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Verband der Diözesen Deutschlands

Nr. 18Vertragsverhandlungen mit der GEMA zur pauschalen Abgeltung der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Musikwerken

Zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA (GEMA) und dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hatten seit dem Jahr 1986 zwei Verträge zur pauschalen Abgeltung der Nutzung urheberrechtlich geschützter Musikwerke Bestand. Dabei betraf ein Pauschalvertrag die Nutzung von Musik in Gottesdiensten sowie „gottesdienstähnlichen“ Veranstaltungen, ein zweiter Pauschalvertrag erfasste die Abgeltung von einzelnen Konzerten und anderen kirchlichen Veranstaltungen mit Musik. Der VDD zahlte für jeden der beiden Verträge eine vertraglich festgelegte Pauschalvergütung, um kirchliche Träger von einer Melde- und Vergütungspflicht für die Nutzung von Musik in dem jeweils vertraglichen Rahmen freizuhalten.
Der Pauschalvertrag über die Musiknutzung in Gottesdiensten oder in „gottesdienstähnlichen“ Veranstaltungen wurde durch die GEMA mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 gekündigt. Es zeichnet sich jedoch eine Vertragsverlängerung ab, durch welche die Nutzung urheberrechtlich relevanter Musik in Gottesdiensten voraussichtlich weiterhin ohne zusätzliche Melde- oder Vergütungsverpflichtung möglich sein wird. Sobald es zum Abschluss des Pauschalvertrages über die Musiknutzung in Gottesdiensten oder „gottesdienstähnlichen Veranstaltungen“ gekommen ist, werden wir Sie hierüber in einer gesonderten Amtsblattmitteilung unterrichten.
Der zweite Pauschalvertrag über die Musiknutzung bei kirchlichen Veranstaltungen sowie Konzerten wurde durch die GEMA ebenfalls mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 gekündigt. Daher ist in Zukunft die Nutzung von urheberrechtlich relevanter Musik auch auf solchen Veranstaltungen bei der GEMA zu melden und zu vergüten, die bislang von einer solchen Pflicht ausgenommen waren. Allerdings konnten sich die GEMA und der VDD über einen gesamtvertraglichen Nachlass in Höhe von 20 % auf die gesetzlichen Rahmentarife verständigen. Dieser Nachlass kann nur bei ordnungsgemäßer bzw. rechtzeitiger Meldung der Veranstaltung gewährt werden und gilt für alle außerhalb einer gottesdienstähnlichen Feier in kirchlicher Trägerschaft durchgeführten Veranstaltungen unter der Voraussetzung, dass auf solchen Veranstaltungen urheberrechtlich relevante Musik genutzt wird.
Auf Grundlage der neuen Vertragslage sind in Zukunft alle Veranstaltungen, bei denen urheberrechtlich geschützte Musik aufgeführt wird, zu melden. Die Meldungen mit den jeweils zur Lizenzierung erforderlichen Angaben sollen im Onlineportal www.gema.de/portal oder per E-Mail an kontakt@gema.de erfolgen. Über die Funktionsweise des Onlineportals wird die GEMA postalisch informieren. Nähere Angaben zur Onlineanmeldung sollen zusätzlich in mehreren Webinaren erfolgen. Über die konkreten Termine werden wir in geeigneter Weise informieren, sobald uns diese bekannt sind.
Ergänzend weisen wir darauf hin, dass für Veranstaltungen mit Live-Musik und Filmwiedergaben eine gesetzliche Verpflichtung besteht, nach der Veranstaltung eine Aufstellung über die bei der Veranstaltung dargebotenen Werke (Musikfolgen) zu übersenden. Kommt der Veranstalter der Pflicht nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Veranstaltung nach, werden zusätzlich 10 % der tariflichen Vergütung unter Berücksichtigung tariflicher Zu- und Abschläge in Rechnung gestellt. Die Berechnung einer doppelten Normalvergütung als Schadensersatz droht für den Fall, dass Veranstaltungen überhaupt nicht bei der GEMA gemeldet werden.
Bei Rückfragen steht Ihnen das Justitiariat des Erzbischöflichen Ordinariates Freiburg (justitiariat@ordinariat-freiburg.de) gerne zur Verfügung.

