Erzbistum Freiburg
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§ 4
§ 5
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Nr. 14Freiburg im Breisgau, den 3. November 2026
Heiliger Stuhl
Nr. 493Botschaft des Heiligen Vaters Leo XIV. zum 10. Welttag der Armen
33. Sonntag im Jahreskreis, 15. November 2026
Der Herr ist die Zuflucht des Armen (vgl. Ps 14,6)
1. Der Herr ist die Zuflucht des Armen (vgl. Ps 14,6). Die Worte des Psalmisten weisen uns den Weg, den wir mit Blick auf den 10. Welttag der Armen gehen sollen. Wieder einmal gilt es, zum Wort Gottes zurückzukehren, um zu erkennen, wie wichtig die Armen im Leben der Kirche sind. Der Ausdruck aus dem Psalm wird zum Richtmaß für das christliche Leben, denn er offenbart das Antlitz Gottes und erkennt die menschliche Armut an. In einem dramatischen historischen Moment, wie es die Zerstörung des Tempels in Jerusalem war, fühlte sich das Volk der Gegenwart Gottes beraubt und erlebte ein noch nie dagewesenes materielles und moralisches Elend.
Dieses Wort erweist sich für jede Generation als sehr aktuell. Von Anfang an macht es den Widerspruch deutlich, der auch heute noch oft auftritt. Die erste Feststellung lautet nämlich: »Der Tor sagt in seinem Herzen: Es gibt keinen Gott. Sie handeln verderbt, handeln abscheulich; da ist keiner, der Gutes tut« (Ps 14,1). Sie verdeutlicht den Kontrast zwischen denen, die sich weise verhalten, und denen, die ihr Leben so führen, als gäbe es nichts über ihnen. Leider fällt auf, wie weit verbreitet auch in unserer Zeit eine soziale Ungerechtigkeit ist, die von einer vermessenen Verdorbenheit herrührt, die gleichermaßen bedauerlich wie diskriminierend ist. Der Verlust des Sinns für das Transzendente im Alltagsleben ist nicht mehr nur eine theoretische Leugnung der Existenz Gottes; vielmehr zeigt er sich darin, dass seine Güte und Barmherzigkeit bei den Bemühungen um persönliche und soziale Gerechtigkeit nicht berücksichtigt werden.
Die ersten, die darunter leiden müssen, sind die Armen, deren Zahl in vielen Gesellschaften nicht zufällig zunimmt. Die Abwesenheit Gottes lässt die Menschen nicht mehr in wechselseitiger Achtung nebeneinander stehen, vielmehr stehen sie im Zeichen der Herrschaft und Übervorteilung einer über dem anderen. So zeigt sich eine unselige Logik der Übervorteilung und Ausgrenzung, die marginalisiert und erniedrigt. In dieser Lage befinden sich nicht nur einzelne Menschen, sondern ganze Bevölkerungsgruppen. Die Worte des Psalms sind nach wie vor voller Wahrheit: »Sie fressen mein Volk, als äßen sie Brot« (Ps 14,4).
2. Der Schrei der Armen nach Gerechtigkeit wird heute durch vielfältige, immer subtilere Techniken erstickt, bis all ihre Bemühungen, ihren Forderungen Gehör zu verschaffen, verstummen. Die digitale Welt radikalisiert die Vorurteile ihnen gegenüber und verstärkt den Schleier der Gleichgültigkeit, der ihre Anliegen verhüllt. Dem Armen bleibt nichts anderes übrig, als zu Gott zu rufen (vgl. Ps 34,7) und seine Klage vor ihn zu bringen, in der Gewissheit, dass er erhört wird, denn Gott ist treu und barmherzig. Die Unterdrückten, Gedemütigten und Schutzlosen wachsen auch heute in der Gewissheit auf, dass sie sich vertrauensvoll und zuversichtlich auf Gott verlassen müssen. In diesem völligen Vertrauen kommt das Gefühl der eigenen Würde wieder zum Vorschein, man erkennt Schwestern und Brüder, mit denen man seine Träume gemeinsam verwirklichen kann, und die Hoffnung wird still und leise Wirklichkeit. Bei Gott Zuflucht zu suchen bedeutet, den wahren und sicheren Schutz zu finden, den die Mächtigen nicht gewährleisten können und lieber verweigern.
Der Arme jedoch erkennt besser als andere das Wesentliche, denn er lebt vom Wesentlichen. Da er Christus von allen am ähnlichsten ist, erkennt er Gott als seine Zuflucht, auch wenn die Umstände dem zu widersprechen scheinen, und ist voller Hoffnung auf seine Gerechtigkeit, die nicht lange auf sich warten lässt. In der Nacht der Verlassenheit und Einsamkeit „wohnt der Arme im Schutz des Allerhöchsten“ (vgl. Ps 91,1). Alle, die in Bedrängnis sind, die Ungerechtigkeit und Kränkung erfahren, die leiden und Schmerzen haben, die einsam sind und keinen Sinn im Leben finden, können beim Herrn Trost und neuen Lebensmut finden.
3. Dass Gott Zuflucht ist, ist nicht nur ein Versprechen – in der Person Jesu Christi wird es Wirklichkeit. Mit der Menschwerdung seines Sohnes nimmt Gott bei uns Wohnung und lässt so die erhoffte Zuflucht konkret und sichtbar werden. Jesus Christus ist wirklich Gottes Zuflucht für die Armen. Aus Gehorsam gegenüber dem Vater steigt er bis zum tiefsten Punkt hinab, dorthin, wo die Letzten sind. Er kommt allen entgegen und bietet jedem eine sichere Zuflucht: »Kommt alle zu mir, die ihr mühselig und beladen seid! Ich will euch erquicken« (Mt 11,28). In Jesus schützt Gott nicht nur, sondern teilt die menschliche Armut bis zum Kreuz.
