.

Leitbild für die Bautätigkeit in der Erzdiözese Freiburg

vom 1. Juli 2009

(Abl. 2009, S. 83)

#

##

Übersicht

#

Aufgaben und Ziele kirchlichen Bauens – Was wollen wir erreichen?

Den Menschen und dem Glauben dienen
Werte erhalten
Gemeinschaft stärken
Verantwortung zeigen
Kunst fördern und mitprägen
###

Auftrag und Rolle der am Bau Beteiligten – Wer macht was?

Kirchengemeinden als Bauherren
Erzbischöfliches Ordinariat
Erzbischöfliche Bauämter
Freie Architekten
Verrechnungsstellen und Geschäftsstellen der Gesamtkirchengemeinden
###

Spielregeln der Zusammenarbeit – Wie wir miteinander umgehen wollen.

Im Geist des Evangeliums handeln
Qualität erzeugen und Toleranz leben
####

Einleitung

Die Pastoralen Leitlinien der Erzdiözese Freiburg haben in vielen Bereichen die Entwicklung und Überprüfung von Leitbildern initiiert. Das vorliegende Leitbild zeigt auf, an welchen Grundsätzen sich kirchliches Bauen ausrichtet, und will damit in Ergänzung zur Kirchlichen Bauordnung den Beteiligten für ihre tägliche Arbeit eine verlässliche Orientierung an die Hand geben. Zugleich geht es darum, ein positives Arbeitsklima, das motiviert und inspiriert, und eine Kultur des konstruktiven Miteinanders zu fördern:
  • innerhalb der einzelnen kirchlichen Dienststellen, die mit Bauaufgaben befasst sind,
  • in der Zusammenarbeit dieser Stellen,
  • in der Kooperation mit den außerkirchlichen Partnern im Bau- und Immobilienbereich.
Das Maß der persönlichen Identifikation der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihrem jeweiligen Auftrag, mit dem Leitbild und dem Grundauftrag der Kirche prägen sowohl die Atmosphäre untereinander als auch die Wirkung nach außen.
Im Vordergrund kirchlichen Bauens stehen heute weniger die Neuerrichtung von Kirchen und kirchlichen Gebäuden als vor allem die Unterhaltung wie die nachhaltige Pflege und Entwicklung vorhandener Bausubstanz.
Zahlreiche Menschen und unterschiedliche Institutionen sind am kirchlichen Bauwesen beteiligt. Ihre Vorstellungen, Wünsche und Erwartungen sind oft sehr verschieden. Zugleich gibt es nicht selten eine Diskrepanz zwischen den Bauwünschen vor Ort und den bestehenden finanziellen Möglichkeiten. Daraus können Missverständnisse und Konflikte entstehen.
Je besser die Einzelnen im Bauwesen Tätigen sowohl um ihre eigenen Aufgabengebiete und Verantwortungsbereiche als auch um die der anderen Beteiligten wissen und ihr Handeln an den vorliegenden Leitlinien ausrichten, desto leichter wird ein konstruktives Miteinander gelingen, können Spannungen vermieden und auftretende Konflikte gelöst werden. Folgende zentrale Themen bedürfen dabei einer gemeinsamen Vergewisserung:
  1. Aufgaben und Ziele des kirchlichen Bauens,
  2. Auftrag und Rolle der am Bau Beteiligten,
  3. Spielregeln der Zusammenarbeit.
#

###

Aufgaben und Ziele des kirchlichen Bauens – Was wollen wir erreichen?

