Erzbistum Freiburg
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Nr. 1Freiburg im Breisgau, den 2. Januar 2026
Erzbischof
Nr. 1Neujahrsgruß des Erzbischofs
„Nie weicht von Juda das Zepter, der Herrscherstab von seinen Füßen, bis Schilo kommt, dem der Gehorsam der Völker gebührt.“
Gen 49, 10
Wer ist dieser „Schilo“, auf den hier Bezug genommen wird? Christlich verstanden, wird dieser Titel oder Eigenname „Schilo“ mit unklarer Bedeutung in der Weise interpretiert und wiedergegeben als derjenige, „dem der Gehorsam der Völker gebührt“ und so mit dem zu erwartenden Messias gleichgesetzt.
Die Welt scheint weit entfernt von diesem paradiesischen Zustand, den der Stammvater Jakob seinem Sohn Juda verheißt, denn nach wie vor bestimmen Kriege, Zerwürfnisse, Abschottung und Ausgrenzung unsere Lebenswirklichkeiten. Und dennoch, bei der Zusage geht es um das Ziel, das der gesamten Menschheit verheißen ist und das sich für uns in der Menschwerdung Jesu Christi erfüllt. Wir lassen nicht darin nach, unsere ganze Hoffnung auf Jesus Christus zu setzen, der uns den wahren Frieden schenkt. Im Glauben und Vertrauen auf diese Verheißung, vergelte Ihnen der Herr mit seinem reichen Segen all Ihre Arbeit und Ihr Engagement für den Dienst in unserer Kirche!
Im Namen der Weihbischöfe, des Generalvikars, der Mitglieder des Domkapitels und aller Verantwortlichen der Erzbischöfliche Kurie sowie als Erzbischof wünsche ich Ihnen ein von der Gegenwart des Herrn erfülltes Jahr 2026!
Ihr |
Erzbischof Stephan Burger |
Mitteilungen des Generalvikars
Nr. 2Sitzungstermine des Konsultorenkollegiums und des Diözesanvermögensverwaltungsrates
für das Jahr 2026
für das Jahr 2026
Das Konsultorenkollegium tritt i. d. R. achtmal jährlich, der Diözesanvermögensverwaltungsrat (DVVR) i. d. R. sechsmal jährlich zusammen. Bei der Einreichung von Geschäftsvorgängen, die Beispruchsrechten des Konsultorenkollegiums und des DVVR unterfallen, wird daher gebeten, die jeweiligen Sitzungstermine plus zeitlichen Vorlauf zu beachten. Anträge zur Tagesordnung werden über die Fachabteilungen des Erzbischöflichen Ordinariates bei den Geschäftsführungen der Gremien eingereicht.
Voraussichtliche Sitzungstermine 2026 des Konsultorenkollegiums:
- 15. Januar 2026
- 3. März 2026
- 14. April 2026
- 18. Juni 2026
- 1. September 2026
- 22. Oktober 2026
- 20. November 2026
- 15. Dezember 2026
Voraussichtliche Sitzungstermine 2026 des DVVR:
- 19. Februar 2026
- 16. April 2026
- 25. Juni 2026
- 10. September 2026
- 12. November 2026
- 10. Dezember 2026
Nr. 3Zulassung zu den Sakramenten des Christwerdens
Diözesane Feier am 1. Fastensonntag 2026
Die Sakramente des Christwerdens – Taufe, Firmung und Eucharistie – sind nicht nur für das Leben der einzelnen Gemeinde, sondern für die (Orts-)Kirche insgesamt bedeutsam. Diese größere Dimension soll auch in den liturgischen Feiern des Katechumenats und der Eingliederung in die Kirche einen Ausdruck finden.