Die Armen unserer Tage sind die Vergessenen und Ausgegrenzten: Sie sind nicht nur ohne Brot, sondern auch ohne Stimme und ohne Gesicht. Mögen sie dem Sohn Gottes begegnen, der sich allen als Nächster erweist, ohne jemanden zu vernachlässigen. Mögen sie ihm vor allem in denen begegnen, die sich Christen nennen. Über seinen Leib, die Kirche, schenkt Jesus Brot und Freundschaft; er bringt Licht und eine Perspektive der Hoffnung; er nennt jeden beim Namen und gibt allen ihre Würde zurück. Jesus von Nazaret ist Gottes Geschenk an die Armen. In ihm werden alle Verheißungen Wirklichkeit. Für alle, die wohnungslos, arbeitslos, bildungsfern, hungrig oder krank sind, eröffnet sich ein neuer Weg: das Teilen als Ausdruck des Reiches Gottes (vgl. Mt 5,3). Der Gier derer, die Reichtümer nur für sich selbst anhäufen, steht die Entschlossenheit Gottes gegenüber, der durch das Zeugnis von Menschen aus Fleisch und Blut das Herz öffnet und in seiner Liebe annimmt.
4. In Christus sollen auch wir arm werden und den Armen Zuflucht bieten. Die christliche Gemeinschaft darf nicht gleichgültig bleiben gegenüber den vielen, die heute vor der Tür stehen und für diejenigen, die sich in ihren eigenen vier Wänden einschließen und unsichtbar bleiben. Die Kirche ist ihrem Wesen nach dazu berufen, arm zu sein und den Armen Zuflucht zu bieten. Vergessen wir nicht den Kommentar des heiligen Augustinus zum Gleichnis von dem reichen Mann und dem armen Lazarus: „Es sagt uns nicht den Namen des Reichen, sondern den des Armen. Der Name des Reichen war in aller Munde, doch Gott hat ihn verschwiegen; der Name des Armen war unbekannt, doch Gott hat ihn uns offenbart. […] Was würdest du wählen? Arm wie Lazarus zu sein oder reich wie der andere? Lass dich nicht täuschen! Hör dir das Ende an und sieh, welche Wahl die falsche war“ (Sermo 33A, 4).
In meinem Apostolischen Schreiben Dilexi te habe ich daran erinnert: »Gott zeigt den Armen seine Vorliebe: Zuallererst richtet sich das Wort der Hoffnung und der Befreiung des Herrn an sie: Deshalb soll sich niemand verlassen fühlen, auch wenn er in einem Zustand der Armut oder der Schwäche lebt. Und die Kirche, wenn sie Kirche Christi sein will, muss eine Kirche der Seligpreisungen sein, eine Kirche, die den Kleinen Raum schafft, die arm und zusammen mit den Armen auf dem Weg ist, und die ein Ort ist, an dem die Armen einen privilegierten Platz haben« (Nr. 21).
Dabei stellen sich unweigerlich einige Fragen, die uns an diesem 10. Welttag der Armen dringend im Kopf und im Herzen beschäftigen sollten. Sind wir Zeichen eines Gottes, der den Armen Zuflucht bietet? Sind wir uns unserer eigenen Armut bewusst und ziehen wir sie dem ungerechten Reichtum vor? Gehen wir dorthin, wo die Armen sind, und spüren wir ihre Marginalisierung? Hören wir ihnen zu und haben wir Anteil an ihren Erwartungen? Sprechen wir ihre Namen mit göttlicher Zärtlichkeit aus? Belebt und fördert unsere Nächstenliebe in ihnen den Wunsch nach Gerechtigkeit und Befreiung? Diese und viele andere Fragen zwingen uns zu einer ernsthaften Gewissensprüfung, um zu erkennen, wie sehr wir noch dazu berufen sind, uns für die Armen und ihre Befreiung einzusetzen. Dann werden wir sehen, dass die Armen selbst zur Zuflucht für andere werden. Die Erfahrung der Armut macht einen besonders sensibel für eine neue Solidarität angesichts der Herausforderungen.
Die Liebe Christi lässt uns nämlich am Leben Gottes teilhaben, der die Liebe ist. In diesem Sinne sollen Christen nicht nur bei Gott Zuflucht suchen, sondern in Gott auch selbst zu einer Zuflucht für andere werden, ohne »zu unterscheiden zwischen denen, die helfen, und denen, die Hilfe empfangen, zwischen denen, die zu geben scheinen und denen, die scheinbar empfangen, zwischen denen, die arm erscheinen, und denen, die meinen, Zeit, Fähigkeiten, Hilfe anbieten zu können. Wir sind die Kirche des Herrn, eine Kirche der Armen, wir sind alle wertvoll, alle Subjekte, jeder ist ein Träger eines einzigartigen Wortes Gottes. Jeder ist ein Geschenk für die anderen« (Predigt, 17. August 2025).
5. Der 800. Todestag des heiligen Franz von Assisi ruft uns in Erinnerung, wie er als Pilger zum Grab des Apostels Petrus nach Rom kam und dort von Mitgefühl für die Bettler ergriffen wurde. Um ihr Leid zu verstehen und mitzuerleben, zog er seine eigenen Kleider aus und tauschte sie gegen die zerlumpten Gewänder von einem der Bettler, setzte sich hin, um Almosen zu erbitten, und verbrachte den ganzen Tag inmitten der Armen mit frohem Herzen (vgl. Fonti Francescane, 1405–1406). Wir wollen bezeugen, dass es auch heute möglich ist, diese Freude zu erleben, wenn man sich in die Lage der Armen versetzt und ihnen zuhört, anstatt nur über sie zu reden. Wer Gott als Zuflucht hat, ist frei, prophetische Entscheidungen zu treffen, die bezeugen, dass alles von unten her neu gedacht werden kann – in Demut und Brüderlichkeit, denn nur diese heilen eine von Überheblichkeit verwundete Welt.
Ich vertraue darauf, dass dieser 10. Welttag der Armen ein wichtiger Schritt dabei sein kann, das Antlitz der vielen Brüder und Schwestern wiederzuentdecken, die bei Gott Zuflucht suchen und sich in unseren Gemeinschaften zu Hause fühlen möchten. Bleiben wir dem Wort Gottes gehorsam, das uns zur Umkehr des Herzens aufruft. Die Jungfrau Maria, die im gekreuzigten Leib ihres Sohnes die Liebe Gottes betrachtet hat, die die Hungrigen mit Gaben beschenkt und die Reichen leer ausgehen lässt (vgl. Lk 1,53), möge unsere Fürsprecherin sein.
