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Erklärung der deutschen Bischöfe zu Donum Vitae e. V.

vom 20. Juni 2006

(ABl. 2006, S. 394)

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Aufgrund verschiedener Anfragen nehmen die deutschen Bischöfe folgende Klarstellung zum Rechtsstatus der Initiative Donum Vitae e.V. und ihrem Verhältnis zur Schwangerschaftsberatung der katholischen Kirche in Deutschland sowie zur Frage des Umgangs von Priestern und Gläubigen mit Donum Vitae e.V. und den von ihm unterhaltenen Beratungsstellen vor:
  • Bei dem privaten Verein Donum Vitae handelt es sich um eine Vereinigung außerhalb der katholischen Kirche. Die Beratungsstellen von Donum Vitae e. V. sind weder von der Deutschen Bischofskonferenz noch von einzelnen deutschen Bischöfen anerkannt.
  • Zwischen den vom Deutschen Caritasverband (DCV) und dessen Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) getragenen Schwangerenberatungsstellen und den Beratungsstellen von Donum Vitae e.V. sind keine institutionellen und personellen Kooperationen möglich.
  • Die vom DCV und SkF getragenen Schwangerenberatungsstellen und die Beratungsstellen von Donum Vitae e. V. dürfen nicht im selben Gebäude untergebracht werden.
  • Personen, die im kirchlichen Dienst stehen, ist eine Mitwirkung bei Donum Vitae e.V. untersagt. Auch der Austausch von Personal (Wechsel von Dienstverhältnissen, Rückkehroptionen) ist nicht gestattet.
  • Der Ständige Rat ersucht die Gläubigen, die in den kirchlichen Räten und Mitwirkungsgremien sowie den kirchlichen Verbänden und Organisationen Verantwortung übernehmen, zum Zweck der größeren Klarheit des kirchlichen Zeugnisses auf eine leitende Mitarbeit in Donum Vitae e. V. zu verzichten und so die Unterschiede zwischen Donum Vitae e. V. und Positionen der Kirche besser zur Geltung zu bringen und zu respektieren.