Den Menschen und dem Glauben dienen
Kirchliches Bauen ist kein Selbstzweck. Es leistet einen wichtigen Beitrag zum Dienst an der Sendung der Kirche und dient der Verkündigung des Evangeliums. Zugleich geht es darum, das christliche Gemeindeleben vor Ort zu unterstützen, äußere Voraussetzungen für die Feier der Liturgie und das Leben und Zusammenleben der kirchlichen Gemeinden, Gruppen und Kreise zu schaffen. Dabei hat kirchliches Bauen die Aufgabe, die sich wandelnden pastoralen Notwendigkeiten sorgsam zu berücksichtigen und entsprechend umzusetzen. Ebenso gilt es, sich immer neu den veränderten theologischen und pastoralen Schwerpunktsetzungen sowie den jeweiligen gesellschaftlichen, künstlerischen, technischen und finanziellen Veränderungen zu stellen. Zugleich ist kirchliches Bauen auch ein Ausdruck der jeweiligen Epoche, ohne primär auf Repräsentation ausgerichtet zu sein. Aus vielfachen Gründen ist heute eine neue Bescheidenheit gefordert, jedoch nicht in dem Sinn, dass Kirche in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit zu sehr in den Hintergrund tritt oder gar nicht mehr wahrnehmbar ist. Sakralbauten waren, sind und werden auch künftig sichtbare Zeugnisse des Glaubens sein, zumal in einer immer säkularer werdenden Gesellschaft. Kirchliche Bauten sollen nützlich, schön und dauerhaft sein.
Werte erhalten
Große Kirchenbauten, die aus dem Geist ihrer Epoche entstanden, sind Glaubenszeugnisse ihrer jeweiligen Zeit und damit auch Ausdruck der jeweils vorherrschenden theologischen wie pastoralen Vorstellungen. Dieses kostbare Erbe gilt es an künftige Generationen weiterzugeben und das von früheren Generationen Geschaffene zu respektieren und zu erhalten. Damit leisten wir einen wichtigen denkmalpflegerischen Beitrag, der zugleich die christliche Tradition unserer Gesellschaft sichtbar und erfahrbar macht.
Gemeinschaft stärken
Durch die Bildung von Seelsorgeeinheiten kommt einer Gesamtbetrachtung der baulichen Anforderungen im Gebiet einer Seelsorgeeinheit wesentliches Gewicht zu. Nicht jeder Bauwunsch der einzelnen Kirchengemeinden innerhalb derselben Seelsorgeeinheit kann verwirklicht werden. Vielmehr gilt es, verstärkt Bauwünsche aufeinander abzustimmen und die Möglichkeiten zur Kooperation zu nutzen.
Verantwortung zeigen
Kirchliches Bauen muss auch angesichts der Not in der Welt verantwortet werden können. Neben dieser weltkirchlichen Dimension erfordert unser Respekt vor der Schöpfung einen sorgsamen und nachhaltigen, d. h. im Hinblick auf die nachfolgenden Generationen sparsamen Umgang mit allen endlichen Ressourcen.
Kunst fördern und mitprägen
Die zeitgenössische Kunst kann besondere Beiträge zur Erschließung des Glaubens leisten. Insofern ist Kunst seit jeher ein Mittel der kirchlichen Verkündigung und hat stets auch Impulse für die Kultur gegeben. Deshalb gebührt ihr insbesondere bei Sakralbauten ein entsprechender Platz.
####

Auftrag und Rolle der am Bau Beteiligten – Wer macht was?