Aus dem Vatikan, am 13. Juni 2026, dem Gedenktag
des heiligen Antonius von Padua.
des heiligen Antonius von Padua.
Leo PP. XIV
Deutsche Bischofskonferenz
Nr. 494Aufruf der deutschen Bischöfe zur
Adveniat-Weihnachtsaktion 2026
Adveniat-Weihnachtsaktion 2026
Liebe Schwestern und Brüder,
Frauen in Lateinamerika und der Karibik leisten einen wichtigen Beitrag zum Zusammenleben in Familie, Kirche und Gesellschaft. Dennoch sind viele von ihnen benachteiligt: Sie werden ausgebeutet oder erfahren verschiedene Arten von Gewalt. Häufig wird ihnen der Zugang zu Bildung verwehrt; sie verfügen über kein eigenes Einkommen und können ihre Rechte nicht einfordern.
Die diesjährige Adveniat-Weihnachtsaktion 2026 steht unter dem Leitwort „Mut-Macherin – Frauen stärken. Hoffnung schenken.“ Nach diesem Motto unterstützt Adveniat zusammen mit der Kirche in Lateinamerika Netzwerke der Solidarität, die den Interessen und Rechten von Frauen dienen. Sie können so selbstbestimmt Perspektiven für sich und ihre Familien entwickeln.
Liebe Schwestern und Brüder, mit Ihrer Spende bei der Weihnachtskollekte, die den Projekten von Adveniat zugutekommt, leisten Sie einen wichtigen Beitrag, um Frauen in Not zu stärken und ihnen und ihren Angehörigen Hoffnung zu schenken. Bitte zeigen Sie Ihre Verbundenheit mit den Menschen in Lateinamerika durch Ihre großherzige Spende und Ihr Gebet.
Für das Erzbistum Freiburg |
Erzbischof Stephan Burger |
Kollektenankündigung an Heiligabend und am 1. Weihnachtsfeiertag (24./25. Dezember 2026)
Die heutige Kollekte ist für Adveniat bestimmt und dient der Förderung von Projekten in Lateinamerika. Im Mittelpunkt der diesjährigen Weihnachtsaktion stehen Frauen, die unter schwierigen Lebensbedingungen ihren Alltag meistern. Mit Ihrem Beitrag zur Kollekte helfen Sie, die Rechte dieser Frauen zu stärken und sie dabei zu unterstützen, ihr Leben selbstbestimmt und in Würde zu gestalten. Herzlichen Dank und vergelt’s Gott!
Es wird empfohlen, den Aufruf am 4. Adventssonntag, dem 20. Dezember 2026, in allen Gottesdiensten (auch am Vorabend) zu verlesen. In jedem Falle muss er den Gemeinden in geeigneter Weise bekannt gemacht werden (Pfarrbrief, Homepage, Aushang usw.). Die Kollektenankündigung während des Gottesdienstes am Kollektentermin, etwa nach den Fürbitten, ist obligatorisch. Die Kollekten, die am Heiligabend und am 1. Weihnachtsfeiertag (24./25. Dezember 2026) in allen Gottesdiensten, auch in den Kinderkrippen-Feiern, gehalten werden, sind ausschließlich für die Bischöfliche Aktion Adveniat bestimmt.
Hinweise zur Adveniat-Weihnachtsaktion 2026
Die Adveniat-Weihnachtsaktion 2026 steht unter dem Motto „Mut-Macherin – Frauen stärken. Hoffnung schenken.“ und stellt Adveniat-Projektpartnerinnen vor, die sich für die Stärkung von Frauen und ihren Familien in Lateinamerika und der Karibik einsetzen.
Die Adveniat-Weihnachtsaktion wird am 1. Adventssonntag, dem 29. November 2026, im Erzbistum München und Freising eröffnet und live von domradio.de im Internet übertragen.
Zahlreiche Gestaltungshilfen für den Pfarrbrief, die Homepage und die Präsenz in den sozialen Netzwerken bietet Adveniat unter adveniat.de/gestaltungshilfen zum Download an. Ebenso stehen verschiedene Materialien, die in die Thematik einführen, in gedruckter und digitaler Form zur Verfügung. Materialbestellungen können jederzeit online unter adveniat.de/material abgerufen sowie per Telefon oder E-Mail aufgegeben werden.
Am 3. Adventssonntag, dem 13. Dezember 2026, soll in allen Gottesdiensten der Aufruf der deutschen Bischöfe zur Adveniat-Weihnachtsaktion bekannt gemacht werden. Legen Sie an diesem Wochenende bitte auch die Spendentütchen in der Kirche aus. Diese können auch dem Pfarrbrief beigelegt werden.
Mit der Adveniat-Kollekte, die in allen Gottesdiensten an Heiligabend und am 1. Weihnachtsfeiertag gehalten wird, wird um Unterstützung der Projekte in Lateinamerika und der Karibik gebeten. Die Kollekte soll nach den Fürbitten angekündigt werden. Erwähnen Sie dabei bitte auch die Möglichkeit der Online-Spende. Die Kollekte soll zeitnah und ohne Abzug über die Bistumskasse an Adveniat weitergeleitet werden. Hinweise zur Weiterleitung der Kollektengelder an die Erzdiözese finden Sie im Kollektenplan (Amtsblatt Nr. 12/2025). Bezüglich der Ausfertigung von Zuwendungsbestätigungen wird auf das Amtsblatt Nr. 1/2014 und auf das Formblatt „Weiterleitung von Kollekten und Sammlungen“ im Programm „Kefas“ der Meldestelle unter der Rubrik „Weitere Formulare“ verwiesen.
Auf Zuwendungsbestätigungen für Spenden an Adveniat ist der Hinweis „Weiterleitung an die Bischöfliche Aktion Adveniat e.V.“ zu vermerken.
