Erzbistum Freiburg
.Allgemeines Recht
Erläuterungen zu § 33 des Pfarreigesetzes
Allgemeines Recht
(A. Fischbach)
Stand: 26.08.2025
####Die Norm eröffnet dem Pfarreirat die Möglichkeit zur Einrichtung beratender und beschließender Ausschüsse. Dadurch können unterschiedliche fachliche Kompetenzen gebündelt sowie dem Pfarreirat übertragene Aufgaben sachgerecht und mit der erforderlichen Sorgfalt bearbeitet werden.