.
Grafik

Erzbischof

Nr. 1Neujahrsgruß des Erzbischofs

Die Kriege in der Ukraine, im Heiligen Land sowie weitere Gewalt, Terror, Naturkatastrophen und Krisen auf dieser Erde beunruhigen und stellen die Frage nach Gott in herausfordernder Weise. Gerade deshalb vertrauen wir in Jesus Christus auf einen Gott, der in dieses Elend hineingekommen ist, um uns eine Perspektive der Hoffnung und Zukunft zu eröffnen.
Ihnen allen wünsche ich – auch im Namen der Weihbischöfe, des Generalvikars, der Mitglieder des Domkapitels und aller Verantwortlichen der Erzbischöflichen Kurie – ein vom Segen des Herrn erfülltes Jahr 2024!
„Vergelt’s Gott“ für all Ihre Arbeit und Ihren Dienst in unserer Kirche!
Ihr
Grafik
Erzbischof Stephan Burger

Mitteilungen des Generalvikars

Nr. 2Öffnung der Zulassung für das Amt von Stiftungsräten

Für die Zulassung aller Katholikinnen und Katholiken zu den Stiftungsräten in unseren Kirchengemeinden gilt mit Blick auf die neue Grundordnung für den kirchlichen Dienst die uneingeschränkte Öffnung, wie sie bereits für die Pfarrgemeinderäte in § 7 Absatz 1 Satz 2 der Satzung für die Pfarrgemeinderäte in der Erzdiözese Freiburg entschieden wurde. Da die gesetzliche Verankerung dieser Entscheidung für die Stiftungsräte aus Praktikabilitätsgründen erst ab Umsetzung der neuen Pfarreistruktur erfolgen wird, wird bis zum Inkrafttreten der neuen Regelungen um einen formlosen Antrag entweder durch die betroffene Person selbst oder durch ein Vorstandsmitglied des Pfarrgemeinderates an das Ordinariat (Justitiariat) gebeten.

Nr. 3Änderung der Richtsätze
für die Pflege und Stimmung von Orgeln

Die Richtsätze für die Pflege und Stimmung von Orgeln wurden letztmalig mit Wirkung zum 1. Januar 2021 (Erlass vom 12. Februar 2021, ABl. S. 29) erhöht. Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 gelten für die Pflege und Stimmung von Orgeln nunmehr folgende Richtsätze:
####

I. Wartung mit Stimmung/Durchsicht:

  1. Für eine Wartung mit Hauptstimmung:
    Grundpreis:
    204,00 € (netto)
    Preis je zu stimmendem Register:
    38,00 € (netto)
    Preis je zu stimmender Extension:
    19,00 € (netto)
    Kein Preisansatz für Transmissionen oder Wechselschleifen
    Zuschläge für gemischte Register (netto):
    1- bis 2-chöriges Register:
    Zuschlag in Höhe von 38,00 €
    (= einfacher Zuschlag)
    3- bis 4-chöriges Register:
    Zuschlag in Höhe von 76,00 €
    (= zweifacher Zuschlag)
    5- bis 6-chöriges Register:
    Zuschlag in Höhe von 114,00 €
    (= dreifacher Zuschlag)
  2. Für eine Wartung mit Teilstimmung:
    Grundpreis:
    204,00 € (netto)
    Preis je zu stimmendem Register:
    19,00 € (netto)
    Preis je zu stimmender Extension:
    9,50 € (netto)
    Kein Preisansatz für Transmissionen oder Wechselschleifen
    Zuschläge für gemischte Register (netto):
    1- bis 2-chöriges Register:
    Zuschlag in Höhe von 19,00 €
    (= einfacher Zuschlag)
    3- bis 4-chöriges Register:
    Zuschlag in Höhe von 38,00 €
    (= zweifacher Zuschlag)
    5- bis 6-chöriges Register:
    Zuschlag in Höhe von 57,00 €
    (= dreifacher Zuschlag)
  3. Für eine technische Wartung, Durchsicht und für das Stimmen der Zungenregister (jährlich):
    Grundpreis:
    177,00 € (netto)
    Preis je zu stimmendem Register:
    9,50 € (netto)
    Preis je zu stimmender Extension:
    4,75 € (netto)
    Preis je zu stimmendem Zungenregister:
    19,00 € (netto)
    Preis je zu stimmender Zungenextension:
    9,50 € (netto)
    Kein Preisansatz für Transmissionen oder Wechselschleifen
    Keine Zuschläge für gemischte Stimmen
#