Um das Ergebnis der Kollekte den Gemeindemitgliedern bekannt zu geben und sich bei Ihnen zu bedanken, bietet Adveniat Vorlagen und Dankkarten an unter adveniat.de/gestaltungshilfen oder adveniat.de/bestellungen.
Bei Fragen zur Weihnachtsaktion 2026 wenden Sie sich an die Bischöfliche Aktion Adveniat e.V., Gildehofstr. 2, 45127 Essen, Tel.: 0201 1756-295, E-Mail: material@adveniat.de. Unter adveniat.de/weihnachtsaktion finden Sie weitere Informationen sowie die Materialien zum Download.
Nr. 495Aufruf der deutschen Bischöfe zur
Aktion Dreikönigssingen 2027
Aktion Dreikönigssingen 2027
Liebe Kinder und Jugendliche,
liebe Begleiterinnen und Begleiter,
liebe Schwestern und Brüder,
liebe Begleiterinnen und Begleiter,
liebe Schwestern und Brüder,
zu Beginn des Jahres 2027 machen sich die Sternsingerinnen und Sternsinger wieder auf den Weg. Sie bringen den Segen Gottes zu den Menschen und sammeln Spenden für Kinder weltweit. Mit ihrem Einsatz setzen sie ein wichtiges Zeichen der Hoffnung und Solidarität.
Die kommende Aktion Dreikönigssingen steht unter dem Motto: „Gutes Essen, starke Kinder – Sternsingen für gesunde Ernährung“. Sie stellt das zentralamerikanische Land Guatemala in den Mittelpunkt, wo jedes zweite Kind chronisch mangelernährt ist. Dies hat oft lebenslange Beeinträchtigungen zur Folge. Mangelernährung bedeutet nicht immer Hunger. Häufig fehlen über einen langen Zeitraum wichtige Nährstoffe, weil die Familien zu wenig Geld für eine gesunde Ernährung haben.
Die Partnerorganisationen der Sternsinger setzen sich in Guatemala und weltweit dafür ein, dass Kinder Zugang zu gesundem Essen haben, das ihre Entwicklung fördert. Bitte unterstützen Sie die Sternsingerinnen und Sternsinger in ihrem Engagement!
Für das Erzbistum Freiburg |
Erzbischof Stephan Burger |
Der Aufruf ist den Gemeinden in geeigneter Weise bekannt zu machen (Pfarrbrief, Homepage, Aushang usw.). Der Ertrag der Aktion Dreikönigssingen (Sternsingeraktion) ist ausschließlich für das Kindermissionswerk „Die Sternsinger“ bestimmt.
Hinweise zur Aktion Dreikönigssingen 2027
Die deutschen Bischöfe laden zur Aktion Dreikönigssingen 2027 ein. Sie steht unter dem Motto „Gutes Essen, starke Kinder – Sternsingen für gesunde Ernährung“. Im Mittelpunkt steht das Kinderrecht auf gesunde und ausgewogene Ernährung. Am Beispiel Guatemala erfahren die Sternsingerinnen und Sternsinger, welche Folgen Mangelernährung hat und wie die Projektpartner der Sternsinger Familien auf der ganzen Welt dabei unterstützen, eine gesunde Ernährung der Kinder sicherzustellen.
Das Kindermissionswerk „Die Sternsinger“ und der BDKJ stellen hierzu unter www.sternsinger.de vielfältige Materialien bereit. Die bundesweite Eröffnung der Aktion Dreikönigssingen 2027 findet am Dienstag, 29. Dezember 2026, in Münster statt. Weitere Informationen finden Sie unter www.bdkj-muenster.de/sternsinger.
Jedes Jahr stehen ein Thema und ein Beispielland im Mittelpunkt der pädagogischen Materialien. Die Spenden aus der Aktion fließen jedoch unabhängig davon in Hilfsprojekte für Kinder in rund 80 Ländern weltweit. Wenn Sie vor der Aktion ein bestimmtes Projekt auswählen möchten, das mit den Spenden Ihrer Sammlung unterstützt werden soll, schlägt das Kindermissionswerk gerne ein Projekt vor und sendet Ihnen dazu Informationsmaterial. Wenden Sie sich bei Interesse bitte direkt an das Kindermissionswerk: Tel, 0241 / 4461-9290, E-Mail: gemeinden@sternsinger.de.
Das Kindermissionswerk „Die Sternsinger“ in Aachen sorgt als Geschäftsstelle der Aktion Dreikönigssingen dafür, dass die Spenden über fachkundig begleitete Hilfsprojekte Kindern weltweit zugutekommen und nachhaltig, transparent und sparsam verwendet werden. Hinweise zur Weiterleitung der Kollektengelder an die Erzdiözese finden Sie im Kollektenplan (Amtsblatt Nr. 13/2026). Bezüglich der Ausfertigung von Zuwendungsbestätigungen wird auf das Amtsblatt Nr. 1/2014 und auf das Formblatt „Weiterleitung von Kollekten und Sammlungen“ im Programm „Kefas“ der Meldestelle unter der Rubrik „Weitere Formulare“ verwiesen.
Sämtliche Spendeneinnahmen aus der Aktion Dreikönigssingen sind gemäß der Durchführungsordnung innerhalb von drei Monaten ohne Abzüge dem Kindermissionswerk zuzuleiten. Spendenkonto: IBAN: DE95 3706 0193 0000 0010 31 bei der Pax-Bank für Kirche und Caritas eG.
Fragen rund ums Sternsingen richten Sie gerne an das Kindermissionswerk „Die Sternsinger“, Stephanstraße 35, 52064 Aachen, Telefon: 0241 / 4461-14, E-Mail: info@sternsinger.de.