Kirchengemeinden als Bauherren
Die primäre Verantwortung für die Erhaltung und zeitgemäße Weiterentwicklung des Baubestandes in den Kirchengemeinden liegt beim zuständigen Pfarrer und den jeweiligen Stiftungs- und Pfarrgemeinderäten als den gewählten Vertretern der betreffenden Kirchengemeinde, die die z. T. bescheidener gewordenen Baubedürfnisse einer gegebenenfalls kleiner gewordenen Gemeinde zu berücksichtigen haben. Auch die finanzielle Verantwortbarkeit kirchlichen Bauens muss stets bedacht werden, um einen vertretbaren Einsatz der insgesamt vorhandenen wirtschaftlichen Mittel zu erreichen. Baumaßnahmen gilt es verantwortungsvoll in die Solidargemeinschaft mit anderen Kirchengemeinden einzuordnen.
Die Kirchengemeinden als Bauherren tragen eine große Verantwortung bei anvisierten Bauvorhaben. Sie werden ihr gerecht, wenn sie den praktischen Gebrauchswert, die bauliche Werterhaltung, den investiven Aufwand, die betrieblichen Kosten und den personellen Einsatz sorgsam bedenken und abwägen und entsprechend handeln.
Zu Recht erwarten die Verantwortlichen in den Kirchengemeinden – zumal die ehrenamtlich engagierten Mitglieder des Pfarrgemeinderates – qualifizierte fachliche Unterstützung. Hierfür stehen ihnen kompetente und qualifizierte Ansprechpartner im Erzbischöflichen Ordinariat, in den Erzbischöflichen Bauämtern, den Verrechnungsstellen und Geschäftsstellen der Gesamtkirchengemeinden zur Verfügung.
Erzbischöfliches Ordinariat
Das Erzbischöfliche Ordinariat leitet im Auftrag des Erzbischofs von Freiburg das kirchliche Baugeschehen in der Erzdiözese.
Es schafft die notwendigen Rahmenbedingungen und regelt die organisatorischen, personellen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten für die kirchliche Bautätigkeit. Es nimmt bei Bauvorhaben der Erzdiözese Freiburg die Bauherrenfunktion wahr.
Das Erzbischöfliche Ordinariat übt in Bauangelegenheiten der kirchlichen Rechtspersonen unter Berücksichtigung der Grundsätze der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit die Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht aus, indem es die Organe der örtlichen kirchlichen Vermögensverwaltung berät und durch Finanzierungshilfen (Zuschüsse und Darlehen) unterstützt, das Vermögen vor Gefährdungen schützt, die hierzu erforderlichen Weisungen erteilt und über die Erteilung von Genehmigungen entscheidet.
Das Erzbischöfliche Ordinariat wirkt auf die Erhaltung und Förderung einer bestmöglichen Bau- und Kunstqualität bei zugleich höchstmöglicher Wirtschaftlichkeit im Einsatz der verfügbaren Finanzmittel hin.
Erzbischöfliche Bauämter
Die Erzbischöflichen Bauämter nehmen in der Erzdiözese Freiburg einen besonderen Auftrag für Bauwesen, Kunst und Denkmalpflege wahr.
Sie beraten das Erzbischöfliche Ordinariat in baufachlichen Angelegenheiten und unterstützen es bei der kirchlichen Bauaufsicht. Sie informieren die kirchlichen Bauherren über die aufgrund kirchlicher oder staatlicher Bestimmungen notwendigen Voraussetzungen und Anforderungen an die Bauplanung und Bauausführung.
Sie entwickeln und erörtern gemeinsam mit den Kirchengemeinden Lösungen für deren Bauaufgaben. Dabei steht der Charakter der Dienstleistung im Vordergrund. Sie planen, beraten, entwickeln Strategien für Gebäudebestände, berechnen Kosten, schreiben Bauleistungen aus und leiten Baumaßnahmen. Sie können auf Wunsch des Bauherrn Bauherrenaufgaben und Projektsteuerungsleistungen übernehmen. Eine besondere Kompetenz haben die Bauämter im Bereich der Planung, des Umbaus oder der Sanierung von Kirchengebäuden.
Die Erzbischöflichen Bauämter bieten den Kirchengemeinden für jede Baumaßnahme eine Grundberatung an. Gerade in der Anfangsphase ist eine umfassende Beratung der Kirchengemeinde durch die Architekten und weiteren Mitarbeiter der Bauämter sinnvoll und hilfreich. Diese Grundberatung soll helfen, in architektonischer, denkmalpflegerischer, wirtschaftlicher und ökologischer Sicht die bestmöglichen Lösungen zu finden. Bei Kirchengebäuden bezieht sie insbesondere liturgische und künstlerische Gesichtspunkte in die Beratung mit ein.
Die Erzbischöflichen Bauämter unterstützen die Kirchengemeinden bei der Durchführung regelmäßiger Gebäudeschauen, die der nachhaltigen Bewirtschaftung ihrer Gebäude dienen. Diese sollen den Kirchengemeinden helfen, über den jeweiligen baulichen Zustand Klarheit zu erlangen, eine mittelfristige Investitionsplanung für die Gebäude zu erstellen und in der Frage nach zukünftigen Strategien für den kirchengemeindlichen Gebäudebestand Entscheidungen zu treffen.
Die Erzbischöflichen Bauämter pflegen den Kontakt und die Zusammenarbeit mit freien Architekten und Künstlern. Die primäre Aufgabe der Erzbischöflichen Bauämter besteht angesichts der anstehenden Bauaufgaben und der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen in der Erhaltung und Entwicklung der sakralen Bauten und Gebäude mit Denkmaleigenschaft. Der Schwerpunkt der Tätigkeit der freien Architekten liegt dagegen in erster Linie bei der Planung und Bauleitung von Baumaßnahmen an Gebäuden, die profanen Zwecken dienen.
In allen Aufgabenbereichen sind die Erzbischöflichen Bauämter den dargelegten allgemeinen Zielen kirchlichen Bauens, dem Wohl des Bauherrn, den kirchlichen Vorschriften und den sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften gleichermaßen verpflichtet. Sie sind bei der Erledigung der Aufgaben gehalten, wirtschaftlich zu planen und entsprechend zu handeln.
Freie Architekten
Bei der Erfüllung kirchlicher Bauaufgaben wirken traditionell auch freie Architekten mit. Sie sollen für die Aufgaben besonders qualifiziert sein. Durch den aufeinander abgestimmten Einsatz von Erzbischöflichen Bauämtern und freien Architekten soll in der Erzdiözese auch in Zukunft eine Vielfältigkeit der Baukultur gepflegt werden.
Verrechnungsstellen und Geschäftsstellen der Gesamtkirchengemeinden
Bei der verwaltungsmäßigen Vorbereitung und Abwicklung von kirchlichen Baumaßnahmen sowie in allen finanziellen Fragen beraten und helfen die Verrechnungsstellen und die Geschäftsstellen der Gesamtkirchengemeinden. Ihre frühzeitige Beteiligung dient finanziell realistischen Überlegungen und kann dazu beitragen, unwirtschaftliche Planungen zu verhindern.
#