II. Tastenhalter:

Sofern der Auftragnehmer einen Tastenhalter stellt, gilt folgender Richtsatz:
Für einen vom Auftragnehmer gestellten Tastenhalter:
bis zu 36,00 € (netto) pro Stunde
#

III. Fahrtkosten, Spesen und sonstige Nebenkosten:

Fahrtkosten, Spesen und sonstige Nebenkosten des Auftragnehmers sind in den Richtsätzen enthalten (§ 8 Absatz 2 des Orgelpflegevertragsmusters).
Die neuen Richtsätze gelten für Orgelpflegeverträge, die ab dem 1. Januar 2024 abgeschlossen werden.
Die am 1. Januar 2024 bereits bestehenden Pflegeverträge und deren Preise behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Eine automatische Erhöhung erfolgt nicht.
Gemäß § 9 Absatz 3 des Orgelpflegevertragsmusters kann jedoch jeder Vertragspartner eine Anpassung verlangen, sofern die tariflichen Löhne – bezogen auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. auf den Zeitpunkt der letzten vereinbarten Vergütungsanpassung – um mehr als fünf Prozent gestiegen sind.
Kommt innerhalb von drei Monaten keine Einigung zustande, kann jeder Vertragspartner mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten.
Auf die beiden Vertragspartnern zustehende Kündigungsmöglichkeit bestehender Verträge mit einer Vertragsdauer von über zwei Jahren gemäß § 3 Absatz 1 des Orgelpflegevertragsmusters wird ergänzend hingewiesen.
Freiburg im Breisgau, den 7. Dezember 2023
Grafik
Generalvikar Christoph Neubrand

Nr. 4Gabe der Erstkommunionkinder 2024

„Du gehst mit!“ Unter dieses Leitwort stellt das Bonifatiuswerk/Diaspora-Kinder- und -Jugendhilfe in diesem Jahr seine Erstkommunionaktion und bittet um die Spende der Erstkommunionkinder. Inhaltlich geht es bei der Erstkommunionaktion 2024 um die bekannte nachösterliche Begegnung der beiden Jünger auf dem Weg nach Emmaus mit dem Auferstandenen.
Das Bonifatiuswerk/Diaspora-Kinder- und -Jugendhilfe fördert, was zur Bildung christlicher Gemeinschaft und zur Vermittlung der christlichen Botschaft an die neue Generation in extremer Diaspora notwendig ist, u.a.:
  • katholische Kinderheime bzw. familienanaloge Wohngruppen,
  • religiöse Elementarerziehung in den katholischen Kindergärten der östlichen Diözesen,
  • Sakramentenkatechese sowie andere religiöse und diakonische Bildungsmaßnamen,
  • kirchliche Initiativen gegen Jugendarbeitslosigkeit, Gewalt und Missbrauch,
  • Straßenkinderprojekte in Nord- und Ostdeutschland sowie Nordeuropa,
  • den ambulanten Kinderhospizdienst in Halle (Saale),
  • katholische Schulseelsorge und Studierendenseelsorge.
Informationen: Bonifatiuswerk der deutschen Katholiken e.V., Diaspora-Kinder- und -Jugendhilfe, Kamp 22, 33098 Paderborn, Telefon: 05251 2996-94, Fax: 05251 2996-88, E-Mail: bestellungen@bonifatiuswerk.de, www.bonifatiuswerk.de.
Hinweise zur Weiterleitung der Kollektengelder an die Erzdiözese finden Sie im Kollektenplan (Amtsblatt Nr. 17/2023). Bezüglich der Ausfertigung von Zuwendungsbestätigungen wird auf das Amtsblatt Nr. 1/2014 und auf das Formblatt „Weiterleitung von Kollekten und Sammlungen“ im Programm „Kefas“ der Meldestelle unter der Rubrik „Weitere Formulare“ verwiesen.

