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Erzbischof

Nr. 242Weihnachtsgrüße des Erzbischofs

Gepriesen sei der Herr, der Gott Israels!
Denn er hat sein Volk besucht und ihm Erlösung geschaffen.
Lk 1, 68
Die Kriege in der Ukraine, im Heiligen Land sowie weitere Gewalt, Terror, Naturkatastrophen und Krisen auf dieser Erde beunruhigen und stellen die Frage nach Gott in herausfordernder Weise. Gerade deshalb vertrauen wir in Jesus Christus auf einen Gott, der in dieses Elend hineingekommen ist, um uns eine Perspektive der Hoffnung und Zukunft zu eröffnen.
Ihnen allen wünsche ich – auch im Namen der Weihbischöfe, des Generalvikars, der Mitglieder des Domkapitels und aller Verantwortlichen der Erzbischöflichen Kurie – eine gnadenreiche Weihnacht und ein vom Segen des Herrn erfülltes Jahr 2024!
„Vergelt’s Gott“ für all Ihre Arbeit und Ihren Dienst in unserer Kirche!
Ihr
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Erzbischof Stephan Burger

Heiliger Stuhl

Nr. 243Botschaft von Papst Franziskus
zur Feier des Weltfriedenstages
am 1. Januar 2024

Künstliche Intelligenz und Frieden
Zu Beginn des neuen Jahres, einer Zeit der Gnade, die der Herr jedem von uns gewährt, möchte ich mich an das Volk Gottes, an die Nationen, an die Staats- und Regierungschefs, an die Vertreter der verschiedenen Religionen und der Zivilgesellschaft sowie an alle Männer und Frauen unserer Zeit wenden, um ihnen meine besten Wünsche für den Frieden zu übermitteln.
1. Der Fortschritt von Wissenschaft und Technik als Weg zum Frieden
Die Heilige Schrift bezeugt, dass Gott den Menschen seinen Geist gegeben hat, damit sie »mit Weisheit, Klugheit und Kenntnis für jegliche Arbeit« ausgestattet seien (Ex 35,31). Die Intelligenz ist Ausdruck der Würde, die uns der Schöpfer verliehen hat, der uns nach seinem Bild und Gleichnis geschaffen hat (vgl. Gen 1,26) und uns befähigt hat, auf seine Liebe frei und bewusst zu antworten. Wissenschaft und Technik verdeutlichen in besonderer Weise eine solche grundlegend relationale Beschaffenheit der menschlichen Intelligenz: Sie sind außergewöhnliche Ergebnisse ihres schöpferischen Potentials.
In der Pastoralkonstitution Gaudium et Spes hat das Zweite Vatikanische Konzil diese Wahrheit bekräftigt, indem es erklärte: »Durch Arbeit und Geisteskraft hat der Mensch immer versucht, sein Leben reicher zu entfalten«
Nr. 33.
1
. Wenn die Menschen sich »mit Hilfe der Technik« darum bemühen, dass die Erde »eine würdige Wohnstätte für die gesamte menschliche Familie werde«
Ebd., Nr. 57.
2
, dann handeln sie nach dem Plan Gottes und arbeiten mit seinem Willen zusammen, um die Schöpfung zu vollenden und den Frieden unter den Völkern zu verbreiten. Auch der Fortschritt von Wissenschaft und Technik, soweit er zu einer besseren Ordnung der menschlichen Gesellschaft, zu wachsender Freiheit und geschwisterlicher Gemeinschaft beiträgt, führt also zur Besserung des Menschen und zur Umgestaltung der Welt.
Wir freuen uns zu Recht über die außerordentlichen Errungenschaften von Wissenschaft und Technik und sind dankbar dafür, dass dadurch zahllose Übel, die das menschliche Leben heimsuchten und großes Leid verursachten, beseitigt werden konnten. Gleichzeitig legen die wissenschaftlichen und technischen Fortschritte, die eine noch nie dagewesene Kontrolle über die Wirklichkeit ermöglichen, eine Vielzahl von Möglichkeiten in die Hände der Menschen, von denen einige ein Risiko für das Überleben der Menschen und eine Gefahr für das gemeinsame Haus darstellen können
Vgl. Enzyklika Laudato si’ (24. Mai 2015), 104.
3
.
Die bemerkenswerten Fortschritte in den neuen Informationstechnologien, insbesondere im digitalen Bereich, bergen daher erstaunliche Möglichkeiten und ernsthafte Risiken, mit schwerwiegenden Auswirkungen auf das Streben nach Gerechtigkeit und Harmonie zwischen den Völkern. Es müssen daher einige dringende Fragen gestellt werden. Was sind die mittel- und langfristigen Folgen der neuen digitalen Technologien? Und welche Auswirkungen werden sie auf das Leben der Einzelnen und der Gesellschaft, auf die internationale Stabilität und den Frieden haben?
2. Die Zukunft der künstlichen Intelligenz zwischen Verheißung und Risiko
Die Fortschritte in der Informationstechnologie und die Entwicklung digitaler Technologien in den letzten Jahrzehnten haben bereits zu tiefgreifenden Veränderungen in der globalen Gesellschaft und ihrer Dynamik geführt. Neue digitale Instrumente verändern das Gesicht der Kommunikation, der öffentlichen Verwaltung, der Bildung, des Konsums, des persönlichen Austauschs und unzähliger anderer Aspekte des täglichen Lebens.
Darüber hinaus können Technologien, die eine Vielzahl von Algorithmen einsetzen, aus den digitalen Spuren, die im Internet hinterlassen werden, Daten extrahieren, die es ermöglichen, die Denk- und Beziehungsgewohnheiten der Menschen, oft ohne ihr Wissen, zu kommerziellen oder politischen Zwecken zu kontrollieren, wodurch die bewusste Ausübung der Entscheidungsfreiheit eingeschränkt wird. In einem Raum wie dem Internet, der durch eine Informationsflut gekennzeichnet ist, können sie nämlich den Datenfluss nach Auswahlkriterien strukturieren, die der Nutzer nicht immer wahrnimmt.
Wir müssen daran erinnern, dass wissenschaftliche Forschung und technologische Innovationen nicht losgelöst von der Realität und „neutral“
Vgl. ebd., 114.
4
, sondern kulturellen Einflüssen unterworfen sind. Insofern es sich um ganz und gar menschliche Tätigkeiten handelt, spiegeln die Richtungen, die sie einschlagen, Entscheidungen wider, die durch die persönlichen, sozialen und kulturellen Werte jeder Epoche bedingt sind. Dasselbe gilt für die Ergebnisse, die sie erzielen: Gerade weil sie die Frucht spezifisch menschlicher Zugänge zur sie umgebenden Welt sind, haben sie immer eine ethische Dimension, die eng mit den Entscheidungen derer verbunden sind, die Versuche durchführen und die Produktion auf bestimmte Ziele ausrichten.
Dies gilt auch für die Formen künstlicher Intelligenz. Bis heute gibt es in der Welt der Wissenschaft und Technik keine einheitliche Definition dafür. Der Begriff selbst, der inzwischen in den allgemeinen Sprachgebrauch eingegangen ist, umfasst eine Vielzahl von Wissenschaften, Theorien und Techniken, die darauf abzielen, dass Maschinen in ihrer Funktionsweise die kognitiven Fähigkeiten des Menschen reproduzieren oder imitieren. Die Verwendung des Plurals „Formen der Intelligenz“ kann vor allem dazu beitragen, die unüberbrückbare Kluft zu betonen, die zwischen diesen Systemen, so erstaunlich und leistungsfähig sie auch sein mögen, und dem Menschen besteht: Sie sind letztlich „bruchstückhaft“ in dem Sinne, dass sie nur bestimmte Funktionen der menschlichen Intelligenz imitieren oder reproduzieren können. Die Verwendung des Plurals unterstreicht auch, dass diese untereinander sehr verschiedenen Geräte immer als „soziotechnische Systeme“ betrachtet werden sollten. In der Tat hängt ihre Wirkung – unabhängig von der zugrundeliegenden Technologie – nicht nur davon ab, wie sie konzipiert sind, sondern auch von den Zielen und Interessen derjenigen, die sie besitzen und entwickeln, sowie von den Situationen, in denen sie eingesetzt werden.
Künstliche Intelligenz muss daher als eine Galaxie verschiedener Wirklichkeiten verstanden werden, und wir können nicht a priori davon ausgehen, dass ihre Entwicklung einen positiven Beitrag zur Zukunft der Menschheit und zum Frieden zwischen den Völkern leisten wird. Ein solches positives Ergebnis wird nur möglich sein, wenn wir uns als dazu fähig erweisen, verantwortungsbewusst zu handeln und grundlegende menschliche Werte wie »Inklusion, Transparenz, Sicherheit, Gerechtigkeit, Vertraulichkeit und Zuverlässigkeit«5 zu respektieren.
Es reicht auch nicht aus, bei denjenigen, die Algorithmen und digitale Technologien entwickeln, eine Verpflichtung zu ethischem und verantwortungsvollem Handeln vorauszusetzen. Es müssen Organismen gestärkt oder gegebenenfalls geschaffen werden, die sich mit den neu auftretenden ethischen Fragen befassen und die Rechte derjenigen schützen, die Formen der künstlichen Intelligenz nutzen oder von ihnen beeinflusst werden
Vgl. ebd.
6
.
Die unermessliche Ausbreitung der Technologie muss daher mit einer angemessenen Heranbildung zur Verantwortung für ihre Entwicklung einhergehen. Freiheit und friedliche Koexistenz sind bedroht, wenn der Mensch der Versuchung von Egoismus, Eigennutz, Profitgier und Machtstreben erliegt. Wir haben daher die Pflicht, unseren Blick zu weiten und die technische und wissenschaftliche Forschung auf das Streben nach Frieden und Gemeinwohl auszurichten, im Dienste der ganzheitlichen Entwicklung des Menschen und der Gemeinschaft
Botschaft an den Vorstandsvorsitzenden des „World Economic Forum“ in Davos-Klosters (12. Januar 2018).
7
.