Nr. 19VDD und VG Musikedition unterzeichnen Anschlussvereinbarung zu Online-Gottesdiensten

Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) unterhält mit der Verwertungsgesellschaft (VG) Musikedition seit Jahren einen Gesamtvertrag, der den kirchlichen Berechtigten das Fotokopieren von Noten und Liedtexten für den Gottesdienst und gottesdienstähnlichen Veranstaltungen erlaubt. Der Gesamtvertrag wird vom VDD bezahlt, so dass die Berechtigten weder die sonst fällige Zahlung noch eine Meldung der kopierten Werke an die VG Musikedition leisten müssen. Damit trägt der Gesamtvertrag zu einer erheblichen Entbürokratisierung der Pfarreien bei und verschafft zudem Rechtssicherheit.
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie vereinbarte der VDD mit der VG Musikedition im April 2020 zusätzlich im Rahmen einer Sondervereinbarung, dass Lieder und Liedtexte im Zusammenhang mit der zeitgleichen oder zeitversetzten Übertragung von Gottesdiensten und sonstigen liturgischen Feiern öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen.
Nach dem Ablauf dieser Sondervereinbarung zum 31. Dezember 2023 unterzeichnete der VDD und die VG Musikedition nun eine Anschlussvereinbarung, welche bis zum 31. Dezember 2025 Gültigkeit hat. Die Gemeinden der römisch-katholischen Kirche in Deutschland haben daher weiterhin die Möglichkeit, Lieder und Liedtexte im Zusammenhang mit der zeitgleichen und zeitversetzten Übertragung von Gottesdiensten und gottesdienstähnlichen Veranstaltungen öffentlich zugänglich zu machen (einzublenden).
Bei Rückfragen steht Ihnen das Justitiariat des Erzbischöflichen Ordinariates Freiburg (justitiariat@ordinariat-freiburg.de) gerne zur Verfügung.

Deutsche Bischofskonferenz

Nr. 20Aufruf der deutschen Bischöfe zur Fastenaktion Misereor 2024

Liebe Schwestern und Brüder,
haben Sie gewusst, dass es weltweit mehr als 30.000 verschiedene Pflanzenarten gibt, die vom Menschen für Nahrungsmittel und Textilien genutzt werden können? Diesen Reichtum wissen vor allem Kleinbäuerinnen und Kleinbauern zu schätzen. Sie erzeugen mit ihren Familien den Großteil der weltweit hergestellten Nahrungsmittel und spielen auch eine wichtige Rolle, wenn es um Klima- und Artenschutz geht. Doch die Existenz vieler Kleinbauern ist bedroht: Die Folgen des Klimawandels bekommen sie deutlich zu spüren. Diese zeigen sich in Wetterextremen und machen Ernten unberechenbar. Dazu kommt, dass wenige große Konzerne den Weltagrarmarkt beherrschen und auf Monokulturen und synthetische Pestizide setzen.
In der diesjährigen Misereor-Fastenaktion kommen Kleinbäuerinnen und Kleinbauern aus Kolumbien zu Wort. Sie sprechen von ihrer Gemeinschaft und Naturverbundenheit, aber auch von ihrer Unsicherheit und Existenzangst. Das Leitwort der Fastenaktion lautet „Interessiert mich die Bohne“. Kaffeebohnen und Hülsenfrüchte sind in Kolumbien wichtige Handelsgüter und landestypische Grundnahrungsmittel. Mit dem Leitwort werden aber nicht nur diese Nahrungsmittel in den Blick genommen, es kann auch als Anfrage an uns selbst verstanden werden: „Interessiert mich die Bohne – Fragezeichen?“ Interessieren uns das Leben und die Zukunft der Kleinbauern in Kolumbien und weltweit?
Lassen Sie uns Interesse zeigen, Anteil nehmen, zuhören und durch unsere Spenden deutlich machen: Ja, uns interessiert die Bohne, uns interessiert die Arbeit der Menschen in der kleinbäuerlichen Landwirtschaft, die sich um die Natur und ihre Existenz sorgen!
Für das Erzbistum Freiburg
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Erzbischof Stephan Burger
Der Aufruf zur Fastenaktion Misereor 2024 wurde am 28. September 2023 von der Deutschen Bischofskonferenz in Wiesbaden verabschiedet und soll am 4. Fastensonntag, dem 10. März 2024, in allen Gottesdiensten (auch am Vorabend) verlesen und den Gemeinden zudem in geeigneter anderer Weise zur Kenntnis gebracht werden. Die Kollekte am 5. Fastensonntag, dem 17. März 2024, ist ausschließlich für das Bischöfliche Hilfswerk Misereor e.V. bestimmt.

