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Deutsche Bischofskonferenz

Nr. 199Aufruf der deutschen Bischöfe zur Adveniat-Aktion 2023

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Liebe Schwestern und Brüder,
jeder sechste Mensch weltweit, der vor Armut, Gewalt und Hoffnungslosigkeit flieht, stammt aus Lateinamerika oder der Karibik. Während viele staatliche Einrichtungen oft tatenlos zuschauen, ist es die Kirche vor Ort, die sich für ein menschenwürdiges Leben der Flüchtlinge einsetzt. Unser Lateinamerika-Hilfswerk Adveniat unterstützt sie seit Jahrzehnten dabei. Dazu passend steht die diesjährige Weihnachtsaktion von Adveniat unter dem Motto „Flucht trennt. Hilfe verbindet“.
An Beispielen aus Kolumbien, Panama und Guatemala zeigt Adveniat, wie sich Gemeindemitglieder, Ordensleute und Priester mit großem Einsatz um die Flüchtenden kümmern: sei es mit Gemeinschaftsküchen, mit der Unterkunft in sicheren Flüchtlingsherbergen, mit medizinischer Versorgung, mit juristischem, psychologischem oder seelsorglichem Beistand. Damit gibt die Kirche in Lateinamerika und der Karibik denjenigen neue Hoffnung, die viel zu oft auch um ihr Leben fürchten müssen.
Angesichts der gestiegenen Flüchtlingszahlen in Lateinamerika und der prekären Lage der Flüchtenden sind die kirchlichen Unterstützungsangebote wichtiger denn je. Deshalb bitten wir Sie um Ihre solidarische und großzügige Spende bei der Weihnachtskollekte, die den Projekten von Adveniat zugutekommt. Zeigen Sie sich den armen Menschen in Lateinamerika und der Karibik verbunden, auch durch Ihr Gebet!
Für das Erzbistum Freiburg
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Erzbischof Stephan Burger
Der Aufruf zur Adveniat-Aktion wurde am 28. September 2023 von der Deutschen Bischofskonferenz in Wiesbaden verabschiedet und soll am 3. Adventssonntag, dem 17. Dezember 2023, in allen Gottesdiensten (auch am Vorabend) verlesen und den Gemeinden zudem in geeigneter anderer Weise zur Kenntnis gebracht werden. Die Kollekte, die am Heiligabend und am 1. Weihnachtstag (24./25. Dezember 2023) in allen Gottesdiensten, auch in den Kinderkrippenfeiern, gehalten wird, ist ausschließlich für den Bischöfliche Aktion Adveniat e.V. bestimmt.

Mitteilungen des Generalvikars

Nr. 200Änderung der Vermögenssatzung
Kongregation der Schwestern vom III. Orden des hl. Dominikus,
Körperschaft des öffentlichen Rechts

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Mit großherzoglicher Staatsministerialentscheidung vom 7. Juli 1917 wurde der Kongregation der Schwestern vom III. Orden des hl. Dominikus die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen. Der Schwesternrat hat am 28. Juli 2023 die Änderung der Vermögenssatzung beschlossen. Die Satzungsänderungen wurden von Herrn Erzbischof Stephan Burger am 14. August 2023, Az.: J - 08.35#1[4]2023/58470, genehmigt.
Bezüglich der Regelung über die Vermögensverwaltung und rechtsgeschäftlichen Vertretung wurden sie gemäß § 25 Absatz 1 Kirchensteuergesetz dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg vorgelegt, das keine Einwendungen erhoben hat.
Wir veröffentlichen deshalb im Folgenden den einschlägigen Text der Vermögenssatzung:
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Vermögenssatzung der Kongregation der Schwestern vom III. Orden
des hl. Dominikus in 79100 Freiburg

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§ 1 Name und Rechtsform

Die Kongregation führt den Namen „Kongregation vom III. Orden des hl. Dominikus“.
Die Kongregation ist eine kirchliche Einrichtung innerhalb der Erzdiözese Freiburg mit selbständiger Rechtspersönlichkeit. Durch Staatsministerialentschließung vom 7. Juli 1917 wurden ihr die öffentlich-rechtlichen Körperschaftsrechte verliehen. Die Kongregation unterliegt der Aufsicht des Erzbischofs von Freiburg.
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§ 2 Sitz

Der Sitz der Kongregation ist 79100 Freiburg.
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§ 3 Zweck