Die einem jeden Menschen innewohnende Würde und die Geschwisterlichkeit, die uns als Glieder der einen Menschheitsfamilie verbindet, müssen die Grundlage für die Entwicklung neuer Technologien bilden und als unbestreitbare Kriterien für deren Bewertung noch vor ihrem Einsatz dienen, damit der digitale Fortschritt unter Wahrung der Gerechtigkeit stattfinden und zur Sache des Friedens beitragen kann. Technologische Entwicklungen, die nicht zu einer Verbesserung der Lebensqualität der gesamten Menschheit führen, sondern im Gegenteil Ungleichheiten und Konflikte verschärfen, können niemals als echter Fortschritt angesehen werden8.
Künstliche Intelligenz wird zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die Herausforderungen, die sie mit sich bringt, sind technischer, aber auch anthropologischer, didaktischer, sozialer und politischer Natur. Sie verspricht zum Beispiel das Ersparen schwerer Arbeit, effizientere Produktion, einfacheren Transport und dynamischere Märkte ebenso wie eine Revolution bei der Datenerfassung, -organisation und -überprüfung. Wir müssen uns der rasanten Veränderungen, die jetzt stattfinden, bewusst sein und sie so steuern, dass die grundlegenden Menschenrechte gewahrt bleiben und die Institutionen und Gesetze, die eine ganzheitliche menschliche Entwicklung fördern, respektiert werden. Künstliche Intelligenz sollte dem besten menschlichen Potenzial und unseren höchsten Zielen dienen, nicht mit ihnen konkurrieren.
3. Die Technologie der Zukunft: Maschinen, die von selbst lernen
Künstliche Intelligenz, die auf maschinellen Lerntechniken basiert, befindet sich zwar noch in der Pionierphase, führt aber bereits in ihren vielfältigen Formen zu bedeutenden Veränderungen im gesellschaftlichen Gefüge und übt einen tiefgreifenden Einfluss auf Kulturen, soziales Verhalten und Friedensstiftung aus.
Entwicklungen wie maschinelles Lernen oder Deep Learning werfen Fragen auf, die über den Bereich der Technologie und des Ingenieurwesens hinausgehen und mit einem Verständnis zu tun haben, das eng mit dem Sinn des menschlichen Lebens, den grundlegenden Prozessen des Wissens und der Fähigkeit des Geistes, zur Wahrheit zu gelangen, verbunden ist.
Die Fähigkeit einiger Geräte, syntaktisch und semantisch kohärente Texte zu produzieren, ist zum Beispiel keine Garantie für Zuverlässigkeit. Man sagt ihnen nach, dass sie „halluzinieren“ können, d. h. Aussagen generieren können, die auf den ersten Blick plausibel erscheinen, in Wirklichkeit aber unbegründet sind oder Vorurteile weitertragen. Dies stellt ein ernstes Problem dar, wenn künstliche Intelligenz in Desinformationskampagnen eingesetzt wird, die falsche Nachrichten verbreiten und zu einem wachsenden Misstrauen gegenüber den Medien führen. Vertraulichkeit, Dateneigentum und geistiges Eigentum sind weitere Bereiche, in denen die betreffenden Technologien ernsthafte Risiken bergen, zu denen noch weitere negative Folgen ihres Missbrauchs hinzukommen, wie Diskriminierung, Einmischung in Wahlprozesse, das Aufkommen einer Überwachungsgesellschaft, digitale Ausgrenzung und die Verschärfung eines Individualismus, der sich zunehmend von der Gemeinschaft abkoppelt. All diese Faktoren bergen die Gefahr, Konflikte zu schüren und den Frieden zu behindern.
4. Das Gespür für Grenzen im technokratischen Paradigma
Unsere Welt ist zu groß, zu vielfältig und zu komplex, um sie vollständig kennen und klassifizieren zu können. Der menschliche Verstand vermag ihren Reichtum niemals auszuschöpfen, auch nicht mit Hilfe der fortschrittlichsten Algorithmen. Diese bieten nämlich keine gesicherten Vorhersagen für die Zukunft, sondern nur statistische Annäherungen. Nicht alles lässt sich vorhersagen, nicht alles lässt sich berechnen; letztlich steht »die Wirklichkeit […] über der Idee«
Apostolisches Schreiben Evangelii gaudium (24. November 2013), 233.
9
, und wie großartig unsere Rechenkapazität auch sein mag, es wird immer einen unzugänglichen Rest geben, der sich jedem Versuch der Quantifizierung entzieht.
Außerdem ist die große Menge an Daten, die von künstlichen Intelligenzen analysiert werden, an sich noch keine Garantie für Unparteilichkeit. Wenn Algorithmen Informationen extrapolieren, laufen sie immer Gefahr, diese zu verzerren und die Ungerechtigkeiten und Vorurteile des Umfelds, aus dem sie stammen, zu reproduzieren. Je schneller und komplexer sie werden, desto schwieriger ist es zu verstehen, warum sie ein bestimmtes Ergebnis hervorgebracht haben.
„Intelligente“ Maschinen mögen die ihnen zugewiesenen Aufgaben mit zunehmender Effizienz erfüllen, aber der Zweck und der Sinn ihrer Operationen werden weiterhin von Menschen, die ihr je persönliches Werteuniversum besitzen, bestimmt oder ermöglicht. Es besteht die Gefahr, dass die Kriterien, die bestimmten Entscheidungen zugrunde liegen, unklarer werden, dass die Verantwortung für Entscheidungen verschleiert wird und dass die Produzenten sich ihrer Verpflichtung entziehen, zum Wohle der Gemeinschaft zu handeln. In gewisser Weise wird dies durch das technokratische System begünstigt, das die Wirtschaft mit der Technologie verbindet und das Kriterium der Effizienz begünstigt, indem es dazu neigt, alles zu ignorieren, was nicht mit seinen unmittelbaren Interessen zu tun hat
Vgl. Enzyklika Laudato si’, 54.
10
.
Dies muss uns dazu veranlassen, über einen Aspekt nachzudenken, der in der heutigen technokratischen und effizienzorientierten Mentalität so oft vernachlässigt wird und dennoch für die persönliche und soziale Entwicklung entscheidend ist: das „Gespür für Grenzen“. Wenn der Mensch, der definitionsgemäß sterblich ist, nämlich meint, mit Hilfe der Technik jede Grenze zu überschreiten, läuft er durch die Besessenheit, alles kontrollieren zu wollen, Gefahr, die Kontrolle über sich selbst zu verlieren; auf der Suche nach absoluter Freiheit in die Spirale einer technologischen Diktatur zu geraten. Das Anerkennen und Akzeptieren der eigenen geschöpflichen Grenzen ist für den Menschen die unverzichtbare Bedingung, um die Fülle als Gabe zu erlangen, oder besser, anzunehmen. Stattdessen könnten im ideologischen Kontext eines technokratischen Paradigmas, das von der prometheischen Anmaßung der Autarkie beseelt ist, die Ungleichheiten ins Unermessliche wachsen und sich Wissen und Reichtum in den Händen einiger weniger anhäufen, was ernsthafte Risiken für die demokratischen Gesellschaften und das friedliche Zusammenleben mit sich bringt11.
5. Brisante Themen für die Ethik
In Zukunft könnte die Zuverlässigkeit eines Hypothekenbewerbers, die Eignung einer Person für eine Arbeit, die Wahrscheinlichkeit der Rückfälligkeit eines Verurteilten oder das Recht, politisches Asyl oder Sozialhilfe zu erhalten, von Systemen künstlicher Intelligenz bestimmt werden. Das Fehlen unterschiedlicher Vermittlungsebenen, das diese Systeme mit sich bringen, ist für bestimmte Formen von Vorurteilen und Diskriminierung besonders anfällig: Systemfehler können sich leicht vervielfachen und so nicht nur in Einzelfällen zu Ungerechtigkeiten, sondern durch einen Dominoeffekt auch zu echten Formen sozialer Ungleichheit führen.
Darüber hinaus scheinen Formen künstlicher Intelligenz manchmal in der Lage zu sein, die Entscheidungen der Einzelnen durch vorgegebene Optionen, die mit Anreizen und Abschreckungen verbunden sind, oder durch Systeme zur Lenkung persönlicher Entscheidungen, die auf der Aufbereitung von Informationen beruhen, zu beeinflussen. Diese Formen der Manipulation oder sozialer Kontrolle bedürfen sorgfältiger Aufmerksamkeit und Überwachung und implizieren eine klare rechtliche Verantwortung seitens der Hersteller, der Nutzer und der Regierungsbehörden.
Sich automatisierten Prozessen anzuvertrauen, die Individuen kategorisieren, zum Beispiel durch den allgegenwärtigen Einsatz von Überwachungssystemen oder die Einführung von Systemen zur Ermittlung sozialer Bonität, könnte auch tiefgreifende Auswirkungen auf das zivilgesellschaftliche Gefüge haben, indem unangemessene Rangordnungen unter den Bürgern aufgestellt werden. Und diese künstlichen Ranking-Prozesse könnten auch zu Machtkonflikten führen, da sie nicht nur virtuelle Adressaten betreffen, sondern Menschen aus Fleisch und Blut. Die grundlegende Achtung der Menschenwürde verlangt, die Gleichsetzung der Einzigartigkeit der Person mit einem Datensatz abzulehnen. Algorithmen darf nicht erlaubt werden, die Art und Weise zu bestimmen, wie wir die Menschenrechte verstehen, die Grundwerte des Mitgefühls, der Barmherzigkeit und der Vergebung beiseitezuschieben oder die Möglichkeit auszuschließen, dass ein Individuum sich ändert und die Vergangenheit hinter sich lässt.
In diesem Zusammenhang kommen wir nicht umhin, über die Auswirkungen der neuen Technologien auf das Arbeitsleben nachzudenken: Tätigkeiten, die früher ausschließlich der menschlichen Arbeitskraft vorbehalten waren, werden rasch von industriellen Anwendungen der künstlichen Intelligenz übernommen. Auch in diesem Fall besteht das erhebliche Risiko eines unverhältnismäßigen Vorteils für einige wenige zum Preis der Verarmung vieler. Die Achtung der Würde der Arbeitnehmer und die Bedeutung der Beschäftigung für den wirtschaftlichen Wohlstand der Personen, der Familien und der Gesellschaften, die Sicherheit der Arbeitsplätze und faire Gehälter sollten für die internationale Gemeinschaft eine hohe Priorität darstellen, während diese Formen der Technologie immer tiefer in die Arbeitswelt eindringen.