Wie bereits in den vergangenen Jahren laden wir deshalb alle erwachsenen und jugendlichen Taufbewerberinnen und Taufbewerber sowie alle erwachsenen Firmbewerberinnen und Firmbewerber mit ihren Patinnen und Paten, den Begleiterinnen und Begleitern auf dem Katechumenatsweg und den Angehörigen ein zur diözesanenFeier der Zulassung zu den Sakramenten am 1. Fastensonntag, 22. Februar 2026, um 15:00 Uhr im Freiburger Münster.
Der Zeitpunkt der Zulassung orientiert sich am Lauf des Kirchenjahres. Dieses hat in der Osternacht, in der auch die Sakramente des Christwerdens ihren Ort haben, seinen Höhepunkt. Die Pfarrer bzw. die zuständigen Seelsorgerinnen und Seelsorger in den Gemeinden werden gebeten, die Bewerberinnen und Bewerber für Taufe und Firmung auf diese Feier hinzuweisen und ihnen die Teilnahme zu empfehlen. Von Seiten der Gemeinde soll den Taufbewerberinnen und Taufbewerbern zu dieser diözesanen Feier – wenn möglich – ein Empfehlungsschreiben mitgegeben werden, in dem die ganze Gemeinde die Bitte um die Taufe in der Osternacht mitträgt und unterstützt. Mit dieser diözesanen Feier wird die Bedeutsamkeit des Katechumenats und die Verbundenheit des Bischofs mit den erwachsenen Tauf- und Firmbewerberinnen und -bewerbern deutlich.
Um Anmeldung wird gebeten bis 2. Februar 2026 beim Erzbischöflichen Ordinariat, Referat Liturgie, Telefon: 0761 2188-309, E-Mail: liturgie@ordinariat-freiburg.de. Hierzu wird benötigt: Name Bewerber/in, Anschrift, Geburtsdatum, Vorbereitung auf die Taufe oder Firmung, Name Katechumenatsbegleiter/in, Anschrift, Teilnehmeranzahl für die Zulassungsfeier.
Neuer Online Glaubenskurs für (junge) Erwachsene
In der Fastenzeit 2026 wird es erstmalig einen digitalen Online Glaubenskurs zur Vorbereitung auf die Taufe geben. Der Kurs richtet sich besonders an Taufbewerberinnen und Taufbewerber aus Pfarreien, in denen keine Katechumenatsgruppen zustande kommen.
Der Kurs findet fünfmal mittwochs vom 24. Februar bis 25. März 2026, jeweils von 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr via Videokonferenz statt. Weitere Informationen und die Anmeldemöglichkeit finden Sie zeitnah unter www.ebfr.de/katechese.
Weitere Informationen und Materialien unter:
Erzbischöfliches Seelsorgeamt
Abteilung Kirchenentwicklung und pastorale Innovation
Frau Laura Müller, Telefon: 0761 5144-129, E-Mail: laura.mueller@seelsorgeamt-freiburg.de
Abteilung Kirchenentwicklung und pastorale Innovation
Frau Laura Müller, Telefon: 0761 5144-129, E-Mail: laura.mueller@seelsorgeamt-freiburg.de
Erzbischöfliches Ordinariat
Referat Liturgie und Sakramente
Herrn Bernd Gehrke, Telefon: 0761 2188-213, E-Mail: bernd.gehrke@ordinariat-freiburg.de
Referat Liturgie und Sakramente
Herrn Bernd Gehrke, Telefon: 0761 2188-213, E-Mail: bernd.gehrke@ordinariat-freiburg.de
Nr. 4Änderung der Satzung
des kirchlichen Vereins Förderband e.V.
mit Sitz in Mannheim
des kirchlichen Vereins Förderband e.V.
mit Sitz in Mannheim
Die Mitgliederversammlung des kirchlichen Vereins Förderband e.V. hat im November 2025 eine Änderung der Vereinssatzung beschlossen. Auf Antrag vom 21. November 2025 und gemäß § 3 Absatz 4 der Vereinssatzung hat das Erzbischöfliche Ordinariat die Änderungen der Satzung in der Fassung vom 12. November 2025 am 2. Dezember 2025, Az.: J - 58.77#1[5]2025/103594, genehmigt.