Mitteilungen des Generalvikars

Nr. 21Allgemeines Ausführungsdekret
mit Regelungen zum Sakramentenrecht

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I. Erlaubnis zur Feier einer katholischen Trauung in evangelischen Kirchen (can. 1118 § 2 CIC)

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§ 1 – Angemessener Ort für die Trauung
vgl. Nr. 6 des Allgemeinen Ausführungsdekretes zur kirchenamtlichen Ehevorbereitung vom 20. September 2005; ABl. 2005, S. 183.
1

Soll eine katholische Trauung nicht in einer katholischen Kirche oder Kapelle stattfinden, benötigt es eine Erlaubnis des Ortsordinarius. Diese Erlaubnis gilt für eine Trauung zwischen zwei Katholiken
Aus Gründen der Verständlichkeit und besseren Lesbarkeit wird vornehmlich bei sachlogischer Möglichkeit die grammatisch maskuline Form verallgemeinernd verwendet (generisches Maskulinum). Sämtliche Personenbezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung gleichermaßen für alle Geschlechter. Eine Wertung ist hiermit ausdrücklich nicht verbunden.
2
oder einem katholischen und einem nichtkatholischen, aber getauften Partner, in einer Kirche, die der Evangelischen Landeskirche in Baden oder der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Baden zugehört, als erteilt, wenn zutrifft, dass
  1. die Erlaubnis der zuständigen evangelischen Pfarrerin bzw. des zuständigen evangelischen Pfarrers vorliegt und
  2. der für das Gebiet des Trauortes zuständige katholische Ortspfarrer zustimmt und
  3. das Erzbischöfliche Offizialat Freiburg nicht für das geplante Ehevorhaben wegen einer anderen Genehmigung (Dispens, Erlaubnis, Nihil obstat) anzugehen ist.
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§ 2 – Andere Konstellationen im Hinblick auf den Trauort

Alle anderen Konstellationen sind wie bisher dem Erzbischöflichem Offizialat Freiburg vorzulegen (vgl. ABl. 2016, S. 388).
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II. Ort der Trauung bei erteilter Formdispens

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§ 3 – Trauung mit Formdispens

Weiterhin gültig ist der Erlass von Erzbischof Dr. Oskar Saier vom 23. Mai 2000, dass rein evangelische Trauungen und konfessionsverschiedene Trauungen mit Dispens von der kanonischen Eheschließungsform nicht in katholischen Kirchen und Kapellen gefeiert werden können. Das gilt nicht, wenn regelmäßig evangelische Gottesdienste in der betreffenden katholischen Kirche oder Kapelle stattfinden.
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III. Inkraftsetzung von Formularen im Zusammenhang mit der Spendung von Sakramenten und Sakramentalien

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§ 4 – Formulare der Deutschen Bischofskonferenz

Gemäß can. 1067 CIC hat die Deutsche Bischofskonferenz für ihren Bereich verbindlich vorgeschrieben (vgl. ABl. 1989, S. 254):
  1. das „Ehevorbereitungsprotokoll“ mit der „Anmerkungstafel“
    Ehevorbereitungsprotokoll und Anmerkungstafel wurden zuletzt zum 1. Juni 2022 geändert (vgl. ABl. 2022, S. 129 [Beilage Ehevorbereitungsprotokoll samt Anmerkungstafel] mit Korrektur ABl. 2022, S. 134).
    3
    ,
  2. das Formular „Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit einer Ehe wegen Formmangels“,
  3. das Formular „Überweisung zur Eheschließung ins Ausland“ (= „Litterae dimissoriae“) und
  4. das Formular „Mitteilung über eine Eheschließung“.
Die Formulare der Deutschen Bischofskonferenz werden von der Kirchlichen Meldestelle bereitgestellt.
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§ 5 – Formulare der Erzdiözese Freiburg

