit zu den Sitzungen eingeladen werden.
1.3
Arbeitsweise
Vorsitzender der Arbeitsgruppe ist der Leiter der Abteilung IV. Die Geschäftsführung wird vom Bildungswerk wahrgenommen. Die Arbeitsgruppe wird mindestens zweimal jährlich vom Vorsitzenden einberufen.
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2.
Arbeitsgruppen in den Regionen
2.1
Aufgaben
Die regionalen Arbeitsgruppen beraten unter der Leitung des Regionaldekans die Arbeit in folgenden Bereichen und treffen die erforderlichen Absprachen:
  • Mitwirkung bei der Erarbeitung thematischer Schwerpunkte der Bildungsarbeit in der Erzdiözese und Absprachen über deren Umsetzung in der Region
  • Festlegung von Veranstaltungsorten für Schwerpunktveranstaltungen
  • Entwicklung von regionalspezifischen Projekten
2.2
Mitglieder sind
  • der Regionaldekan
  • die Regionalreferentin/der Regionalreferent
  • die Leiterin/der Leiter des Bildungszentrums. In Regionen mit zwei Bildungszentren sind beide Leiterinnen/Leiter Mitglied der Arbeitsgruppe.
  • die Frauenreferentin
  • eine Vertreterin/ein Vertreter der Kreis- bzw. Stadt-Arbeitsgemeinschaften
  • eine Vertreterin/ein Vertreter der Verbände. Sie/Er wird nach Anhörung der Verbände vom Regionaldekan berufen.
  • gegebenenfalls eine Vertreterin/ein Vertreter der Bildungshäuser
Sachkundige Beraterinnen und Berater können zu den Sitzungen eingeladen werden.
2.3
Arbeitsweise
Vorsitzender der Arbeitsgruppe ist der Regionaldekan. Die Geschäftsführung wird vom Bildungswerk wahrgenommen.
Die Arbeitsgruppe der Erwachsenenbildung trifft sich wenigstens zweimal jährlich. Die Sitzungen werden vom Regionaldekan einberufen und geleitet.
2.4
Der Austausch zwischen den Arbeitsgruppen in den Regionen und der diözesanen Arbeitsgruppe erfolgt über die Dienstbesprechung der Regionaldekane mit dem Erzbischöflichen Ordinariat und die Konferenzen im Bildungswerk.
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D: Übergangs- und Schlussbestimmungen

Diese Ordnung tritt mit dem Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Erzdiözese in Kraft.