###

Spielregeln der Zusammenarbeit – Wie wir miteinander umgehen wollen.

Im Geist des Evangeliums handeln
Unser Handeln verstehen wir als Dienst, der sich am Evangelium ausrichtet. Dies betrifft auch die Art und Weise, in der die am Bauen Beteiligten Verantwortung wahrnehmen, mit Personen umgehen und materielle Ressourcen einsetzen. Über die jeweiligen Einzelinteressen hinaus haben sich alle an dem zu orientieren, was dem Ganzen dient. Wir gehen konstruktiv mit Spannungen um, die zwischen dem Anspruch des Evangeliums und konkreten Sachzwängen entstehen.
Qualität erzeugen und Toleranz leben
Wir achten auf die Qualität der Leistung. Unser Handeln soll sich durch Transparenz und Verbindlichkeit auszeichnen. Für Kommunikation, Kooperation und Entscheidungen werden transparente Verfahren angewandt. Dabei gewinnen das Miteinander und die Arbeitsergebnisse an Qualität, wenn alle Beteiligten ihre Kenntnisse und Fähigkeiten einbringen, Wertschätzung erfahren und entgegenbringen und im Sinne des Ganzen tätig sind. Dieser ganzheitliche Ansatz erfordert ein hohes Maß an Achtsamkeit und Rücksicht.