Für alle anderen Formulare zur Vorbereitung und Weitermeldung von Amtshandlungen gilt, dass die Formulare zu verwenden sind4, die die Kirchliche Meldestelle bereitstellt, nämlich
  1. in der Anwendung „Kefas“ (Kirchliche Amtshandlungen in der Erzdiözese Freiburg – Formulare – Archiv – Statistik; derzeit Kefas 8.4 [Mai 2023]) oder
  2. in der Sammlung von PDF-Formularen (derzeit: Formulare 4.0 [April 2022]) oder
  3. auf Anforderung, was bei sehr selten benötigten Formularen vorkommt.
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§ 6 – Inkrafttreten

Dieses Allgemeine Ausführungsdekret tritt am 1. März 2024 in Kraft.
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Freiburg im Breisgau, den 21. Dezember 2023
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Generalvikar Christoph Neubrand
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Hinweis:
Die Kontaktdaten der Kirchlichen Meldestelle bzw. des Referates „Meldestelle“ der Diözesanstelle Archive, Bibliothek, Schriftgutverwaltung sind:
Kirchliche Meldestelle
Postadresse:
Postfach 10 03 62, 79122 Freiburg
Hausadresse:
Alois-Eckert-Str. 6, 79111 Freiburg
Telefon:
0761 2188-750 (Zentrale)
Fax:
0761 2188-764
E-Mail:
info@kmst-freiburg.de
Neben diesen allgemeinen Kontaktdaten finden sich im Intrexx – derzeit unter „Diözesane Projekte“/„Meldewesen-Statistik“ – die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihren Kontaktdaten aufgeführt; außerdem besteht die Möglichkeit, die „Formulare 4.0“ herunterzuladen.

Nr. 22Durchführungshinweise zur Misereor-Fastenaktion 2024

Die 66. Misereor-Fastenaktion steht 2024 unter dem Leitwort „Interessiert mich die Bohne“. Das größte katholische Hilfswerk für Entwicklungszusammenarbeit setzt sich dafür ein, unserer Ernährung wieder mehr Wertschätzung entgegenzubringen – mit Bildungsarbeit und Aktionen hier in Deutschland und durch die Unterstützung der Partner in Kolumbien und weltweit.
Die Misereor-Fastenaktion wird am 1. Fastensonntag, dem 18. Februar 2024, in der Diözese Speyer eröffnet. Das Misereor-Hungertuch „Was ist uns heilig?“ wurde vom nigerianischen Künstler Emeka Udemba gestaltet, der heute in Freiburg lebt und arbeitet. Am 7. Februar 2024 um 18:00 Uhr wird im Münsterforum Freiburg eine öffentliche Veranstaltung mit dem Künstler auf die Fastenaktion in der Erzdiözese Freiburg einstimmen.
Am 4. Fastensonntag, dem 10. März 2024, soll in allen katholischen Gottesdiensten der Aufruf der deutschen Bischöfe zur Misereor-Fastenaktion verlesen werden. Misereor bittet darum, die Opfertütchen auszulegen oder über die Pfarrbriefe direkt an die Haushalte zu verteilen.
Am 5. Fastensonntag, dem 17. März 2024, wird mit der Misereor-Kollekte um Unterstützung der Projektarbeit gebeten. Für spätere Spenden sollte das Misereor-Schild am Opferstock bis zum Sonntag nach Ostern stehen bleiben. Das „Fastenopfer der Kinder“ soll gemeinsam mit der Gemeindekollekte überwiesen werden.
Hinweise zur Weiterleitung der Kollektengelder an die Erzdiözese finden Sie im Kollektenplan (Amtsblatt Nr. 17/2023). Bezüglich der Ausfertigung von Zuwendungsbestätigungen wird auf das Amtsblatt Nr. 1/2014 und auf das Formblatt „Weiterleitung von Kollekten und Sammlungen“ im Programm „Kefas“ der Meldestelle unter der Rubrik „Weitere Formulare“ verwiesen.
Die Kirchengemeinden sind verpflichtet, die bei den Kollekten eingenommenen Mittel vollständig an die Erzdiözese Freiburg abzuführen. Eine pfarreiinterne Verwendung der Kollektengelder (z. B. für Partnerschaftsprojekte) ist nicht zulässig. Sobald das Ergebnis der Kollekte vorliegt, sollte es den Gemeindemitgliedern mit einem herzlichen Wort des Dankes bekannt gegeben werden.
Fragen zur Fastenaktion beantwortet gerne das „Team Fastenaktion“ bei Misereor, Telefon: 0241 442-445, E-Mail: fastenaktion@misereor.de.
Informationen finden Sie auf der Misereor-Homepage fastenaktion.misereor.de. Dort stehen viele Materialien, u. a. liturgische Bausteine, zum kostenlosen Download bereit. Materialien können direkt bei MVG, Telefon: 0241 47986100, E-Mail: bestellung@eine-welt-shop.de und im Internet unter www.misereor-medien.de bestellt werden.

