.

Übernahme des Begräbnisdienstes
durch hauptberufliche pastorale
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

vom 5. Mai 2015

(ABl. 2015, S. 121)

####
Die Übernahme des Begräbnisdienstes durch Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten sowie Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten wird für die Erzdiözese Freiburg wie folgt neu geregelt:
  • Der Begräbnisdienstes wird in der Erzdiözese Freiburg als genuiner Bestandteil des pastoralen Dienstes angesehen, der grundsätzlich auch zum Aufgabenfeld von Gemeinde- und Pastoralreferentinnen und -referenten gehört.
  • Die bischöfliche Beauftragung zum Begräbnisdienst ist ab 2015 in der Kirchlichen Sendung für den pastoralen Dienst in der Erzdiözese Freiburg enthalten; sie gilt für die gesamte Erzdiözese Freiburg.
  • Die Ausbildung für den Begräbnisdienst erfolgt in mehreren Schritten:
    • Im Laufe des Studiums: Beschäftigung mit Trauerpastoral
    • Im Laufe der dreijährigen berufspraktischen Ausbildung: Einblicke in den Begräbnisdienst, ggf. Teilnahme an der Werkwoche „Liturgie des Abschieds“
    • Im ersten oder zweiten Jahr nach der Beauftragung: verpflichtende Teilnahme an der Werkwoche „Liturgie des Abschieds“ (sofern nicht schon vorher erfolgt)
    Pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bereits im Dienst der Erzdiözese stehen, bislang aber noch nicht mit dem Begräbnisdienst beauftragt sind, nehmen zeitnah vor der beabsichtigten Übernahme dieses Dienstes an der Fortbildung „Liturgie des Abschieds“ teil und werden danach vom Bischof für den Begräbnisdienst eigens beauftragt.
  • Die Beauftragung gilt unbefristet und unabhängig vom Einsatzort für die gesamte Erzdiözese Freiburg. Wird dieser Dienst außerhalb des eigenen Einsatzbereiches wahrgenommen, sind die notwendigen Klärungen mit den örtlich Verantwortlichen zu treffen.
  • Sofern die Situation vor Ort es nahe legt, können pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Dienstvorgesetzten zur Teilnahme an der Fortbildung und zur Übernahme des Begräbnisdienstes verpflichtet werden, es sei denn, es stehen (momentane) triftige Gründe im Wege.
  • Eine bedarfsunabhängige „flächendeckende“ verpflichtende Nachqualifizierung der pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die noch keine Qualifizierung und Beauftragung zum Begräbnisdienst haben, ist nicht beabsichtigt.
  • Durch diesen Erlass werden die bisherigen zeitlich befristeten und auf eine konkrete Seelsorgeeinheit bezogenen Beauftragungen zum Begräbnisdienst durch unbefristete und diözesanweit geltende bischöfliche Beauftragungen ersetzt.
  • Für die Ausübung des Begräbnisdienstes wird den pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von der Kirchengemeinde passende und angemessene liturgische Kleidung in Form einer Albe zur Verfügung gestellt (vgl. „Rahmenbedingungen für den Einsatz von hauptberuflichen pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern“ – http://www.ebfr.de/html/personaleinsatz.html).
Die Regelung gilt ab 1. September 2015 bzw. ab den Beauftragungen im Juli 2015.