Erzbischof
Nr. 496Korrektur des Amtsblatts Nr. 13 vom 6. Oktober 2026 (ABl. S. 394)
Beschluss der Unterkommission der Regionalkommission Mitte
der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes
vom 25. Juni 2026
#Beschluss der Unterkommission der Regionalkommission Mitte
der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes
vom 25. Juni 2026
In der dem Beschlusstext der Unterkommission der Regionalkommission Mitte der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes vom 25. Juni 2026 (Nr. 474) vorangestellten Einleitungsformel wurde entgegen den Überschriften versehentlich die falsche Kommission benannt.
Anstatt der Angabe „Unterkommission der Regionalkommission Baden-Württemberg“ muss die Angabe richtigerweise „Unterkommission der Regionalkommission Mitte […]“ lauten.
Nr. 497Ordnung zum Rechtsträgerwechsel des Bildungshauses St. Luzen
(Rechtsträgerwechsel-Ordnung Bildungshaus St. Luzen)
####(Rechtsträgerwechsel-Ordnung Bildungshaus St. Luzen)
§ 1
Zweck dieser Ordnung
1Bisher war der Allgemeine Katholische Kirchenfonds für Hohenzollern als kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts Rechtsträger des Bildungshauses St. Luzen in Hechingen. 2Zweck dieser Ordnung ist es, Aufgaben, Betrieb, Entwicklung und Finanzierung des Bildungshauses St. Luzen in die Organisation der Erzdiözese Freiburg als übernehmende Rechtsträgerin zu überführen. 3Stiftungszweck des Allgemeinen Katholischen Kirchenfonds für Hohenzollern bleibt u. a. die Unterstützung und Förderung des Bildungshauses St. Luzen.
#§ 2
Stichtag
Die Trägerschaft des Bildungshauses St. Luzen in Hechingen wird zum 1. Januar 2027 in die Organisation der Erzdiözese Freiburg als übernehmender Rechtsträgerin überführt.
#§ 3
Vermögensübertragung
(1) Das zum Ablauf des 31. Dezember 2026 dem Bildungshaus St. Luzen zuzuordnende vorhandene bewegliche Sach-, Geld- und immaterielle Vermögen des Allgemeinen Katholischen Kirchenfonds für Hohenzollern als übertragender Rechtsträger geht zum Stichtag auf die Erzdiözese Freiburg als übernehmender Rechtsträgerin über.
(2) 1Bestehende Zweckbindungen des Sach- und Geldvermögens sind seitens der Erzdiözese Freiburg zu beachten. 2Bei Vermögen, das gespendet oder gestiftet wurde, ist der Wille der Spender und Stifter zu wahren.
(3) 1Ein Verzeichnis der zum Stichtag auf die Erzdiözese Freiburg übergegangenen wesentlichen Vermögensgegenstände wird innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieser Ordnung durch die Erzdiözese Freiburg erstellt. 2Als wesentlich gelten solche Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten den Betrag von 1.000,00 Euro brutto übersteigen.
(4) 1Das Eigentum an Grundstücken und Gebäuden, grundstücksgleiche Rechte und sonstige Rechte an Grundstücken verbleiben bei dem Allgemeinen Katholischen Kirchenfonds für Hohenzollern. 2Mit Inkrafttreten dieser Ordnung räumt der Allgemeine Katholische Kirchenfonds für Hohenzollern der Erzdiözese Freiburg ein umfassendes unentgeltliches Nutzungsrecht hinsichtlich der für die Aufgabenerfüllung notwendigen Gebäude und dazugehörigen Grundstücksflächen ein. 3Die Nutzungsrechte werden durch individuelle Erbbaurechtsverträge geregelt, welche gesondert abzuschließen sind.
#§ 4
Übergang von Arbeitsverhältnissen
(1) Die Arbeitsverhältnisse der für das Bildungshaus St. Luzen tätigen Mitarbeitenden des Allgemeinen Katholischen Kirchenfonds für Hohenzollern gehen zum Stichtag auf die Erzdiözese Freiburg als neue Anstellungsträgerin über.
(2) Die Erzdiözese Freiburg ist verpflichtet, den Rechtsträgerwechsel bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands Anstalt des öffentlichen Rechts (KZVK) anzuzeigen und eine Fortführung der Zusatzversorgung gegebenenfalls durch eine Beteiligung bei der KZVK zu schaffen.
#§ 5
Rechtsnachfolge
(1) Die Erzdiözese Freiburg tritt zum Stichtag, soweit staatliche Regelungen dem nicht entgegenstehen, in alle das Bildungshaus St. Luzen betreffenden Rechte und Pflichten des Allgemeinen Katholischen Kirchenfonds für Hohenzollern an dessen Stelle ein, insbesondere
- in die den Vermögensgegenständen des Aktiv- und Passivvermögens nach § 3 zuzuordnenden zivil- oder öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisse oder Rechte,
- in alle Arbeitsverhältnisse nach § 4 als Arbeitgeberin,
- in sämtliche dem Bildungshaus St. Luzen zuzuordnenden sonstigen Verträge,
- in sämtliche dem Bildungshauses St. Luzen zuzuordnenden Forderungen und Verbindlichkeiten und
- in sämtliche Rechte und Pflichten aus etwaigen behördlichen Erlaubnissen oder Genehmigungen zugunsten des Bildungshauses St. Luzen.
(2) Soweit erforderlich und möglich, ist zu Verträgen nach Absatz 1 Nummer 3 seitens des Allgemeinen Katholischen Kirchenfonds für Hohenzollern die Zustimmung der Vertragspartner zum Eintritt der Erzdiözese Freiburg einzuholen.
#§ 6
Geschäftsunterlagen
1Die Erzdiözese Freiburg wird mit Inkrafttreten dieser Ordnung Eigentümerin sämtlicher das Bildungshaus St. Luzen betreffender Unterlagen, die zur Fortführung des Bildungshauses St. Luzen erforderlich sind. 2Sie sind der Erzdiözese Freiburg zum Stichtag zu übergeben.
#§ 7
Zusammenarbeit
Die mit der Übertragung der Trägerschaft des Bildungshauses St. Luzen verbundenen Aufgaben legen der Allgemeine Katholische Kirchenfonds für Hohenzollern und die Erzdiözese Freiburg einvernehmlich fest.