Nr. 23Vollversammlung des Diözesanrates der Katholikinnen und Katholiken

Die Vollversammlung des Diözesanrates der Katholikinnen und Katholiken findet vom Freitag, 15. März 2024 (Beginn: 15:30 Uhr) bis Samstag, 16. März 2024 (Ende: 12:30 Uhr) in der Katholischen Akademie, Winterer Str. 1, 79104 Freiburg statt.
Die Vollversammlung wird als Hybrid-Veranstaltung durchgeführt. Für die Öffentlichkeit ist eine Verfolgung der Veranstaltung auch im Livestream möglich. Der Link zur Teilnahme an der Veranstaltung wird auf der Homepage des Diözesanrates veröffentlicht werden.
Vorschlag zur Tagesordnung
  1. Regularien
    1.1
    Feststellung der Beschlussfähigkeit
    1.2
    Genehmigung des Protokolls vom 17./18. November 2023
    1.3
    Genehmigung der Tagesordnung
  2. Berichte aus Vorstand, Ausschüssen, ZdK und Vertretungsaufgaben
  3. Unsere Verantwortung für die Schöpfung
    3.1
    Klimaneutrale Diözese 2030 und Immobilienentwicklung für Kirchengemeinden
    3.2
    Die Initiative „fair.nah.logisch“ – Bericht zur Entwicklung und aktueller Stand
  4. Zweite Anhörung zum Entwurf der Satzung für den Pfarreirat gemäß § 7 Absatz 2a der Satzung Diözesanrat (DRS)
  5. Aktuelles aus der Kirchenentwicklung 2030
  6. Friedensethische Orientierungen: Diskussion des Entwurfs der Arbeitshilfe aus dem Ausschuss Politik und Gesellschaft
  7. Katholikentag 2024 in Erfurt
  8. Anträge
    8.1
    Wahlaufruf zur Kommunal- und Europawahl
  9. Termine
  10. Verschiedenes

Nr. 24Änderung der Satzung
der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) –
Diözesanverband Freiburg mit Sitz in Freiburg

Die Diözesanversammlung der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) – Diözesanverband Freiburg hat im November 2023 eine Änderung der Satzung beschlossen. Auf Antrag vom 4. Dezember 2023, zuletzt vervollständigt mit Schreiben vom 16. Januar 2024, und gemäß § 11 Absatz 2 der Satzung hat das Erzbischöfliche Ordinariat die Änderungen der Satzung in der Fassung vom 11. November 2023 am 16. Januar 2024, Az.: J - 08.33#7[69]2024/3813, genehmigt.