Nr. 5Änderung der Satzung
des Caritasverbandes für das Dekanat Linzgau e.V.
(Umbenennung in Caritasverband Linzgau-Bodensee e.V.)
mit Sitz in Überlingen
des Caritasverbandes für das Dekanat Linzgau e.V.
(Umbenennung in Caritasverband Linzgau-Bodensee e.V.)
mit Sitz in Überlingen
Die Vertreterversammlung des Caritasverbandes für das Dekanat Linzgau e.V. hat im Oktober 2025 eine Änderung der Vereinssatzung beschlossen. Der Satzungsänderung wurde vom Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg e.V. am 12. November 2025 zugestimmt. Auf Antrag des Caritasverbandes für die Erzdiözese Freiburg e.V. vom 13. November 2025 und gemäß § 22 Absatz 2 der Satzung hat das Erzbischöfliche Ordinariat die Änderungen der Satzung in der Fassung vom 23. Oktober 2025 am 20. November 2025, Az.: J - 91.40/c-li#1[1]2025/100213, genehmigt. Im Zuge der Satzungsänderung erfolgte die Änderung des Vereinsnamens zu Caritasverband Linzgau-Bodensee e.V.
Nr. 6Änderung der Satzung
des Canisiushausvereins Unserer Lieben Frau e.V.
mit Sitz in Karlsruhe
des Canisiushausvereins Unserer Lieben Frau e.V.
mit Sitz in Karlsruhe
Die Mitgliederversammlung des Canisiushausvereins Unserer Lieben Frau e.V. hat im April 2025 eine Änderung der Vereinssatzung beschlossen. Auf Antrag vom 5. Oktober 2025, zuletzt vervollständigt mit Schreiben vom 17. November 2025, und gemäß § 12 Absatz 1 der Vereinssatzung hat das Erzbischöfliche Ordinariat die Änderungen der Satzung in der Fassung vom 25. April 2025 am 17. November 2025, Az.: J - 94.14.10/ka,ulf#1[6]2025/98673, genehmigt.
Nr. 7Änderung der Satzung
der Kirchlichen Sozialstationen
im Dekanat Sigmaringen-Meßkirch e.V.
(Umbenennung in Kirchliche Sozialstationen im
Caritas-Pflegenetz Sigmaringen e.V.)
mit Sitz in Sigmaringen
der Kirchlichen Sozialstationen
im Dekanat Sigmaringen-Meßkirch e.V.
(Umbenennung in Kirchliche Sozialstationen im
Caritas-Pflegenetz Sigmaringen e.V.)
mit Sitz in Sigmaringen
Die Mitgliederversammlung der Kirchlichen Sozialstationen im Dekanat Sigmaringen-Meßkirch e.V. hat im Oktober 2025 eine Änderung der Vereinssatzung beschlossen. Der Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg e.V. hat am 30. Juli 2025 sein Einvernehmen zur Satzungsänderung erteilt. Auf Antrag vom 3. November 2025 und gemäß § 15 Absatz 4 der Satzung hat das Erzbischöfliche Ordinariat die Änderungen der Satzung in der Fassung vom 8. Oktober 2025 am 19. November 2025, Az.: J - 91.10/s-sig#1[2]2025/99714, genehmigt. Im Zuge der Satzungsänderung erfolgte die Änderung des Vereinsnamens zu Kirchliche Sozialstationen im Caritas-Pflegenetz Sigmaringen e.V.
Nr. 8Auflösung
des Katholischen Akademikerverbandes
in der Erzdiözese Freiburg e.V.
mit Sitz in Freiburg
des Katholischen Akademikerverbandes
in der Erzdiözese Freiburg e.V.
mit Sitz in Freiburg
Die Mitgliederversammlung des Katholischen Akademikerverbandes in der Erzdiözese Freiburg e.V. hat im August 2025 die Auflösung und damit die Einstellung des dem Vereinszweckes dienenden Vereinslebens zum 31. Dezember 2025 beschlossen. Auf Antrag vom 25. November 2025 und gemäß § 3 Absatz 3 der Vereinssatzung hat das Erzbischöfliche Ordinariat die Auflösung des Vereins am 1. Dezember 2025, Az.: J - 56.61#1[4]2025/102350, genehmigt.