Die Kongregation verfolgt ausschließlich gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des dritten Abschnitts der Abgabenordnung. Als ehemaliger Betreiber von Krankenhäusern, Schulen und Altenheimen ist die Förderung dieser weiterhin im Sinne der Kongregation. Nach dem römisch-katholischen Glaubensverständnis fördert und unterstützt sie die Aufgaben der Erzdiözese Freiburg. Für die alten und kranken Schwestern übernimmt die Kongregation die volle Unterhaltsverpflichtung, da diese Mitglieder nach den Ordensregeln völlig mittellos sind. Die Kongregation ist selbstlos tätig; sie verfolgt demnach nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele. Die Mittel der Kongregation dürfen nur für den satzungsgemäßen Zweck verwendet werden.
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§ 4 Mitgliedschaft

Mitglieder der Körperschaft sind alle Schwestern der Kongregation nach Ablegung der ersten Profess. Personen, die nicht dem Orden angehören, können nicht Mitglied der Körperschaft werden.
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§ 5 Verlust der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt:
  1. durch Austritt aus der Kongregation
  2. durch Tod
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§ 6 Organe

Organe der Körperschaft sind:
  1. der Schwesternrat
  2. der geschäftsführende Vorstand nach § 9 dieser Satzung
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§ 7 Schwesternrat

Der Schwesternrat setzt sich zusammen aus:
  1. der Generalpriorin
  2. der Subpriorin
  3. bis zu drei weiteren Mitgliedern
Im Schwesternrat führt die Generalpriorin den Vorsitz.
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§ 8 Aufgaben des Schwesternrats

Der Schwesternrat unterstützt u.a. die Generalpriorin in der Verwaltung der zeitlichen Güter. Er hat insbesondere die Aufgaben:
  1. Beratung und Beschlussfassung über die vermögensrechtlichen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung
  2. Beratung und Beschließung dieser Satzung
Der Schwesternrat wird von der Frau Generalpriorin bei Bedarf schriftlich, unter Angabe der Tagesordnung, einberufen. Die Einberufung hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass die Mitglieder noch Anträge zur Tagesordnung einreichen können. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Über das Ergebnis einer jeden Sitzung, in der rechtlich relevante Beschlüsse gefasst werden, ist Protokoll zu führen.
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§ 9 Rechtsvertretung

Die Kongregation wird im Rechtsverkehr gerichtlich und außergerichtlich von der Generalpriorin und der Subpriorin vertreten. Jede der oben angeführten Personen ist alleine vertretungsberechtigt. Die Generalpriorin ist berechtigt, die Ökonomin schriftlich zu bevollmächtigen, die Geschäfte der laufenden Verwaltung selbständig wahrzunehmen.
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§ 10 Innenverhältnis

Im Innenverhältnis kann die Subpriorin nur dann die Rechtsvertretung übernehmen, wenn die Generalpriorin verhindert ist.
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§ 11 Geldanlagen

Die Geldanlagen werden von der Generalpriorin bzw. – falls Vollmacht erteilt – von der Ökonomin selbständig vorgenommen. Dabei ist nicht nur auf eine optimale Verzinsung, sondern auch auf die Sicherheit und Wertbeständigkeit der angelegten Mittel zu achten. Zulässig sind demnach die verschiedenen Formen des Kontosparens und der Erwerb von festverzinslichen und mündelsicheren Wertpapieren. Konten dürfen nur bei Geldinstituten unterhalten werden, die den üblichen Sicherungseinrichtungen der Deutschen Banken angeschlossen sind.
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§ 12 Genehmigungsvorbehalte

Die Genehmigung des Erzbischofs von Freiburg ist erforderlich:
  1. für die Aufnahme von Darlehen, sofern sie nicht zur Bezahlung aufgekündigter Kapitalien dienen (Umschuldung)
  2. für den Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken sowie die Aufgabe von dinglich gesicherten Rechten an Grundstücken
  3. für die Veräußerung von Gegenständen, die künstlerisch wertvoll sind oder einen Altertums- bzw. einen Sammlerwert besitzen
  4. für Neubauten, Umbauten oder Gebäudeinstandsetzungen, sofern die voraussichtlichen Gesamtkosten der geplanten Maßnahme 500.000,00 € überschreiten
  5. für die Änderung der Satzung
  6. für die Auflösung der Kongregation
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§ 13 Kassen- und Rechnungsführung

Sämtliche Einnahmen und Ausgaben sind laufend in der Buchhaltung zu erfassen. Das Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr. Der Jahresabschluss ist mit einer Vermögensübersicht (Bilanz) dem Erzbischöflichen Ordinariat Freiburg zur Prüfung vorzulegen.
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§ 14 Auflösung der Kongregation