Nr. 25Zählung der sonntäglichen Gottesdienstteilnehmerinnen und Gottesdienstteilnehmer am 25. Februar 2024

Gemäß Beschlüssen der Deutschen Bischofskonferenz (vgl. Vollversammlung vom 24. bis 27. Februar 1969, Prot. Nr. 18, und Ständiger Rat vom 27. April 1992, Prot. Nr. 5) werden für die Zwecke der kirchlichen Statistik der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland die Gottesdienstteilnehmerinnen und Gottesdienstteilnehmer zwei Mal im Jahr gezählt. Die erste Zählung findet am zweiten Sonntag in der Fastenzeit (25. Februar 2024) statt.
Zu zählen sind alle Personen, die an den sonntäglichen Heiligen Messen (einschließlich Vorabendmesse) teilnehmen. Mitzuzählen sind auch die Besucherinnen und Besucher der Wort- oder Kommuniongottesdienste, die anstelle einer Eucharistiefeier gehalten werden. Zu den Gottesdienstteilnehmerinnen und Gottesdienstteilnehmern zählen auch die Angehörigen anderer Pfarreien (z. B. Wallfahrende, Seminarteilnehmende, Touristen und Besuchsreisende).
Das Ergebnis dieser Zählung ist am Jahresende in den Erhebungsbogen der kirchlichen Statistik für das Jahr 2024 unter der Rubrik „Gottesdiensteilnehmer am zweiten Sonntag in der Fastenzeit“ (Pos. 2) einzutragen.

Personalmeldungen

Nr. 26Designation

Besetzung der neuen Pfarreien im Rahmen der Kirchenentwicklung 2030

Der Herr Erzbischof hat entschieden, dass er folgende Priester zu gegebener Zeit, spätestens zum 1. Januar 2026, zu Pfarrern der genannten Pfarreien NEU ernennt:

Dekan Thomas Holler, Tauberbischofsheim,
Tauberbischofsheim St. Martin und Lioba;
Pfarradministrator P. Joachim Seraphin MSF, Külsheim,
Lauda St. Jakobus;
Pfarrer Frederik Reith, Niedereschach,
Buchen St. Oswald;
Pfarrer Michael Gartner, Limbach,
Mosbach-Neckarelz St. Maria;
Pfarrer Tobias Streit, Neckargemünd,
Sinsheim St. Jakobus;
Pfarrer Dr. Marius Fletschinger, Karlsruhe,
Heidelberg Hl. Geist;
Dekan G. R. Johannes Balbach, Buchen,
Weinheim St. Marien;
Dekan Lukas Glocker, Waghäusel-Wiesental,
Mannheim St. Sebastian;
Pfarrer Bernhard Pawelzik, Wiesloch,
St. Ilgen St. Aegidius;
Dekan G. R. Dr. Johannes Mette, Lahr,
Bruchsal Edith Stein;
Pfarrer Steffen Schölch, Linkenheim-Hochstetten,
Pforzheim Herz Jesu;
Pfarrer Markus Miles, Mannheim,
Karlsruhe St. Stephan;
Pfarrer Thomas Ehret, Karlsruhe,
Ettlingen St. Martin;
Dekan Ulrich Stoffers, Kuppenheim,
Rastatt St. Alexander;
Pfarrer Markus Moser, Gernsbach,
Gernsbach St. Marien;
Dekan Lorenz Seiser, Sinzheim,
Baden-Baden St. Bernhard;
Dekan G. R. Dr. Stefan Meisert, Rheinhausen,
Offenburg Hl. Kreuz;
Pfarrer G. R. Michael Lienhard, Haslach i. K.,
Zell a. H. St. Symphorian;
Pfarradministrator Nelson Ribeiro, Denzlingen,
Lahr St. Peter und Paul;
Pfarrer Andreas Brüstle, Rheinfelden,
Emmendingen St. Johannes;
Pfarrer Thomas Mitzkus, Konstanz,
Villingen Unsere Liebe Frau;
Pfarrer Fabian Schneider, Bonndorf,
Donaueschingen Hl. Dreifaltigkeit;
Dekan Johannes Kienzler, Löffingen,
Hinterzarten Mariä Himmelfahrt;
Ehrendomkapitular Dekan Alexander Halter, Freiburg,
Freiburg Unsere Liebe Frau;
Pfarrer G. R. Lukas Wehrle, Ehrenkirchen-Kirchhofen,
Bad Krozingen St. Alban;
Pfarrer Joachim Giesler, Lörrach,
Schopfheim St. Bernhard;
Dekan G. R. Peter Nicola, Salem,
Bad Säckingen St. Fridolin;
Pfarrer Hannes Rümmele, Wolfach,
Waldshut-Tiengen Mariä Himmelfahrt;
Dekan Michael Knaus, Hechingen,
Singen Herz Jesu;
Pfarrer Heinz Vogel, Radolfzell,
Radolfzell St. Zeno;
Dekan Michael Teipel, Konstanz,
Konstanz Hl. Dreifaltigkeit;
Dekan G. R. Matthias Zimmermann, Engen,
Markdorf St. Nikolaus;
Dekan Stefan Schmid, Meßkirch,
Sigmaringen Herz Jesu;
Pfarradministrator Thomas Fürst, Empfingen,
Hechingen St. Jakobus.