6. Werden wir Schwerter zu Pflugscharen machen?
Wenn man heutzutage die Welt um uns herum betrachtet, kann man sich den ernsten ethischen Fragen im Zusammenhang mit der Rüstungsindustrie nicht entziehen. Die Möglichkeit, militärische Operationen mittels ferngesteuerter Systeme durchzuführen, hat zu einer verringerten Wahrnehmung der von ihnen verursachten Zerstörungen und der Verantwortung für ihren Einsatz geführt, was zu einer noch kälteren und distanzierteren Haltung gegenüber der gewaltigen Tragik des Krieges beiträgt. Die Forschung im Bereich neuer Technologien für die so genannten „tödlichen autonomen Waffensysteme“, einschließlich des Einsatzes von künstlicher Intelligenz im Krieg, ist ein ernster Grund für ethische Bedenken. Autonome Waffensysteme werden niemals moralisch verantwortliche Subjekte sein können: Die ausschließlich menschliche Fähigkeit zum moralischen Urteil und zur ethischen Entscheidungsfindung ist mehr als ein komplexer Satz von Algorithmen, und diese Fähigkeit kann nicht auf die Programmierung einer Maschine reduziert werden, die, wie „intelligent“ sie auch sein mag, doch immer eine Maschine bleibt. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, eine sachgemäße, maßgebliche und kohärente menschliche Kontrolle der Waffensysteme zu garantieren.
Wir können auch nicht die Möglichkeit vernachlässigen, dass hochentwickelte Waffen in die falschen Hände geraten und zum Beispiel Terroranschläge oder Einsätze zur Destabilisierung rechtmäßiger Regierungsinstitutionen erleichtern. Kurz gesagt, die Welt hat es wirklich nicht nötig, dass die neuen Technologien zu einer unfairen Entwicklung des Waffenmarktes und -handels beitragen und so den Wahnsinn des Krieges fördern. Auf diese Weise läuft nicht nur die Intelligenz des Menschen, sondern auch das Herz selbst Gefahr, immer „künstlicher“ zu werden. Die fortschrittlichsten technischen Anwendungen sind nicht einzusetzen, um gewaltsame Konfliktlösungen zu erleichtern, sondern um die Wege des Friedens zu ebnen.
In einer positiveren Betrachtungsweise könnte künstliche Intelligenz, wenn sie zur Förderung einer ganzheitlichen menschlichen Entwicklung eingesetzt würde, wichtige Innovationen in der Landwirtschaft, der Bildung und der Kultur, eine Verbesserung des Lebensstandards ganzer Nationen und Völker sowie das Wachstum der menschlichen Geschwisterlichkeit und der sozialen Freundschaft bewirken. Letztlich ist die Art und Weise, wie wir sie nutzen, um die Geringsten einzubeziehen, d. h. unsere schwächsten und bedürftigsten Brüder und Schwestern, der Maßstab, der unsere Menschlichkeit aufzeigt.
Eine menschliche Sichtweise und der Wunsch nach einer besseren Zukunft für unsere Welt führen zur Notwendigkeit eines interdisziplinären Dialogs, der auf ein ethisches Vorgehen für die Entwicklung von Algorithmen zielt – die Algor-Ethik –, bei der die Werte die Richtung für die neuen Technologien weisen
Vgl. ebd.
12
. Ethische Fragen sollten vom Beginn der Forschung an berücksichtigt werden, ebenso in den Phasen des Erprobens, des Entwickelns, der Produktion, der Logistik und der Vermarktung. Dies ist der Ansatz der Ethics by Design, bei der den Bildungseinrichtungen und den Verantwortlichen des Entscheidungsprozesses eine wesentliche Rolle zukommt.
7. Herausforderungen für die Bildung
Die Entwicklung einer Technologie, die die Menschenwürde respektiert und ihr dient, hat deutliche Auswirkungen auf die Bildungseinrichtungen und die Welt der Kultur. Durch die Vervielfachung der Kommunikationsmöglichkeiten haben die digitalen Technologien neue Formen der Begegnung ermöglicht. Es besteht jedoch die Notwendigkeit, fortlaufend über die Art der Beziehungen nachzudenken, zu denen sie uns führen. Die jungen Menschen wachsen in einem kulturellen Umfeld auf, das von der Technologie durchdrungen ist, was unweigerlich einige Fragen bezüglich der Lehr- und Ausbildungsmethoden aufwirft.
Zu lehren, Formen künstlicher Intelligenz zu nutzen, sollte vor allem darauf abzielen, das kritische Denken zu fördern. Es ist notwendig, dass die Nutzer aller Altersgruppen, vor allem aber junge Menschen, eine Fähigkeit entwickeln, Daten und Inhalte, die im Internet abgerufen wurden oder von Systemen der künstlichen Intelligenz erzeugt worden sind, kritisch zu verwenden. Die Schulen, die Universitäten und die wissenschaftlichen Gemeinschaften sind aufgerufen, den Studenten und Berufstätigen dabei zu helfen, sich die sozialen und ethischen Aspekte der Entwicklung und der Nutzung der Technologie anzueignen.
Dazu auszubilden, die neuen Kommunikationsmittel zu verwenden, sollte nicht nur die Fehlinformation, die Fake News berücksichtigen, sondern auch das beunruhigende Zunehmen »angestammte[r] Ängste, […]. Sie haben sich […] zu verbergen gewusst und vermochten sich hinter neuen Technologien zu potenzieren«
Enzyklika Fratelli tutti (3. Oktober 2020), 27.
13
. Leider müssen wir wieder einmal gegen die Versuchung ankämpfen, »eine Kultur der Mauern zu errichten, Mauern hochzuziehen, um [die] Begegnung mit anderen Kulturen, mit anderen Menschen«
Vgl. ebd.
14
und die Entwicklung eines friedlichen und geschwisterlichen Zusammenlebens zu verhindern.
8. Herausforderungen für die Entwicklung des Völkerrechts
Die globale Reichweite der künstlichen Intelligenz macht deutlich, dass neben der Verantwortung der souveränen Staaten, deren Einsatz innerhalb ihres eigenen Hoheitsgebiets zu regeln, internationale Organisationen eine entscheidende Rolle beim Abschluss multilateraler Vereinbarungen spielen können und dabei, deren Anwendung und Umsetzung zu koordinieren
Vgl. ebd., 170–175.
15
. In dieser Hinsicht fordere ich die Völkergemeinschaft auf, gemeinsam daran zu arbeiten, einen verbindlichen internationalen Vertrag zu schließen, der die Entwicklung und den Einsatz von künstlicher Intelligenz in ihren vielfältigen Formen regelt. Das Ziel der Regulierung sollte natürlich nicht nur die Verhinderung schädlicher Praktiken sein, sondern auch die Ermutigung zu einer guten Praxis, indem neue und kreative Ansätze angeregt sowie persönliche und gemeinschaftliche Initiativen erleichtert werden
Vgl. Enzyklika Laudato si’, 177.
16
.
Letztlich ist es bei der Suche nach normativen Regelungen, die den Entwicklern digitaler Technologien eine ethische Orientierung bieten können, unerlässlich, die menschlichen Werte zu identifizieren, die den Bemühungen der Gesellschaften zugrunde liegen sollten, um die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu formulieren, zu beschließen und anzuwenden. Das Erarbeiten ethischer Richtlinien für die Entwicklung künstlicher Intelligenz kann nicht davon absehen, die tieferen Fragen nach dem Sinn der menschlichen Existenz, dem Schutz der grundlegenden Menschenrechte und dem Streben nach Gerechtigkeit und Frieden zu berücksichtigen. Dieser Prozess ethischer und rechtlicher Unterscheidung kann eine wertvolle Gelegenheit bieten, um gemeinsam darüber nachzudenken, welche Rolle die Technologie in unserem individuellen und gemeinschaftlichen Leben spielen sollte und wie ihr Einsatz zur Schaffung einer gerechteren und menschlicheren Welt beitragen kann. Aus diesem Grund sollten die Stimmen aller betroffenen Gruppen in den Debatten über die Regulierung der künstlichen Intelligenz berücksichtigt werden, auch die Armen, die Ausgegrenzten und andere, die in globalen Entscheidungsprozessen oft ungehört bleiben.
* * * * *
Ich hoffe, dass diese Überlegungen dazu ermutigen, dafür zu sorgen, dass der Fortschritt bei der Entwicklung von Formen künstlicher Intelligenz letztlich der Sache der menschlichen Geschwisterlichkeit und des Friedens dient. Dies ist nicht die Verantwortung einiger weniger, sondern der gesamten Menschheitsfamilie. Der Friede ist nämlich die Frucht von Beziehungen, die den anderen in seiner unveräußerlichen Würde anerkennen und annehmen, sowie von Zusammenarbeit und Engagement bei der Suche nach der ganzheitlichen Entwicklung aller Menschen und aller Völker.
Mein Gebet zu Beginn des neuen Jahres ist, dass die rapide Entwicklung von Formen künstlicher Intelligenz die vielen Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten, die es in der Welt bereits gibt, nicht noch vergrößert, sondern dazu beiträgt, Kriege und Konflikte zu beenden und viele Formen des Leidens zu lindern, die die Menschheitsfamilie heimsuchen. Mögen die Christen, die Gläubigen der verschiedenen Religionen und die Männer und Frauen guten Willens in Harmonie zusammenarbeiten, um die Chancen zu nutzen und sich den durch die digitale Revolution verursachten Herausforderungen zu stellen und um den künftigen Generationen eine solidarischere, gerechtere und friedlichere Welt zu übergeben.
Aus dem Vatikan, am 8. Dezember 2023
FRANZISKUS