#§ 8
Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am 4. November 2026 in Kraft.
Freiburg im Breisgau, den 22. Oktober 2026 |
Erzbischof Stephan Burger |
Mitteilungen des Generalvikars
Nr. 498Weltmissionstag der Kinder
#Kinder helfen Kindern: der „Weltmissionstag der Kinder 2026“ („Krippenopfer“)
Mit dem Weltmissionstag der Kinder, der weltweit begangen wird, lädt das Kindermissionswerk ,Die Sternsinger‘ Kinder in Deutschland ein, durch eine persönliche Spende die Lebenssituation von Kindern auf anderen Kontinenten zu verbessern. Unter dem Motto „Kinder helfen Kindern“ wird aus vielen kleinen Gaben eine große Hilfe für Kinder weltweit.
Die Kollekte zum Weltmissionstag der Kinder wird an einem Tag zwischen Weihnachten und dem Hochfest Erscheinung des Herrn gehalten, den die Pfarrgemeinden bestimmen können (26. Dezember 2026 – 6. Januar 2027). Hierzu stellt das Kindermissionswerk einen Bastelbogen mit Spendenkästchen und Krippenlandschaft, ein Begleitheft mit einer Vorlesegeschichte für Kinder und Familien sowie ein Aktionsplakat bereit. Das aktuelle Beispielland ist Guatemala. Eine katechetische Arbeitshilfe mit Tipps zum Einsatz der Materialien in Schulen, Kindertagesstätten und Gemeinden wird online angeboten: www.sternsinger.de/wmt.
Wir bitten, die Kollekte zum Weltmissionstag der Kinder mit dem Hinweis auf das Kindermissionswerk ,Die Sternsinger‘ auf dem üblichen Weg an die Bistumskasse zu überweisen. Ebenso bitten wir, das „Krippenopfer“, das in vielen Gemeinden üblich ist, als solches zu vermerken. Hierbei ist auf den Unterschied zur Bischöflichen Aktion Adveniat zu achten. Auf die Aktion Dreikönigssingen (Sternsingeraktion), die hiervon ebenfalls zu unterscheiden ist, wird in besonderen Ankündigungen hingewiesen.
Hinweise zur Weiterleitung der Kollektengelder an die Erzdiözese finden Sie im Kollektenplan (Amtsblatt Nr. 13/2026). Bezüglich der Ausfertigung von Zuwendungsbestätigungen wird auf das Amtsblatt Nr. 1/2014 und auf das Formblatt „Weiterleitung von Kollekten und Sammlungen“ im Programm „Kefas“ der Meldestelle unter der Rubrik „Weitere Formulare“ verwiesen.
Die Materialien zum Weltmissionstag der Kinder können kostenlos bezogen werden und sind auch im Internet abrufbar. Weitere Informationen: Kindermissionswerk „Die Sternsinger“ e.V., Stephanstr. 35, 52064 Aachen oder im Internet unter www.sternsinger.de/wmt.
Nr. 499Zulassung zu den Sakramenten des Christwerdens
#Diözesane Feier am 1. Fastensonntag 2027
Die Sakramente des Christwerdens – Taufe, Firmung und Eucharistie – sind nicht nur für einzelne Christinnen und Christen, sondern für die Kirche insgesamt von Bedeutung. Diese Dimension findet Ausdruck in den liturgischen Feiern des Katechumenats und der Eingliederung in die Kirche.
Auch in diesem Jahr sind alle erwachsenen Taufbewerberinnen und Taufbewerber sowie Firmbewerberinnen und Firmbewerber mit ihren Patinnen und Paten, den Begleiterinnen und Begleitern auf dem Katechumenatsweg und Angehörigen zur diözesanen Feier der Zulassung zu den Sakramenten des Christwerdens am 1. Fastensonntag, 14. Februar 2027, um 15:00 Uhr ins Freiburger Münster eingeladen.
Die Pfarrer bzw. die zuständigen Seelsorgerinnen und Seelsorger in den Kirchengemeinden werden gebeten, die Bewerberinnen und Bewerber für Taufe und Firmung zu dieser Feier einzuladen.
Um die Verbundenheit mit den Pfarreien auszudrücken, kann den Bewerberinnen und Bewerbern zu dieser diözesanen Feier von Seiten der Gemeinde ein Sendschreiben mitgegeben werden, in dem die ganze Gemeinde die Bitte um die Taufe in der Osternacht mitträgt und unterstützt. Mit dieser Feier wird die Bedeutsamkeit des Katechumenats und die Verbundenheit des Bischofs mit den erwachsenen Tauf- und Firmbewerberinnen und -bewerbern deutlich.
Um Anmeldung über das Online-Formular www.ebfr.de/zulassungsfeier wird bis zum 25. Januar 2027 gebeten.
Vernetzung für Katechumenatsverantwortliche
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Zukunft Sakramentenpastoral“ bieten die zuständigen Fachreferentinnen und Fachreferenten der Südwest-Diözesen am Mittwoch, 4. November 2026 einen digitalen Austausch für alle Katechumenatsbegleiterinnen und -begleiter an. Anmeldung und weitere Informationen unter www.ebfr.de/sakramentenpastoral.
Online-Glaubenskurs für (junge) Erwachsene
Auch im Jahr 2027 wird es wieder einen Online-Glaubenskurs zur Vorbereitung auf die Taufe geben. Der Kurs richtet sich besonders an Taufbewerberinnen und -bewerber aus Pfarreien, in denen keine Katechumenatsgruppen zustande kommen. Der Kurs findet fünfmal mittwochs vom 27. Januar bis 3. März 2027, jeweils von 19:00 bis 21:00 Uhr via Videokonferenz statt. Weitere Informationen und die Anmeldemöglichkeit unter www.ebfr.de/wunderbarmenschlich.