Nr. 5Gründung des Diözesanen Dachverbandes
der Ministrantinnen und Ministranten Freiburg
mit Sitz in Freiburg

Die Diözesanversammlung des Diözesanen Dachverbandes der Ministrantinnen und Ministranten Freiburg hat im November 2023 eine Änderung der Gründungssatzung beschlossen. Auf Antrag vom 1. Dezember 2023 und gemäß § 17 Absatz 2 der Satzung wurde die Satzung in der Fassung vom 24. November 2023 erstmalig am 8. Dezember 2023, Az.: J - 08.33#7[509]2023/91236, genehmigt. Der Verein ist der Aufsicht des Erzbischofs von Freiburg, die durch das Erzbischöfliche Ordinariat ausgeübt wird, unterstellt.

Nr. 6Änderung der Satzung des kirchlichen Vereins
Caritas-Seniorenzentrum St. Raphael e.V.
mit Sitz in Titisee-Neustadt

Die Mitgliederversammlung des kirchlichen Vereins Caritas-Seniorenzentrum St. Raphael e.V. hat im September 2023 eine Änderung der Vereinssatzung beschlossen. Auf Antrag vom 19. Oktober 2023, Eingang am 17. November 2023, und gemäß § 14 Ziffer 1 der Vereinssatzung hat das Erzbischöfliche Ordinariat die Änderungen der Satzung in der Fassung vom 20. September 2023 am 29. November 2023, Az.: J - 08.33#20[299]2023/89339, genehmigt.

Nr. 7Änderung der Satzung
der Sozialstation Letzenberg e.V.
mit Sitz in Mühlhausen

Die Mitgliederversammlung der Sozialstation Letzenberg e.V. hat im Juni 2023 eine Änderung der Vereinssatzung beschlossen. Auf Antrag vom 21. November 2023 und gemäß § 11 Absatz 5 der Vereinssatzung hat das Erzbischöfliche Ordinariat die Änderung der Satzung in der Fassung vom 20. Juni 2023 am 27. November 2023, Az.: J - 08.33#13[324]2023/88998, genehmigt.

Erzbistum Freiburg

Nr. 8Zinskonditionen
des Katholischen Darlehensfonds Freiburg im Breisgau
ab dem 1. Januar 2024

Der Vorstand des Katholischen Darlehensfonds Freiburg im Breisgau legt die Zinskonditionen des Katholischen Darlehensfonds Freiburg im Breisgau nach Anhörung des Diözesanvermögensverwaltungsrates, des Konsultorenkollegiums und des Aufsichtsrates des Katholischen Darlehensfonds Freiburg im Breisgau mit Wirkung ab dem 1. Januar 2024 wie folgt fest:
Zinssatz für Einlagen: 2,75 %
Zinssatz für Darlehen
- mit Besonderen Schlüsselzuweisungen für Schuldendienstleistungen:
4,25 %
- ohne Besondere Schlüsselzuweisungen für Schuldendienstleistungen:
3,75 %
Die jährliche Annuität für Darlehen wird unter Berücksichtigung einer anfänglichen Tilgung von 4,50 % wie folgt festgelegt:
- mit Besonderen Schlüsselzuweisungen für Schuldendienstleistungen:
8,75 %
- ohne Besondere Schlüsselzuweisungen für Schuldendienstleistungen:
8,25 %

Personalmeldungen

Nr. 9Im Herrn verschieden

26. Dezember 2023:
Pfarrer i. R. Martin Mutiu, † in Stockach
29. Dezember 2023:
Pfarrer i. R. Anton Killer, † in Ettlingen
Amtsblatt
der Erzdiözese Freiburg
Nr. 1 - 4. Januar 2024
Herausgeber:Erzbischöfliches Ordinariat, Schoferstraße 2, 79098 Freiburg
Telefon: 0761 2188-376
E-Mail: amtsblattredaktion@ebfr.de
Erscheinungsweise:ca. 24 Ausgaben jährlich