Nr. 244Gebetsanliegen des Heiligen Vaters 2024

Januar
Für die Gabe der Vielfalt in der Kirche: Wir beten, dass der Heilige Geist uns helfe, die Gabe der verschiedenen Charismen innerhalb der christlichen Gemeinschaft zu erkennen und den Reichtum der verschiedenen liturgischen Traditionen der katholischen Kirche zu entdecken.
Februar
Für unheilbar Kranke: Wir beten, dass unheilbar kranke Menschen und ihre Familien immer die notwendige Pflege und Begleitung erhalten, sowohl in medizinischer als auch in menschlicher Hinsicht.
März
Für die neuen Märtyrer: Wir beten, dass diejenigen, die in verschiedenen Teilen der Welt ihr Leben für das Evangelium riskieren, die Kirche mit ihrem Mut und ihrer missionarischen Begeisterung anstecken.
April
Für die Rolle der Frauen: Wir beten, dass die Würde und der Wert der Frauen in jeder Kultur anerkannt werden und dass die Diskriminierungen, denen sie in verschiedenen Teilen der Welt ausgesetzt sind, aufhören.
Mai
Für die Ausbildung von Ordensleuten und Priesteramtskandidaten: Wir beten, dass Ordensleute und Seminaristen auf ihrem Berufungsweg durch eine menschliche, pastorale, spirituelle und gemeinschaftliche Ausbildung wachsen, die sie zu glaubwürdigen Zeugen des Evangeliums macht.
Juni
Für Migranten, die ihre Heimat verlassen mussten: Wir beten, dass Migranten, die vor Krieg oder Hunger fliehen und zu einer Reise voller Gefahren und Gewalt gezwungen sind, in ihren Aufnahmeländern Akzeptanz und neue Lebenschancen finden mögen.
Juli
Für die Seelsorge an den Kranken: Wir beten, dass das Sakrament der Krankensalbung den Menschen, die es empfangen, und ihren Angehörigen die Kraft des Herrn schenkt und für alle immer mehr zu einem sichtbaren Zeichen der Barmherzigkeit und Hoffnung wird.
August
Für politisch Verantwortliche: Wir beten, dass die politisch Verantwortlichen sich in den Dienst ihres Volkes stellen, sich für eine ganzheitliche menschliche Entwicklung und das Gemeinwohl einsetzen, sich um diejenigen kümmern, die ihren Arbeitsplatz verloren haben und den Ärmsten Vorrang geben.
September
Für den Schrei der Erde: Wir beten, dass jeder von uns den Schrei der Erde und der Opfer von Naturkatastrophen und Klimawandel mit dem Herzen hört und sich persönlich verpflichtet, für die Welt, in der wir leben, zu sorgen.
Oktober
Für eine gemeinsame Sendung: Wir beten, dass die Kirche weiterhin in jeder Hinsicht einen synodalen Lebensstil im Zeichen der Mitverantwortung unterstützt, der die Beteiligung, die Gemeinschaft und die gemeinsame Sendung von Priestern, Ordensleuten und Laien fördert. .
November
Für alle, die ein Kind verloren haben: Wir beten, dass Eltern, die um ein verstorbenes Kind trauern, in der Gemeinschaft Unterstützung und vom tröstenden Geist inneren Frieden finden
Dezember
Für die Pilger der Hoffnung: Wir beten, dass dieses Heilige Jahr uns im Glauben stärkt und uns hilft, den auferstandenen Christus mitten in unserem Leben zu erkennen und uns zu Pilgern der christlichen Hoffnung zu machen.

Erzbischof

Nr. 245Statut des Ständigen Beraterstabs der Erzdiözese Freiburg in Fragen des Umgangs mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener

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Gemäß Abschnitt B. 7. der Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst (OsM Intervention) vom 23. Mai 2022 (ABl. S. 190) richtet der Erzbischof von Freiburg einen Ständigen Beraterstab ein.
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§ 1 Grundlagen

( 1 ) Der Beraterstab ist ein unabhängiges Expertengremium zur Beratung des Ordinarius in Fragen des Umgangs mit sexuellem Missbrauch an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Kirche.
( 2 ) Der Schutz Minderjähriger und Erwachsener vor sexualisierter Gewalt ist von höchster Bedeutung. Der Beraterstab hat die Aufgabe, den Ordinarius gemäß den in diesen Statuten festgelegten Verfahren und Bestimmungen zu beraten und Initiativen vorzuschlagen, die darauf abzielen, die lokale Verantwortung der kirchlichen Amtsträger und aller Gläubigen für den Schutz von Minderjährigen und Erwachsenen vor sexualisierter Gewalt zu fördern.
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§ 2 Aufgaben