Weitere Informationen und Materialien unter:
Erzbischöfliches Seelsorgeamt
Abteilung Kirchenentwicklung und pastorale Innovation
Frau Laura Müller, Telefon: 0761 5144 129, E-Mail: laura.mueller@seelsorgeamt-freiburg.de
Abteilung Kirchenentwicklung und pastorale Innovation
Frau Laura Müller, Telefon: 0761 5144 129, E-Mail: laura.mueller@seelsorgeamt-freiburg.de
Erzbischöfliches Ordinariat
Referat Liturgie und Sakramente
Herrn Bernd Gehrke, Telefon: 0761 2188 213, E-Mail: bernd.gehrke@ordinariat-freiburg.de
Referat Liturgie und Sakramente
Herrn Bernd Gehrke, Telefon: 0761 2188 213, E-Mail: bernd.gehrke@ordinariat-freiburg.de
Nr. 500Bibelsonntag 2027
#Die in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen zusammengeschlossenen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften begehen den 31. Januar 2027 als gemeinsamen Bibelsonntag unter dem Thema „Von Wasser, Früchten und Licht – Hoffen im Angesicht Gottes (Offb 22,1-5)“.
Materialien für den Bibelsonntag können unter www.bibelsonntag.de heruntergeladen werden.
Nr. 501Gebetswoche für die Einheit der Christen 2027
#Das Motto der Gebetswoche 2027 lautet: „Fürchte dich nicht, du kleine Herde! Denn euer Vater hat beschlossen, euch das Reich zu geben“ (Lk 12,32).
Die Gebetswoche für die Einheit der Christen wird vom 18. bis zum 25. Januar 2027 oder zwischen Christi Himmelfahrt und Pfingsten gefeiert. Sie kann auch an einem anderen, von den Gemeinden selbst gewählten Termin begangen werden.
Für das Jahr 2027 wurden die Materialien der Gebetswoche für die Einheit der Christen in Irland vorbereitet. Diese Materialien stützen sich auf jahrhundertealte Traditionen irischer Spiritualität und laden dazu ein, sich auf den gemeinsamen Glauben an Christus zu besinnen. Die offiziellen Texte und Materialien können heruntergeladen werden unter www.gebetswoche.de.
Für das Jahr 2027 wurden die Materialien der Gebetswoche für die Einheit der Christen in Irland vorbereitet. Diese Materialien stützen sich auf jahrhundertealte Traditionen irischer Spiritualität und laden dazu ein, sich auf den gemeinsamen Glauben an Christus zu besinnen. Die offiziellen Texte und Materialien können heruntergeladen werden unter www.gebetswoche.de.
Nr. 502Ferienvertretung durch Priester aus anderen Ländern im Sommer 2027
#Die Verwaltungsabläufe für die Vermittlung von Priestern, die in der Erzdiözese Freiburg Ferienvertretungen wahrnehmen, sind derart kompliziert geworden, dass wir das bisherige Verfahren an manchen Stellen korrigieren müssen. Als Grundsatz gilt weiterhin, dass wir – schon aus Verbundenheit mit Priestern der Weltkirche – an priesterlichen Ferienvertretungen festhalten wollen. Künftig bitten wir, bis spätestens 31. Januar 2027, gesammelt über den jeweiligen Pfarrer oder Stellvertretenden Pfarrer, alle Wünsche nach Ferienvertretungen (egal ob mit einem bekannten Priester der Weltkirche oder mit einem vom Erzbischöflichen Ordinariat zu vermittelnden Priester) für die gesamte Pfarrei über den E-Mail-Account ferienvertretung@ordinariat-freiburg.de zu melden. Das zwingend zu verwendende Antragsformular steht im Diözesanen Dokumentenportal (DDP) zur Verfügung und ist in der Suche unter dem Begriff „Ferienvertretung“ auffindbar. Die Vermittlung einer Vertretung ist nur für die Urlaubszeit für die Monate Juli, August und September möglich – nach Möglichkeit sollen ganze Monate angegeben werden. Die maximale Vertretungszeit je Priester im aktiven Dienst beträgt vier Wochen. Je nach Bewerberlage können möglicherweise nicht alle Wünsche nach Vermittlung eines Vertreters erfüllt werden.
Für die Dauer der Ferienvertretung erhält die Ferienaushilfe eine Vergütung in Höhe von monatlich brutto 1.910 € zuzüglich für Verpflegung voraussichtlich monatlich brutto 355,00 € (gesetzlicher Sachbezugswert).
Rückfragen zum Bewerbungs- und Vermittlungsverfahren richten Sie bitte an das Erzbischöfliche Ordinariat, Hauptabteilung 2, Pastorales Personal, E-Mail-Account: ferienvertretung@ordinariat-freiburg.de.
Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Fragen sowie Rückfragen zur Zahlbarmachung der Vergütung richten Sie bitte an das Erzbischöfliche Ordinariat, Hauptabteilung 7, Personal-, Dienst- und Arbeitsrecht, E-Mail-Account: Personal-VD-edf@ebfr.de.
Nr. 503Außerkraftsetzung des Dienstsiegels
der Pfarrei St. Nikolaus Markdorf
#der Pfarrei St. Nikolaus Markdorf
Das Dienstsiegel der Pfarrei St. Nikolaus Markdorf wird mit Ablauf des 3. November 2026 außer Kraft gesetzt.
Nr. 504Inkraftsetzung des Dienstsiegels
der Pfarrei St. Nikolaus Markdorf
#der Pfarrei St. Nikolaus Markdorf
Das Dienstsiegel der Pfarrei St. Nikolaus Markdorf wird am 4. November 2026 in Kraft gesetzt.
Das Siegelbild zeigt den Heiligen Nikolaus als Bischof mit Mitra und Bischofsstab in der linken Hand. In der rechten Hand hält er drei goldene Kugeln.
Das Siegel ist kreisrund.