Der Herr Erzbischof hat entschieden, dass er folgende Priester zu gegebener Zeit, spätestens zum 1. Januar 2026, zu Pfarrern in solidum der genannten Pfarreien NEU ernennt:

Dekan Uwe Lüttinger (Leitender Pfarrer), Schwetzingen, und Pfarrer Christian Müller (Stellvertretender Pfarrer), Hockenheim,
Schwetzingen St. Pankratius;
Pfarrer Ralf Dickerhof (Leitender Pfarrer), Oberkirch, und Pfarrer Christof Scherer (Stellvertretender Pfarrer), Achern,
Oberkirch St. Cyriak.

Nr. 27Ernennungen/Bestellungen

Der Herr Erzbischof hat mit Wirkung vom 4. Dezember 2023 Herrn Dekan Lukas Glocker, Waghäusel-Wiesental, zum Dekan des Dekanats Bruchsal, befristet bis 31. Dezember 2025, wiederernannt.
Der Herr Erzbischof hat mit Wirkung vom 8. Dezember 2023 Herrn Pfarrer Josef Rösch, Rust, zum stellvertretenden Dekan des Dekanats Lahr, befristet bis 31. Dezember 2025, ernannt.
Der Herr Erzbischof hat mit Wirkung vom 1. Januar 2024 Hochwürdigsten Herrn Erzabt Tutilo Burger OSB, Beuron, zum Pfarradministrator der Pfarreien der Seelsorgeeinheit Beuron, Dekanat Sigmaringen-Meßkirch, befristet bis 31. Dezember 2025, bestellt.
Der Herr Erzbischof hat mit Wirkung vom 1. Januar 2024 Pfarrer Siegfried Huber, Freiburg, zum Pfarradministrator der Pfarreien der Seelsorgeeinheit Freiburg Ost, Dekanat Freiburg, befristet bis 31. Dezember 2025, bestellt.