Zu den Aufgaben des Beraterstabs gehört insbesondere:
  1. Erörterung von Fragen und Anliegen des Ordinarius bzw. des Referats für Intervention und der Koordinationsstelle Prävention gegen sexualisierte Gewalt sowie Aussprache von Empfehlungen.
  2. Erörterung von Einzelfällen, die sich in der Interventions- bzw. Präventionsarbeit als nicht eindeutig zuordenbar erweisen (Erörterung bei Grenzfällen und bei Klärungsbedarf zum Sachverhalt), sowie Erörterung von Situationen, für die der Beraterstab zur Beratung und Abwägung hinzugezogen wird. In diesem Zusammenhang können einzelne Mitglieder des Beraterstabs auch zum monatlichen „Jour Fixe Intervention“ hinzugezogen werden.
  3. Teilnahme an der jährlichen, vom Büro des Generalvikars verantworteten Tagung zu Fragen des Umgangs mit sexuellem Missbrauch an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen. Diese Tagung dient dem Austausch und der Vernetzung von in den Bereichen der Intervention und Prävention Verantwortlichen in der Erzdiözese und den Mitgliedern des Beraterstabs. Zudem soll sie eine wissenschaftliche Reflexion der mit den Aufgaben des Beraterstabs verbundenen Themen gewährleisten.
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§ 3 Zusammensetzung

( 1 ) Gemäß Abschnitt B. 7. Satz 2 OsM Intervention gehören dem Ständigen Beraterstab mit Stimmrecht an:
  1. von Amts wegen für die Zeit ihrer jeweiligen Beauftragung die unabhängigen Ansprechpersonen der Erzdiözese Freiburg,
  2. von Amts wegen für die Zeit ihrer jeweiligen Beauftragung die Leiterin/der Leiter der Koordinationsstelle Prävention gegen sexualisierte Gewalt,
  3. drei bis sieben unabhängige Personen mit psychologischem, psychiatrisch-psychotherapeutischem, pastoralem, juristischem (für den Fall, dass eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter im kirchlichen Dienst betroffen ist, ist ein arbeitsrechtlicher Sachverstand zu gewährleisten) sowie kirchenrechtlichem Sachverstand und fundierter fachlicher Erfahrung und Kompetenz in der Arbeit mit Betroffenen sexuellen Missbrauchs,
  4. zwei Personen aus dem Bereich der Betroffenen sexualisierter Gewalt in der Erzdiözese Freiburg. Diese sollen nach Möglichkeit vom Betroffenenbeirat in der Erzdiözese Freiburg benannt werden, müssen diesem aber nicht angehören.
( 2 ) Darüber hinaus ist eine Vertreterin/ein Vertreter einer externen Fachberatung Mitglied ohne Stimmrecht.
( 3 ) Der Diözesancaritasverband Freiburg entsendet eine Person, die für die caritativen Träger als Mitglied ohne Stimmrecht im Beraterstab mitwirkt.
( 4 ) Die Mitglieder des Beraterstabs werden mit Namen und Berufsbezeichnung auf der Homepage der Erzdiözese Freiburg veröffentlicht, um gegenüber der Öffentlichkeit Transparenz bezüglich der im Beraterstab vertretenen Personen und Professionen und deren Unabhängigkeit zu schaffen. Die dem Beraterstab angehörenden Betroffenen von sexualisierter Gewalt müssen dieser Veröffentlichung zuvor explizit zustimmen.
( 5 ) Von Amts wegen sind Ständige Gäste des Beraterstabs:
  1. der Generalvikar,
  2. der Offizial,
  3. die Leitung der Hauptabteilung 2 „Pastorales Personal“,
  4. die Leitung der Hauptabteilung 3 „Bildung“,
  5. die Referentin/der Referent für Intervention,
  6. die Referentin/der Referent im Büro des Generalvikars.
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§ 4 Berufung

( 1 ) Der Erzbischof beruft die Mitglieder des Beraterstabs gemäß § 3 Absatz 1 Ziffer 3 jeweils für drei Jahre. Eine Wiederberufung ist möglich. Die Berufung wird wirksam mit dem Beginn desjenigen Tages, welcher auf den Zugang des Berufungsschreibens folgt.
( 2 ) Alle berufenen Mitglieder gemäß § 3 Absatz 1 Ziffer 3 des Beraterstabs sind in jedweder Hinsicht weisungsunabhängig. Sie dürfen in keinem dienstrechtlichen Verhältnis zu einem kirchlichen Rechtsträger innerhalb der Erzdiözese Freiburg stehen.
( 3 ) Ein berufenes Mitglied scheidet aus dem Beraterstab aus durch Verzicht, welcher schriftlich gegenüber dem Erzbischof zu erklären ist, oder im Wege der Abberufung durch den Erzbischof aus schwerwiegendem Grund.
( 4 ) Ein Mitglied von Amts wegen scheidet aus, wenn es das Amt, das die Mitgliedschaft im Beraterstab begründet, nicht mehr innehat. Dies gilt auch für die Ständigen Gäste nach § 3 Absatz 5.
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§ 5 Rechtsstellung der Mitglieder

( 1 ) Die Mitglieder des Beraterstabs sind in der Ausübung ihres Amtes frei und keinerlei Weisungen unterworfen. Eine freie Meinungsäußerung, welche sich im Rahmen des geltenden Rechts bewegt, kann kein schwerwiegender Grund zur Abberufung im Sinne von § 4 Absatz 3 dieses Statuts sein.
( 2 ) Kein Mitglied des Beraterstabs darf aufgrund der Ausübung seines Amtes einen tatsächlichen oder rechtlichen Nachteil erleiden.
( 3 ) Die Mitglieder des Beraterstabs unterliegen der Schweigepflicht hinsichtlich sämtlicher Tatsachen, von denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnis erlangen, sowie hinsichtlich der geäußerten Meinungen einzelner Mitglieder. Das gilt nicht, wenn der Beraterstab eine Entbindung von der Schweigepflicht ausspricht und dies in der erforderlichen Bestimmtheit im Protokoll festgehalten ist.
Die Schweigepflicht besteht auch nach Ausscheiden eines Mitglieds aus dem Beraterstab sowie nach Auflösung des Beraterstabs fort.
Die Verletzung der Schweigepflicht kann ein schwerwiegender Grund gemäß § 4 Absatz 3 dieses Statuts sein.
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§ 6 Arbeitsweise

( 1 ) Der Beraterstab wählt aus seiner Mitte eine Sprecherin/einen Sprecher, die/der die Sitzungen des Gremiums leitet und bei Bedarf auch für das Gremium sprechen kann.
( 2 ) Die Sitzungen des Beraterstabs werden nach Bedarf durch die Sprecherin/den Sprecher einberufen. Sie sind nicht öffentlich. Der Beraterstab trifft sich mindestens zweimal jährlich. Die Sitzungen sind online, hybrid oder in Präsenz möglich. Der Beraterstab ist berechtigt, zu einzelnen Tagesordnungspunkten weitere Personen beratend hinzuzuziehen.
( 3 ) Der Beraterstab votiert mit einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
( 4 ) Die Ständigen Gäste nach § 3 Absatz 5 können von einzelnen Tagesordnungspunkten der Sitzungen ausgeschlossen werden.
( 5 ) Über jede Sitzung des Beraterstabs ist ein Protokoll anzufertigen, das in der Erzdiözese veraktet wird. Es wird durch die Geschäftsführung des Beraterstabs erstellt.
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§ 7 Geschäftsführung

( 1 ) Die Geschäftsführung ist Aufgabe der Referentin/des Referenten im Büro des Generalvikars (Stellvertretung: Referentin/Referent für Intervention).
( 2 ) Der Geschäftsführung obliegt in Absprache mit der Sprecherin/dem Sprecher des Beraterstabs die Organisation sowie die fristgerechte Einladung zu den Sitzungen und deren Protokollierung.
( 3 ) Darüber hinaus ist die Geschäftsführung für die Organisation und Durchführung der jährlichen Tagung zu Fragen des Umgangs mit sexuellem Missbrauch an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen verantwortlich.
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§ 8 Aufwandsentschädigung

Die berufenen Mitglieder gemäß § 3 Absatz 1 Ziffer 3 erhalten Auslagenersatz und eine angemessene Aufwandspauschale für diese ehrenamtliche Tätigkeit gemäß dem Statut für ehrenamtliches Engagement in der Erzdiözese Freiburg vom 21. September 2023 (ABl. S. 315) in Verbindung mit etwaigen weiterführenden Grundlagenpapieren zur Engagementförderung.
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§ 9 Inkrafttreten

Dieses Statut tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Freiburg im Breisgau, den 30. November 2023
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Erzbischof Stephan Burger

Nr. 246Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für Zuwendungen aus dem Bistumshaushalt