Bei Auflösung der Kongregation fällt das Vermögen an die Erzdiözese Freiburg mit der Auflage, die Mittel dem Klosterfonds zuzuführen und zunächst für den Lebensunterhalt der Klosterfrauen im Sinne von § 4 dieser Satzung zu verwenden. Falls jedoch nach Erfüllung dieser Auflage noch Mittel aus dem Vermögen vorhanden sind, können sie nur für gemeinnützige oder kirchliche Zwecke im Sinne des § 3 dieser Satzung Verwendung finden.
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§ 15 Schlussvorschrift

Diese Satzung hat den Zweck, der Kongregation vom III. Orden des hl. Dominikus die Teilnahme am bürgerlichen Geschäftsleben zu erleichtern und die Vertretungsbefugnis klar und deutlich abzugrenzen. Für das Leben in der klösterlichen Gemeinschaft gelten ausschließlich die vom Erzbischof von Freiburg genehmigten Konstitutionen. Diese Satzung wird erst rechtsgültig, wenn sie vom Erzbischof von Freiburg mit dem Genehmigungsvermerk versehen ist.
Diese Satzungen wurden in der Sitzung des Schwesternrats vom 28. Juli 2023 beraten und beschlossen.

Nr. 201Hinweise zur Adveniat-Weihnachtsaktion 2023

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Die Adveniat-Weihnachtsaktion 2023 steht unter dem Motto „Flucht trennt. Hilfe verbindet“ und stellt Projektpartnerinnen und Projektpartner von Adveniat vor, die jenen zur Seite stehen, deren Leben in der Heimat durch Armut, Gewalt und Hoffnungslosigkeit bedroht ist und die davor fliehend auf der Suche nach einem menschenwürdigen Leben sind. Die Materialien zur Weihnachtsaktion führen in die Thematik ein und werden in Pfarreien und Gemeinden zur Vorbereitung von Gottesdiensten und Krippenfeiern, der Weihnachtskollekte und der Öffentlichkeitsarbeit angeboten. Adveniat bittet darum, die Spendentüten für die Weihnachtskollekte nicht nur in den Kirchen auszulegen, sondern zu den Menschen zu bringen, z. B. durch eine Verteilung mit dem Pfarrbrief oder durch die Auslage in kirchlichen Einrichtungen. Materialbestellungen können jederzeit online unter www.adveniat.de/weihnachtsaktion, per Telefon, Fax oder E-Mail aufgegeben werden.
Die Adveniat-Weihnachtsaktion wird am 1. Adventssonntag (3. Dezember 2023) im Bistum Erfurt mit Beteiligung von Gästen aus Kolumbien und Guatemala eröffnet. Am 3. Adventssonntag, dem 17. Dezember 2023, sollen in allen Gottesdiensten, einschließlich der Vorabendmessen, der Aufruf der deutschen Bischöfe verlesen und die Spendentüten für die Adveniat-Kollekte in den Kirchen verteilt werden. Bitte verweisen Sie auf die Möglichkeit der Online-Spende unter www.adveniat.de/spenden.
In allen Gottesdiensten an Heiligabend, auch in den Kinder-Krippenfeiern, sowie in den Gottesdiensten am 1. Weihnachtsfeiertag ist die Adveniat-Kollekte anzukündigen und durchzuführen.
Hinweise zur Weiterleitung der Kollektengelder an die Erzdiözese finden Sie im Kollektenplan (Amtsblatt Nr. 17/2023). Bezüglich der Ausfertigung von Zuwendungsbestätigungen wird auf das Amtsblatt Nr. 1/2014 und auf das Formblatt „Weiterleitung von Kollekten und Sammlungen“ im Programm „Kefas“ der Meldestelle unter der Rubrik „Weitere Formulare“ verwiesen.
Die Kirchengemeinden sind verpflichtet, die bei allen Kollekten an Heiligabend und am 1. Weihnachtsfeiertag eingenommenen Mittel vollständig an die (Erz-)Diözesen abzuführen. Sobald das Ergebnis der Kollekte vorliegt, sollte es den Gemeindemitgliedern mit einem herzlichen Wort des Dankes bekannt gegeben werden.
Adveniat bietet entsprechende Vorlagen für den Pfarrbrief unter www.adveniat.de/gestaltungshilfen sowie Dankkarten für den Versand von Spendenbescheinigungen unter www.adveniat.de/bestellungen an.
Gemeinden, die ihre Weihnachtsgottesdienste im Internet streamen, bietet Adveniat Einspieler und Informationsfolien an, die z. B. unmittelbar vor dem Gottesdienst eingespielt werden können. Sie können heruntergeladen werden auf der Seite www.adveniat.de/weihnachtsaktion.
Weitere Informationen und Materialien zur Adveniat-Weihnachtsaktion 2023 erhalten Sie bei: Bischöfliche Aktion Adveniat e.V., Gildehofstraße 2, 45127 Essen, Telefon: 0201 1756-295, Fax: 0201 1756-111 oder im Internet unter www.adveniat.de/weihnachtsaktion.