Nr. 28Anweisungen/Versetzungen

Herr Diakon Christian Cramer-Konrad, Gaiberg, wurde mit Wirkung vom 27. November 2023 als Ständiger Diakon im Zivilberuf in die Pfarreien der Seelsorgeeinheit Neckar-Elsenz, Dekanat Kraichgau, angewiesen. (Korrektur zu ABl. 2023, S. 410).
Herr Vikar Dr. Jorgiano dos Santos da Silva, Bräunlingen, wurde zum 1. Dezember 2023 als Kooperator in die Seelsorgeeinheit Heidelberg sowie als Klinikseelsorger in das Universitätsklinikum Heidelberg, Dekanat Heidelberg, angewiesen.
Herr Pater Piotr Flögel ISch, Stuttgart, wurde zum 1. Dezember 2023 als Kooperator zur Vertretung in die Seelsorgeeinheit Baden-Baden, Dekanat Baden-Baden, angewiesen.
Herr Pfarrer Martin Schäuble, Vöhrenbach, wurde zum 15. Dezember 2023 als Kooperator in die Seelsorgeeinheit Auf der Baar, Dekanat Schwarzwald-Baar, angewiesen.
Herr Dekan G. R. Matthias Bürkle, Offenburg, wurde mit Wirkung vom 16. Dezember 2023 zum Pfarradministrator zur Vertretung der Pfarreien der Seelsorgeeinheit Appenweier-Durbach, Dekanat Offenburg-Kinzigtal, unter Beibehaltung seiner bisherigen Aufgaben, angewiesen.
Herr Vikar Pater Deepu Kassamkuttiyil Joseph CST, Freiburg, wurde zum 1. Januar 2024 als Vikar (Einführungsstelle) in die Seelsorgeeinheit Oberhausen-Philippsburg, Dekanat Bruchsal, angewiesen.
Herr Vikar Pater Anil Bapu Murmade CMI, Freiburg, wurde zum 1. Januar 2024 als Vikar (Einführungsstelle) in die Seelsorgeeinheiten Herbolzheim-Rheinhausen und Nördlicher Kaiserstuhl, Dekanat Endingen-Waldkirch, angewiesen.
Herr Vikar Pater Robin Thomas CMI, Freiburg, wurde zum 1. Januar 2024 als Vikar (Einführungsstelle) in die Seelsorgeeinheit Grünsfeld-Wittighausen, Dekanat Tauberbischofsheim, angewiesen.
Herr Vikar Pater Justine Jose MCBS, Freiburg, wurde zum 1. Januar 2024 als Vikar (Einführungsstelle) in die Seelsorgeeinheit Vorderes Kinzigtal St. Pirmin, Dekanat Offenburg-Kinzigtal, angewiesen.
Herr Diakon Gereon Burster, Freiburg-Munzingen, wird mit Wirkung vom 1. Mai 2024 als Ständiger Diakon im Zivilberuf in die Pfarreien der Seelsorgeeinheit Achern, Dekanat Acher-Renchtal, angewiesen.

Nr. 29Entpflichtungen

Herr Diakon Carmelo Vallelonga, Rielasingen-Worblingen, wurde zum 31. Dezember 2023 von seiner zusätzlichen Mitarbeit in der Gefängnisseelsorge in der Justizvollzugsanstalt Konstanz, Dekanat Hegau, entpflichtet.
Herr Pater Daniel Riedmann OSB, Beuron, wurde zum 31. Dezember 2023 von seinen Aufgaben als Pfarradministrator in den Pfarreien der Seelsorgeeinheit Beuron, Dekanat Sigmaringen-Meßkirch, entpflichtet.
Herr Diakon Andreas Wolfgarten, Schramberg-Tennenbronn, wird zum 31. Januar 2024 von seiner Aufgabe als Ständiger Diakon im Zivilberuf in den Pfarreien der Seelsorgeeinheit St. Georgen-Tennenbronn, Dekanat Schwarzwald-Baar, entpflichtet. (Korrektur zu ABl. 2023, S. 411).
Herr Diakon Günter Huth, Weinheim, wird zum 29. Februar 2024 von seiner Aufgabe als Ständiger Diakon im Zivilberuf in den Pfarreien der Seelsorgeeinheit Weinheim-Hirschberg, Dekanat Heidelberg-Weinheim, entpflichtet. (Korrektur zu ABl. 2023, S. 411).

Nr. 30Zurruhesetzung/Verzicht

Der Herr Erzbischof hat den Verzicht von Herrn Pfarrer Thomas Dempfle, Appenweier, auf die Pfarreien Appenweier St. Michael, Appenweier-Nesselried Mariä Himmelfahrt, Appenweier-Urloffen St. Martin, Durbach St. Heinrich und Durbach-Ebersweier Hl. Kreuz der Seelsorgeeinheit Appenweier-Durbach, Dekanat Offenburg-Kinzigtal, zum 15. Dezember 2023 angenommen.

Nr. 31Im Herrn verschieden

14. Januar 2024:
Diakon i. R. Hubert Seiler, † in Achern
28. Januar 2024:
StD i. R. Geistlicher Rat Hermann Frietsch, † in Karlsruhe
Amtsblatt
der Erzdiözese Freiburg
Nr. 3 - 1. Februar 2024
Herausgeber:Erzbischöfliches Ordinariat, Schoferstraße 2, 79098 Freiburg
Telefon: 0761 2188-376
E-Mail: amtsblattredaktion@ebfr.de
Erscheinungsweise:ca. 24 Ausgaben jährlich