Die Umschrift lautet:
„• PFARREI ST. NIKOLAUS MARKDORF • SIEGEL“
Personalmeldungen
Nr. 505Ernennungen
Erzbischof Stephan hat ernannt:
- mit Wirkung vom 1. Juli 2026 Herrn Kooperator Pater Josef Bregula OFMConv, Walldürn, zum Rector Ecclesiae (Kirchenrektor) der Basilica Minor und Wallfahrts- und Ordenskirche St. Georg Walldürn, Pfarrei Buchen St. Oswald, Dekanat Odenwald-Tauber;
- mit Wirkung vom 1. Oktober 2026 Herrn Dekan Ehrendomkapitular Alexander Halter, Freiburg, zum Rector Ecclesiae (Kirchenrektor) der Universitätskirche St. Marien in Freiburg, Pfarrei Freiburg Unsere Liebe Frau, Dekanat Südwest;
- mit Wirkung vom 1. September 2026 Herrn Dompräbendar Thomas Stahlberger, Freiburg, zum Regens des Erzbischöflichen Priesterseminars Collegium Borromaeum;
- mit Wirkung vom 1. Oktober 2026 Herrn Direktor Mike Spitschu, Sölden, zum Subregens des Erzbischöflichen Priesterseminars Collegium Borromaeum, unter Beibehaltung seiner Aufgaben als Leiter der Diözesanstelle Berufe der Kirche und als Kooperator in der Pfarrei Bad Krozingen St. Alban.
Erzbischof Stephan hat wiederernannt:
- mit Wirkung vom 1. November 2026 nach Zustimmung seines Ordensoberen Herrn Pater Lic. iur. can. Florian Maria Lim CRVC, Waghäusel, für weitere zehn Jahre zum Diözesanrichter am Erzbischöflichen Offizialat Freiburg i. Br.
Nr. 506Anweisungen
Es wurden angewiesen:
- Herr Vikar Andriy Chmyr, Bad Dürkheim, mit Wirkung vom 1. Oktober 2026 zum Vikar in der Pfarrei Bruchsal St. Teresia Benedicta zum Kreuz (Hl. Edith Stein) (Dienstort: Neuthard), Dekanat Mittlerer Oberrhein- Pforzheim, unter Beibehaltung seiner Aufgabe als Seelsorger für Geflüchtete aus der Ukraine;
- Herr Kooperator Ghislain Eklou, Walldorf, mit Wirkung vom 1. Oktober 2026 zum Kooperator in der Pfarrei Bad Krozingen St. Alban (Dienstort: Neuenburg), Dekanat Südwest;
- Herr Vikar Pater Jijo Sebastian CST, Neuhausen, mit Wirkung vom 15. Oktober 2026 zum Vikar in der Pfarrei Lauda St. Jakobus (Dienstort: Boxberg), Dekanat Odenwald-Tauber;
- Herr Pfarrer Tobias Merz, Waldbronn, mit Wirkung vom 1. Oktober 2026 befristet bis 30. November 2026 als Priesterlicher Mitarbeiter in der Pfarrei Ettlingen St. Martin (Dienstort: Rheinstetten-Mörsch), Dekanat Mittlerer Oberrhein-Pforzheim;
- Herr Polizeidekan Pfarrer Geistlicher Rat Bernhard Metz, Krautheim-Gommersdorf, mit Wirkung vom 15. Oktober 2026 als Kooperator mit dem Titel Pfarrer in der Pfarrei Sigmaringen Herz Jesu (Dienstort: Meßkirch), Dekanat Bodensee-Hohenzollern;
- Herr Vikar Pater Libin Babu VC, Freiburg, mit Wirkung vom 1. Oktober 2026 zum Vikar in der Pfarrei Oberkirch St. Cyriak (Dienstort: Achern), Dekanat Ortenau.
Es werden angewiesen:
- Herr Kooperator Pfarrer Tobias Merz, Rheinstetten-Mörsch, mit Wirkung vom 1. Dezember 2026 als Kooperator mit dem Titel Pfarrer in die Pfarrei Bruchsal St. Teresia Benedicta vom Kreuz (Hl. Edith Stein) (Dienstort: Waghäusel-Kirrlach), Dekanat Mittlerer Oberrhein-Pforzheim;
- Herr Kooperator Pfarrer Peter Bretl, Waghäusel-Kirrlach, mit Wirkung vom 1. Dezember 2026 als Kooperator mit dem Titel Pfarrer in die Pfarrei Ettlingen St. Martin (Dienstort: Rheinstetten-Mörsch), Dekanat Mittlerer Oberrhein-Pforzheim;
- Herr Diakon Jürgen Melzer, Radolfzell, mit Wirkung vom 1. Januar 2027 als Diakon im Zivilberuf in die Pfarrei Konstanz Hl. Dreifaltigkeit (Dienstort: Konstanz), Dekanat Bodensee-Hohenzollern.
- Herr Professor Dr. Bruno Hünerfeld, Freiburg, mit Wirkung vom 1. Oktober 2026 als priesterlicher Mitarbeiter in die Pfarrei Freiburg Unsere Liebe Frau (Dienstort: Freiburg), Dekanat Südwest.
Nr. 507Entpflichtung
Es wurde entpflichtet:
- Herr Professor Dr. Bruno Hünerfeld, Freiburg, mit Ablauf des 30. September 2026 von seinen Aufgaben als Kooperator in der Pfarrei Bad Krozingen St. Alban.
Nr. 508Zurruhesetzungen
Erzbischof Stephan hat der Bitte um Zurruhesetzung
- von Herrn Kooperator Trudpert Kern, Assamstadt, zum 30. November 2026 entsprochen und ihn von seinen Aufgaben als Kooperator in der Pfarrei Lauda St. Jakobus entpflichtet;
- von Herrn Pfarrer Geistlicher Rat Franz Lang, Königheim, zum 31. Januar 2027 entsprochen und ihn von seinen Aufgaben als Kooperator in der Pfarrei Tauberbischofsheim St. Martin und Lioba entpflichtet.
Nr. 509Im Herrn verschieden
8. Oktober 2026: | Diakon i. R. Bernhard König † in Vogtsburg-Bischoffingen |
Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg | Nr. 14 - 3. November 2026 | |
| Herausgeber: | Erzbischöfliches Ordinariat, Schoferstraße 2, 79098 Freiburg | |
| Telefon: 0761 2188-376 | ||
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| Erscheinungsweise: | ca. 12 Ausgaben jährlich zzgl. Sonderdrucke | |