Nr. 202Ökumenisches Hausgebet im Advent 2023

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Das Ökumenische Hausgebet im Advent findet am Montag, den 11. Dezember 2023, statt.
Die Gebetstexte mit dem Leitthema „Lücken füllen. Gott finden.“ wurden von einer ökumenischen Arbeitsgruppe erstellt.
Der Versand erfolgt wie üblich durch das Erzbischöfliche Seelsorgeamt Freiburg.
Die Texte sind auch im Internet abrufbar unter www.ack-bw.de/veranstaltungen/oekumenisches-hausgebet-im-advent/.

Nr. 203Aktionen zu Weihnachten in kirchlichen Einrichtungen

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Die katholischen Bistümer Deutschlands haben sich gegen die Teilnahme der kirchlichen Einrichtungen (Pfarreien, Kindertageseinrichtungen und Schulen) an der Aktion „Weihnachten im Schuhkarton“ ausgesprochen, da diese mit den Leitlinien der weltkirchlichen Entwicklungszusammenarbeit nicht vereinbar ist.
Kirchlichen Einrichtungen in der Erzdiözese Freiburg wird empfohlen, sich an der ökumenischen Aktion „Weihnachten weltweit“, die von den Hilfswerken „Adveniat“, dem Kindermissionswerk „Die Sternsinger“, „Misereor“ und „Brot für die Welt“ getragen wird, zu beteiligen.
Nähere Informationen unter www.weihnachten-weltweit.de.

Nr. 204Gebetswoche für die Einheit der Christen 2024

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Das Motto der Gebetswoche 2024 lautet: „Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben und deinen Nächsten wie dich selbst“ (Lk 10,27).
Die Gebetswoche für die Einheit der Christen wird vom 18. bis zum 25. Januar 2024 oder zwischen Christi Himmelfahrt und Pfingsten gefeiert. Sie kann auch an einem anderen, von den Gemeinden selbst gewählten Termin begangen werden.
Die Texte für die Gebetswoche für die Einheit der Christen 2024 wurden von einer ökumenischen Arbeitsgruppe aus Burkina Faso vorbereitet. Das gewählte Thema nimmt die Bedeutung der Gottes- und Nächstenliebe in einer von Krisen erschütterten Welt in den Blick. Die offiziellen Texte und Materialien können heruntergeladen werden unter www.gebetswoche.de.

Nr. 205Bibelsonntag 2024

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Die in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen zusammengeschlossenen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften begehen den 28. Januar 2024 als gemeinsamen Bibelsonntag unter dem Thema „Gottes Schöpfung – Geschenk und Verantwortung: 1. Mose/Genesis 1,26-31“.
Materialien für den Bibelsonntag können heruntergeladen werden unter www.bibelsonntag.de.

Personalmeldungen

Nr. 206Schulseelsorgerinnen und Schulseelsorger

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Die nachfolgend genannten Religionslehrerinnen und Religionslehrer erhielten von Herrn Erzbischof die Beauftragung als Schulseelsorgerinnen und Schulseelsorger für fünf Schuljahre vom Schuljahr 2023/2024 bis zum Schuljahr 2027/2028:
Angelika Dobslaw, Cordula Dörfer, Anna Maria Eberherr, Johannes Gayer, Lena Hils, Celina Hoffmann, Sylvia Hornstein, Tanja Janicka, Stephan Koch, Christian Mehring, Mirjam Nau, Isabel Schach, Carolin Schrempp, Ruth Schweikert, Andrea Wahl, Stefan Weick.