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Die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für Zuwendungen aus dem Bistumshaushalt vom 11. Oktober 1982 (ABl. S. 366) werden wie folgt geändert:
  1. In Satz 1 werden die Wörter „§ 37 der Haushaltsordnung für das Erzbistum Freiburg (HHO)” durch die Wörter „§ 24 Haushaltsordnung der Erzdiözese Freiburg” ersetzt.
  2. In Ziffer 1.3 Satz 2 werden die Wörter „gem. § 21 HHO” durch die Wörter „gemäß § 8 Absatz 2 Haushaltsordnung der Erzdiözese Freiburg” ersetzt.
  3. In Ziffer 3.1 Satz 2 werden die Wörter „§ 31 HHO” durch die Wörter „§ 20 Haushaltsordnung der Erzdiözese Freiburg” ersetzt.
  4. In Ziffer 5 Satz 3 wird die Angabe „HHO” durch die Wörter „Haushaltsordnung der Erzdiözese Freiburg” ersetzt.
  5. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Freiburg im Breisgau, den 30. November 2023
Grafik
Erzbischof Stephan Burger

Mitteilungen des Generalvikars

Nr. 247Bewilligungsbedingungen
für die Gewährung von Zuschüssen für religiöse Bildungsmaßnahmen in der kirchlichen Jugendarbeit und in der außerschulischen Katechese
gemäß § 24 der Haushaltsordnung der Erzdiözese Freiburg KdöR

Kirchlicher Jugendplan der Erzdiözese Freiburg (KJP)

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I. Ziel des kirchlichen Jugendplans der Erzdiözese Freiburg

Im Rahmen des kirchlichen Jugendplans fördert die Erzdiözese Freiburg über Zuschüsse Maßnahmen, die der religiösen Bildung dienen.
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II. Fördergrundsätze

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1. Allgemeine Regelungen

( 1 ) Zuschüsse können nur beantragt werden, von Trägern kirchlicher Jugendarbeit, die ihren Sitz in der Erzdiözese Freiburg haben. Insbesondere auf Ebene der Pfarreien/der Kirchengemeinden, der Dekanate und der Diözese. Hierzu gehören auch der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) und seine Mitgliedsverbände sowie anerkannte Träger kirchlicher Jugendarbeit zum Beispiel auf Orts-, Dekanats-, Bezirks-, und Diözesanebene.
( 2 ) Zuschussfähig sind ebenso Maßnahmen, die katholische Religionslehrkräfte, Schulseelsorgende oder pastorale Hauptberufliche für Schülerinnen und Schüler außerhalb des Religionsunterrichtes und schulpastoraler Angebote in der Schule anbieten und durchführen.
( 3 ) Zuschussfähig ist ausschließlich religiös-inhaltliches Programm. Gottesdienstzeiten können dann berücksichtigt werden, wenn sie während dieser Maßnahme mit den Teilnehmenden gemeinsam vorbereitet wurden.
( 4 ) Zuschussfähig sind Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl von mindestens fünf Personen im Alter von zehn bis 26 Jahren.
( 5 ) Nicht zuschussfähig sind stille Zeiten, Gebetszeiten, musische Zeiten, Basteln, Besichtigungszeiten, Dauer von Führungen, Gesangsprobezeiten und die Teilnahme an Großveranstaltungen.
( 6 ) Für die Teilnahme an internationalen Weltjugendtagen, ökumenischen Kirchentagen und Katholikentagen gelten die Regelungen unter Ziffer III. 2.3 Festbetragsförderung für Sondermaßnahmen.
( 7 ) Staatliche Mittel müssen, soweit möglich, vorrangig in Anspruch genommen werden (Drittmittel).
( 8 ) Eine angemessene Eigenleistung des antragstellenden Veranstalters und der Teilnehmenden von insgesamt mindestens 25 Prozent der Gesamtkosten ist Voraussetzung für eine Zuschussfähigkeit.
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2. Zuschussfähige Ausgaben

( 1 ) Zuschussfähige Ausgaben einer Veranstaltung sind belegbare Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrt, Werk-/Bastelmaterial, Honorare und sonstige Kosten (beispielsweise Erste-Hilfe-Ausrüstung, Eintritte).
( 2 ) Nicht zuschussfähige Ausgaben sind Investitionen/Anschaffungen zum Beispiel für Zelte, Zeltmaterial, Töpfe, laufende Verwaltungskosten, alkoholische Getränke und Pfand.
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III. Umfang und Höhe der Förderung

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1. Religiöse Arbeitseinheiten

Zuschüsse können gewährt werden für religiöse Maßnahmen mit gleichbleibendem Kreis der Teilnehmenden ohne terminliche Unterbrechung oder Freizeiten mit religiösen Arbeitseinheiten zu Themen wie Glauben, Spiritualität, Bibel, Liturgie, Meditation und Ökumene, ebenso Firmvorbereitungen, Besinnungstage und Tage religiöser Orientierung. Bei Tagen religiöser Orientierung muss die religiöse Orientierung – auch wenn es um Lebensfragen geht – erkennbar und der detaillierten Programmbeschreibung zu entnehmen sein. Kurze religiöse Impulse können nicht addiert und zu einer Einheit zusammengefasst werden.
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2. Zuschussberechnung

Der Zuschusssatz gilt pro Arbeitseinheit und Person. Es sind bei durchgehend religiösen Maßnahmen höchstens zwölf Arbeitseinheiten und bei Freizeiten maximal sechs religiöse Arbeitseinheiten einer Veranstaltung zuschussfähig. Eine Arbeitseinheit entspricht 2,5 Stunden religiös-inhaltlicher Arbeit.
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2.1 Zuschussberechnung Klostertage und Taizé

Die Gesamtzahl der Tage (für Anreise und Abreise wird insgesamt ein Tag angerechnet) wird mit der Zahl der Teilnehmenden und dem Zuschusssatz multipliziert. Es sind maximal sechs Tage zuschussfähig.
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2.2 Zuschussberechnung Pilgerreise/Wallfahrt

Die Gesamtzahl der Tage wird durch zwei geteilt und mit der Zahl der Teilnehmenden und dem Zuschusssatz multipliziert. Es sind maximal sechs Tage zuschussfähig.
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2.3 Festbetragsförderung für Sondermaßnahmen

Zuschüsse können gewährt werden für Teilnehmende aus der Erzdiözese Freiburg, die zum Beispiel an internationalen Weltjugendtagen oder Katholikentagen teilnehmen. Die Höhe des Zuschusses pro Teilnehmendem hängt vom Veranstaltungsort sowie der voraussichtlichen gesamten Teilnehmendenzahl ab und wird vor jedem internationalen Weltjugendtag/Katholikentag neu festgelegt.
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IV. Verfahren

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1. Termine der Antragstellung

Anträge sollen dem Erzbischöflichen Seelsorgeamt spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
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2. Antragsverfahren

In den Anträgen sind die angestrebten Wirkungen der geplanten Maßnahmen, die Zuwendungsfähigkeit der Ausgaben sowie die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung darzulegen.
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3. Bewilligung und Auszahlung

( 1 ) Zuwendungen werden durch einen schriftlichen Zuwendungs-/Bewilligungsbescheid in Aussicht gestellt.
( 2 ) Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt auf der Grundlage des vollständigen und rechtzeitig vorliegenden Verwendungsnachweises mit den dazugehörigen Unterlagen. Die Zuschüsse der staatlichen oder kommunalen Mittel sind im Verwendungsnachweis anzugeben (Drittmittel).
( 3 ) Durch Zuschüsse dürfen grundsätzlich keine Überschüsse entstehen. Zuschüsse unter 50,00 Euro werden nicht ausbezahlt. Eine Auszahlung an Privatpersonen bzw. Privatkonten ist nicht möglich.
( 4 ) Der Zuschuss für alle Veranstaltungen eines Veranstaltungsträgers im gesamten Kalenderjahr kann in seiner Höhe begrenzt werden.
( 5 ) Die Zuschusssätze werden regelmäßig neu festgesetzt und im Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg veröffentlicht.
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4. Verwendungsnachweis

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4.1 Allgemeine Regelungen

( 1 ) Die bestimmungsgemäße zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung zur Maßnahmenförderung ist mit einem Verwendungsnachweis ohne Vorlage von Belegen nachzuweisen. Dieser ist spätestens sechs Wochen nach Beendigung der Maßnahme beim Erzbischöflichen Seelsorgeamt einzureichen.
( 2 ) Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht über die religiösen Arbeitseinheiten und einer Teilnehmendenliste sowie einem zahlenmäßigen Nachweis.
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4.2 Zahlenmäßiger Nachweis