Nr. 9Druckschriften und Broschüren
des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz
des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz
Das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz hat folgende Publikationen veröffentlicht:
Arbeitshilfe Nr. 347
„Solidarität mit verfolgten und bedrängten Christen in unserer Zeit – Nigeria“
„Solidarität mit verfolgten und bedrängten Christen in unserer Zeit – Nigeria“
Die Publikation kann beim Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Postfach 2962, 53109 Bonn, Telefon: 0228 103-205, Fax: 0228 103-330 bestellt oder unter
https://www.dbk-shop.de/de/publikationen/arbeitshilfen/solidaritaet-verfolgten-bedraengten-christen-unserer-zeit-nigeria2.html
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Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Nr. 36
„Auswege aus der Vertrauenskrise: Die Kooperation der Hoffnungsvollen“
Ein Beitrag von Bischof Dr. Georg Bätzing
„Auswege aus der Vertrauenskrise: Die Kooperation der Hoffnungsvollen“
Ein Beitrag von Bischof Dr. Georg Bätzing
Die Publikation kann beim Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Postfach 2962, 53109 Bonn, Telefon: 0228 103-205, Fax: 0228 103-330 bestellt oder unter
https://www.dbk-shop.de/de/publikationen/der-vorsitzende-deutschen-bischofskonferenz/auswege-vertrauenskrise-die-kooperation-hoffnungsvollen-ein-beitrag-bischof-dr-georg-baetzing.html
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Nr. 10Außerkraftsetzung des Dienstsiegels der Pfarrei St. Sebastian Mannheim
Das Dienstsiegel der Pfarrei St. Sebastian Mannheim wird mit Ablauf des 2. Januar 2026 außer Kraft gesetzt.
Nr. 11Inkraftsetzung des Dienstsiegels der Pfarrei St. Sebastian Mannheim
Das Dienstsiegel der Pfarrei St. Sebastian Mannheim wird am 3. Januar 2026 in Kraft gesetzt.
Das Siegelbild greift die typische Darstellung des Heiligen Sebastians in Erinnerung an sein Martyrium auf. Es zeigt den Heiligen Sebastian an einen Baumstamm gefesselt und von Pfeilen durchbohrt.
Das Siegel ist kreisrund und hat einen Durchmesser von 35 mm.
Die Umschrift lautet:
„> Sig. Pfarrei St. Sebastian Mannheim <“
Personalmeldungen
Nr. 12Ausschreibung der Pfarrei
Hl. Dreifaltigkeit Konstanz
Hl. Dreifaltigkeit Konstanz
Ausschreibung der Pfarrei:
Konstanz, Hl. Dreifaltigkeit (Dekanat Bodensee-Hohenzollern) zum 13. April 2026
Bewerbungsfrist: 5. März 2026
Bewerben können sich Diözesanpriester, die im Jahr 2017 oder früher geweiht sind und das Pfarrexamen bestanden haben. Vor der Bewerbung ist die Kontaktaufnahme mit Diakon Bernhard Eiermann (bernhard.eiermann@ordinariat-freiburg.de) notwendig, der die persönlichen Voraussetzungen zur Bewerbung und das Procedere der Bewerbung erläutert.
Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg | Nr. 1 - 2. Januar 2026 | |
| Herausgeber: | Erzbischöfliches Ordinariat, Schoferstraße 2, 79098 Freiburg | |
| Telefon: 0761 2188-376 | ||
| E-Mail: amtsblattredaktion@ebfr.de | ||
| Erscheinungsweise: | ca. 12 Ausgaben jährlich zzgl. Sonderdrucke | |