Nr. 207Ernennungen/Bestellungen

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Mit Wirkung vom 1. September 2023 ernennt Herr Erzbischof die Fachberaterin für Katholische Religionslehre an beruflichen Schulen beim Regierungspräsidium Freiburg, Frau Studiendirektorin Dr. Stefanie Schneider, zur Kirchlich Beauftragten für berufliche Schulen nach der Ordnung für Kirchlich Beauftragte gemäß § 99 Absatz 1 Schulgesetz.
Frau Dr. Schneider ist zuständig für die beruflichen Schulen an folgenden Schulstandorten: Achern, Bad Säckingen (Gewerbeschule), Breisach, Emmendingen, Ettenheim, Freiburg (ohne Walter-Eucken-Gymnasium), Gengenbach, Kehl, Lahr, Offenburg, Sasbach b. A., Schutterwald, Schwanau, Seelbach, Titisee-Neustadt, Waldkirch.

Nr. 208Anweisungen/Versetzungen

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Herr Pater Tarcisius Th. M. Paukovitsch OP, Freiburg, wurde zum 1. September 2023 als Priesterlicher Mitarbeiter in der Citypastoral Freiburg sowie in die Klinikseelsorge Freiburg mit Schwerpunkt im Loretto-Krankenhaus, Dekanat Freiburg, angewiesen.
Herr Pfarrer Dr. Winfrid Keller, Freiburg, wurde zum 15. September 2023 als Kooperator zur Vertretung in die Pfarreien der Seelsorgeeinheit Karlsruhe-Hardt, Dekanat Karlsruhe, sowie zur Übernahme von Vertretungsaufgaben in den Seelsorgeeinheiten des Dekanats Karlsruhe, insbesondere in der Seelsorgeeinheit Rheinstetten, angewiesen.
Herr Pfarrer i. R. Andreas Eisler, Bad Krozingen, wurde zum 1. Oktober 2023 im Umfang von 50 % einer Vollzeitstelle als Kooperator in die Pfarreien der Seelsorgeeinheit Bad Krozingen-Hartheim, Dekanat Breisach-Neuenburg, angewiesen.
Herr Kooperator Don Antonio Federico, Mannheim, wurde zum 1. Oktober 2023 als Kooperator in die Pfarreien der Seelsorgeeinheit An der Schutter und als Priesterlicher Mitarbeiter im Dekanat Lahr angewiesen.
Herr Vikar Pater Yesudas Kochupurackal MCBS, Schuttertal, wurde zum 1. Oktober 2023 als Kooperator in die Pfarreien der Seelsorgeeinheiten Friesenheim und An der Schutter, Dekanat Lahr, angewiesen.
Herr Pater Nibin Varghese MCBS, Freiburg, wurde zum 1. Oktober 2023 als Vikar in die Pfarreien der Seelsorgeeinheit Vorderes Murgtal, Dekanat Rastatt, angewiesen.
Herr Pater Jijo Sebastian CST, Freiburg, wurde zum 1. Oktober 2023 als Vikar in die Pfarreien der Seelsorgeeinheit Biet, Dekanat Pforzheim, angewiesen.
Herr Vikar Dr. Basil Elekwachi, Waibstadt, wird zum 1. November 2023 als Kooperator in die Pfarreien der Seelsorgeeinheiten Laufenburg-Albbruck und Bad Säckingen-Murg, Dekanat Waldshut, angewiesen.
Herr Vikar Pater Naidu Killada TOR, Baden-Baden, wird zum 1. November 2023 als Vikar in die Pfarreien der Seelsorgeeinheit Waibstadt, Dekanat Kraichgau, angewiesen.
Herr Kooperator Pater Thomas Mathew TOR, Oberhausen-Rheinhausen, wird zum 1. Februar 2024 in die Pfarreien der Seelsorgeeinheit Neckar-Elsenz, Dekanat Kraichgau, angewiesen.

Nr. 209Entpflichtungen

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Herr Hochschulpfarrer Dr. Matthias Huber, Freiburg, wurde zum 30. September 2023 von seiner Aufgabe als Hochschulpfarrer der Katholischen Hochschulgemeinde Edith Stein in Freiburg, Dekanat Freiburg, entpflichtet und zur Übernahme der Aufgaben eines Wissenschaftlichen Assistenten an der Theologischen Fakultät der Universität Freiburg sowie zur Fortsetzung des Habilitationsstudiums freigestellt.

Nr. 210Im Herrn verschieden

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24. Oktober 2023:
Pfarrer i. R. Geistlicher Rat Herbert Kraft, † in Donaueschingen
Amtsblatt
der Erzdiözese Freiburg
Nr. 19 - 3. November 2023
Herausgeber:Erzbischöfliches Ordinariat, Schoferstraße 2, 79098 Freiburg
Telefon: 0761 2188-376
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