( 1 ) Es besteht die Verpflichtung des Zuwendungsempfängers, alle Belege mindestens zehn Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises für eine eventuelle Prüfung aufzubewahren.
( 2 ) Die Einnahmen und die Ausgaben sind voneinander getrennt entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans auszuweisen. Der Nachweis muss alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (Zuwendungen, Leistungen Dritter, eigene Mittel) und Ausgaben enthalten. Dem Nachweis ist eine tabellarische Belegübersicht beizufügen, in der die Ausgaben nach Art und in zeitlicher Reihenfolge getrennt aufgelistet sind (Beleglisten).
( 3 ) Durch Unterschrift bestätigt der Zuwendungsempfänger, dass die Fördermittel für förderfähige Maßnahmen im Sinne des Kirchlichen Jugendplans (KJP) verwendet worden sind, dass die Ausgaben notwendig waren, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den Büchern und gegebenenfalls mit den Belegen übereinstimmen. Die Unterschrift erfolgt durch eine zeichnungsbefugte Person des jeweiligen Zuwendungsempfängers, zum Beispiel Pfarreileitung.
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5. Nebenbestimmungen und Prüfungsrecht

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Bewilligungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die hierzu erlassenen Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für Zuwendungen aus dem Bistumshaushalt in ihrer jeweils aktuellen Fassung, soweit nicht in diesen Bewilligungsbedingungen Abweichungen zugelassen worden sind. Der Rechnungshof der Erzdiözese Freiburg ist zur Prüfung berechtigt.
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V. Sonstiges

Für die dem Erzbischöflichen Seelsorgeamt vorzulegenden Anträge, Verwendungsnachweise und Mitteilungen sind soweit vorhanden die jeweils aktuellen Formblätter zu verwenden.
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VI. Inkrafttreten

Diese Bewilligungsbedingungen treten am 1. Januar 2024 in Kraft und ersetzen die Allgemeinen Richtlinien „Kirchlicher Jugendplan (KJP) der Erzdiözese Freiburg“ in der bisherigen Fassung.
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Freiburg im Breisgau, den 24. November 2023
Grafik
Generalvikar Christoph Neubrand

Nr. 248Gründung der Badenia-Medienhaus der Erzdiözese Freiburg-GmbH
mit Sitz in Freiburg

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Im November 2023 wurde die Badenia-Medienhaus der Erzdiözese Freiburg-GmbH errichtet. Das Erzbischöfliche Ordinariat hat den Gesellschaftsvertrag in der Fassung vom 20. November 2023 am 21. November 2023, Az.: J - 08.34#1[224]2023/82369, genehmigt.

Nr. 249Änderung des Gesellschaftsvertrages
der Sozialstation Klettgau-Rheintal gGmbH mit Sitz in Klettgau

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Die Gesellschafter der Sozialstation Klettgau-Rheintal gGmbH haben im September 2023 eine Änderung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Auf Antrag vom 14. September 2023, zuletzt vervollständigt mit Schreiben vom 25. Oktober 2023, hat das Erzbischöfliche Ordinariat die Änderungen des Gesellschaftsvertrages in der Fassung vom 13. September 2023 am 22. November 2023, Az.: J - 08.34#1[201]2023/80569, genehmigt.

Nr. 250Änderung des Gesellschaftsvertrages
der Sozialstation Mittlerer Breisgau gGmbH mit Sitz in Ehrenkirchen

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Die Gesellschafter der Sozialstation Mittlerer Breisgau gGmbH haben im Februar 2022 eine Änderung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Die Änderung des Gesellschaftsvertrages wurde ohne Beachtung des § 13 des Gesellschaftsvertrages (kirchlicher Genehmigungsvorbehalt) zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet und am 22. März 2022 eingetragen. Auf Antrag vom 30. März 2022, zuletzt vervollständigt am 17. November 2023, hat das Erzbischöfliche Ordinariat die Änderungen des Gesellschaftsvertrages in der Fassung vom 17. Februar 2022 am 20. November 2023, Az.: J - 08.34#1[33]2023/86477, genehmigt.

Nr. 251Gestellungsgelder für Ordenspriester mit Dienstwohnung

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Nach der geltenden Regelung (vgl. Amtsblatt 17/1992, S. 377) wird bei Ordenspriestern, die im Rahmen eines Gestellungsvertrages mit der Erzdiözese Freiburg einen pastoralen Auftrag wahrnehmen und denen dabei in einem Pfarrhaus o. Ä. eine Dienstwohnung zugewiesen ist, das Gestellungsgeld um einen Pauschalbetrag vermindert. Die bevorstehende Erhöhung der Gestellungsgelder für Ordensangehörige zum 1. Januar 2024 (vgl. Amtsblatt 20/2023, S. 348) wird mit einer Anhebung dieser Pauschale verbunden.
Sofern sich das Gestellungsgeld auf 100 % des für Gestellungsgeldgruppe I jeweils geltenden Betrages beläuft, beträgt die Pauschale mit Wirkung vom 1. Januar 2024 jährlich 5.160,00 Euro (12 x 430,00 Euro).
Bei einem Gestellungsgeld in Höhe von 90 % beläuft sich die jährliche Minderung ab dem genannten Termin auf 4.920,00 Euro (12 x 410,00 Euro) und im Falle eines Gestellungsgeldes in Höhe von 80 % beläuft sich die jährliche Minderung ab dem genannten Termin auf 4.680,00 Euro (12 x 390,00 Euro).
Bei Gestellungsgeldern in anderer Höhe gelten Einzelfallregelungen.

Nr. 252Zulassung zu den Sakramenten des Christwerdens
von Erwachsenen und Jugendlichen

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Diözesane Feier am 1. Fastensonntag 2024
Die Sakramente des Christwerdens – Taufe, Firmung und Eucharistie – sind nicht nur für das Leben der einzelnen Gemeinde, sondern für die (Orts-)Kirche insgesamt bedeutsam. Diese größere Dimension soll auch in den liturgischen Feiern des Katechumenats und der Eingliederung in die Kirche einen Ausdruck finden.
Wie bereits in den vergangenen Jahren laden wir deshalb alle erwachsenen und jugendlichen Taufbewerberinnen und Taufbewerber sowie alle erwachsenen Firmbewerberinnen und Firmbewerber mit ihren Patinnen und Paten, den Begleiterinnen und Begleitern auf dem Katechumenatsweg und den Angehörigen ein zur diözesanen Feier der Zulassung zu den Sakramenten am 1. Fastensonntag, 18. Februar 2024, um 15:00 Uhr im Freiburger Münster.
Der Zeitpunkt der Zulassung orientiert sich am Lauf des Kirchenjahres. Dieses hat in der Osternacht, in der auch die Sakramente des Christwerdens ihren Ort haben, seinen Höhepunkt. Die Pfarrer bzw. die zuständigen Seelsorgerinnen und Seelsorger in den Gemeinden werden gebeten, die Bewerberinnen und Bewerber für Taufe und Firmung auf diese Feier hinzuweisen und ihnen die Teilnahme zu empfehlen. Von Seiten der Gemeinde soll den Taufbewerberinnen und Taufbewerbern zu dieser diözesanen Feier – wenn möglich – ein Empfehlungsschreiben mitgegeben werden, in dem die ganze Gemeinde die Bitte um die Taufe in der Osternacht mitträgt und unterstützt. Mit dieser diözesanen Feier wird die Bedeutsamkeit des Katechumenats und die Verbundenheit des Bischofs mit den Taufbewerberinnen und Taufbewerbern deutlich.
Um Anmeldung wird gebeten bis 20. Januar 2024 beim Erzbischöflichen Ordinariat, Referat Liturgie, Telefon: 0761 2188-309, liturgie@ordinariat-freiburg.de. Hierzu wird benötigt Name und Anschrift der Bewerberin bzw. des Bewerbers, der Katechumenatsbegleiterin bzw. des Katechumenatsbegleiters sowie die Anzahl der Personen aus Familie und Freundeskreis, die an der Feier teilnehmen.
Weitere Informationen und Materialien unter:
Erzbischöfliches Seelsorgeamt
Abteilung Kirchenentwicklung und pastorale Innovation
Frau Laura Müller, Telefon: 0761 5144-129, laura.mueller@seelsorgeamt-freiburg.de
Erzbischöfliches Ordinariat
Referat Liturgie und Sakramente
Herrn Bernd Gehrke, Telefon: 0761 2188-213, bernd.gehrke@ordinariat-freiburg.de

