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Erläuterungen zu § 5 Rechtsverordnung über das Siegelwesen in der Erzdiözese Freiburg (Siegelordnung)

Allgemeines Recht
(R. Wilde)

Stand: 15.05.2015

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Mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 33 vom 28. Dezember 2007 entfiel die bis dahin geltende grundsätzliche Pflicht zur Beifügung des Dienstsiegels für die Rechtsverbindlichkeit von Willenserklärungen der Kirchengemeinde.
„ (…) § 22 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 2 werden die Worte „unter Beifügung des Dienstsiegels“ gestrichen.“