Nr. 253Exerzitienmeldung Berg Moriah 2024

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Gäste- und Tagungshaus Berg Moriah in Schönstatt
Thema:
Neu werden in Christus
Termin:
17. bis 22. März 2024
Teilnehmer:
Schweigeexerzitien mit Vorträgen für alle Interessierten
Leitung:
Generalrektor Dr. Christian Löhr
Anmeldung:
Gäste- und Tagungshaus Berg Moriah, Berg Moriah 1, 56337 Simmern/Westerwald, Telefon: 02620 941401, E-Mail: reservierung@bergmoriah.de
Gäste- und Tagungshaus Berg Moriah in Schönstatt
Thema:
Neu werden in Christus
Termin:
21. bis 26. April 2024
Teilnehmer:
Schweigeexerzitien mit Vorträgen für alle Interessierten
Leitung:
Generalrektor Dr. Christian Löhr
Anmeldung:
Gäste- und Tagungshaus Berg Moriah, Berg Moriah 1, 56337 Simmern/Westerwald, Telefon: 02620 941401, E-Mail: reservierung@bergmoriah.de
Gäste- und Tagungshaus Berg Moriah in Schönstatt
Thema:
Schritte zu tieferem Gebet (der Kurs versucht, der Biographie des eigenen Gebetslebens nachzugehen und neue Tiefe dazuzugewinnen)
Termin:
23. bis 28. Juni 2024
Teilnehmer:
Schweigeexerzitien mit Vorträgen für alle Interessierten
Leitung:
Msgr. Dr. Peter Wolf
Anmeldung:
Gäste- und Tagungshaus Berg Moriah, Berg Moriah 1, 56337 Simmern/Westerwald, Telefon: 02620 941401, E-Mail: reservierung@bergmoriah.de
Gäste- und Tagungshaus Berg Moriah in Schönstatt
Thema:
Neu werden in Christus
Termin:
10. bis 16. November 2024
Teilnehmer:
Schweigeexerzitien mit Vorträgen für alle Interessierten
Leitung:
Generalrektor Dr. Christian Löhr
Anmeldung:
Gäste- und Tagungshaus Berg Moriah, Berg Moriah 1, 56337 Simmern/Westerwald, Telefon: 02620 941401, E-Mail: reservierung@bergmoriah.de
Gäste- und Tagungshaus Berg Moriah in Schönstatt
Thema:
Der Spur des Geistes folgen: den synodalen Weg der Weltkirche mitgehen
Termin:
17. bis 22. November 2024
Teilnehmer:
Schweigeexerzitien mit Vorträgen für Priester und Diakone
Leitung:
Msgr. Dr. Peter Wolf
Anmeldung:
Gäste- und Tagungshaus Berg Moriah, Berg Moriah 1, 56337 Simmern/Westerwald, Telefon: 02620 941401, E-Mail: reservierung@bergmoriah.de

Nr. 254Einführungswoche Liturgie des Abschieds für Hauptamtliche

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Einführungswoche Liturgie des Abschieds für Hauptamtliche:
Termin:
Montag, den 26. Februar 2024 bis Freitag, den 1. März 2024
Ort:
Freiburg, Karl Rahner Haus
Information und Anmeldung:

Personalmeldungen

Nr. 255Erteilung der Diakonenweihe

Weihbischof Dr. Dr. Christian Würtz hat am 26. November 2023 in der Pfarrkirche St. Peter und Paul in Bühl folgenden Männern die Diakonenweihe erteilt:
Erik Ambaryan, Freiburg
Ulrich Baudenbacher, Ettlingen-Bruchhausen
Thomas Bergmann, Wehr
Christian Cramer-Konrad, Wiesenbach
Dietmar Krauß, Bühl
Holger Meier, Bühl
Tobias Waibel, Heidelberg-Wieblingen

Nr. 256Ernennungen/Bestellungen

Der Herr Erzbischof hat mit Wirkung vom 11. November 2023 befristet bis zum 31. Dezember 2025 Herrn Dekan Ehrendomkapitular G. R. Karl Jung, Mannheim, erneut zum Dekan des Dekanats Mannheim ernannt.
Der Herr Erzbischof hat mit Wirkung vom 1. Dezember 2023 befristet bis zum 31. Dezember 2025 Herrn Dekan Lorenz Seiser, Mannheim, zum Dekan des Dekanats Baden-Baden ernannt.
Der Herr Erzbischof hat mit Wirkung vom 15. Januar 2024 den Verzicht von Herrn Pfarrer Thorsten Gompper auf die Pfarreien der Seelsorgeeinheit Hohenstoffeln-Hilzingen angenommen und ihn mit Wirkung vom 14. Februar 2024 zum Leiter der Hauptabteilung 1 – Pastoral im Erzbischöflichen Ordinariat und zum Mitglied der Kurienkonferenz ernannt.
Der Herr Erzbischof hat aufgrund von Artikel II Absatz 6 des Konkordates zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Baden vom 12. Oktober 1932 sowie gemäß § 15 der Statuten des Freiburger Metropolitankapitels vom 13. April 2015 mit Wirkung vom 14. Februar 2024 Herrn Hauptabteilungsleiter Thorsten Gompper nach Anhörung des Metropolitankapitels zum Dompräbendar an der Metropolitankirche Freiburg im Breisgau ernannt.

Nr. 257Anweisungen/Versetzungen

Herr Diakon Erik Ambaryan, Freiburg, wurde mit Wirkung vom 27. November 2023 als Ständiger Diakon im Zivilberuf in die Pfarreien der Seelsorgeeinheit Freiburg Nordwest, Dekanat Freiburg, angewiesen.
Herr Diakon Ulrich Baudenbacher, Ettlingen-Bruchhausen, wurde mit Wirkung vom 27. November 2023 als Ständiger Diakon im Zivilberuf in die Pfarreien der Seelsorgeeinheit Ettlingen Land, Dekanat Karlsruhe, angewiesen.
Herr Diakon Thomas Bergmann, Wehr, wurde mit Wirkung vom 27. November 2023 als Ständiger Diakon im Hauptberuf in die Pfarreien der Seelsorgeeinheit Wehr, Dekanat Waldshut, angewiesen.
Herr Diakon Christian Cramer-Konrad, Wiesenbach, wurde mit Wirkung vom 27. November 2023 als Ständiger Diakon im Zivilberuf in die Pfarreien der Seelsorgeeinheit Neckar-Elsenz, Dekanat Kraichgau, angewiesen.
Herr Diakon Dietmar Krauß, Bühl, wurde mit Wirkung vom 27. November 2023 als Ständiger Diakon im Zivilberuf in die Pfarreien der Seelsorgeeinheit Bühl Vimbuch, Dekanat Baden-Baden, angewiesen.
Herr Diakon Holger Meier, Bühl, wurde mit Wirkung vom 27. November 2023 als Ständiger Diakon im Zivilberuf in die Pfarreien der Seelsorgeeinheit Bühl Vimbuch, Dekanat Baden-Baden, angewiesen.
Herr Diakon Tobias Waibel, Heidelberg-Wieblingen, wurde mit Wirkung vom 27. November 2023 als Ständiger Diakon im Zivilberuf in die Pfarreien der Seelsorgeeinheit Heidelberg, Dekanat Heidelberg-Weinheim, angewiesen.
Herr Dekan Ehrendomkapitular G. R. Karl Jung, Mannheim, wird zum 1. Dezember 2023 befristet bis 31. Dezember 2025 als Pfarradministrator in die Pfarreien der Seelsorgeeinheit Mannheim Süd, Dekanat Mannheim, angewiesen.
Herr Pfarrer Dr. Winfrid Keller, Mannheim, wird zum 6. Januar 2024 als Kooperator zur Vertretung mit dem Titel Pfarrer in die Pfarreien der Seelsorgeeinheit Mannheim Süd, Dekanat Mannheim, angewiesen.

Nr. 258Entpflichtungen

Herr Diakon Günter Huth, Weinheim, wird zum 31. Januar 2024 von seiner Aufgabe als Ständiger Diakon im Zivilberuf in den Pfarreien der Seelsorgeeinheit St. Georgen-Tennenbronn, Dekanat Schwarzwald-Baar, entpflichtet.
Herr Diakon Andreas Wolfgarten, Schramberg-Tennenbronn, wird zum 29. Februar 2024 von seiner Aufgabe als Ständiger Diakon im Zivilberuf in den Pfarreien der Seelsorgeeinheit Weinheim-Hirschberg, Dekanat Heidelberg-Weinheim, entpflichtet.

Nr. 259Zurruhesetzung

Der Herr Erzbischof hat der Bitte um einstweilige Zurruhesetzung von Herrn Pfarrer Dietmar Mathe, Mannheim, zum 1. November 2024 entsprochen und ihn zum 31. Oktober 2024 von seiner Aufgabe als Kooperator mit dem Titel Pfarrer in der Seelsorgeeinheit Mannheim Johannes XXIII., Dekanat Mannheim, entpflichtet.

Nr. 260Im Herrn verschieden

5. Dezember 2023:
Pfarrer i. R. Herbert Müller, † in Tauberbischofsheim
Amtsblatt
der Erzdiözese Freiburg
Nr. 22 - 19. Dezember 2023
Herausgeber:Erzbischöfliches Ordinariat, Schoferstraße 2, 79098 Freiburg
Telefon: 0761 2188-376
E-Mail: amtsblattredaktion@ebfr.de
Erscheinungsweise:ca. 24 Ausgaben jährlich