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Deutsche Bischofskonferenz

Nr. 180Aufruf der deutschen Bischöfe zum Diaspora-Sonntag 2022

Liebe Schwestern und Brüder,
Ein Christ ist kein Christ“ – diese Worte des Schriftstellers Tertullian brachten es schon vor etwa 1.800 Jahren auf den Punkt: Christ sein kann man nicht allein, sondern nur gemeinsam mit anderen. Die Erfahrung der Gemeinschaft mit Jesus Christus und mit den Schwestern und Brüdern im Glauben ist das Fundament eines gelungenen Christseins. Darauf weist auch das Bonifatiuswerk der deutschen Katholiken zum diesjährigen Diaspora-Sonntag hin. Die Aktion steht unter dem Leitwort „Mit DIR zum WIR“.
In den Diaspora-Regionen Nord- und Ostdeutschlands, Nordeuropas und des Baltikums ist die große Mehrheit der Bevölkerung anders- oder nichtgläubig. Katholische Christen leben ihren Glauben vielfach unter schwierigen Bedingungen. Sie brauchen Räume und Gelegenheiten für Gebet und Begegnung, für Kinder- und Jugendarbeit, für den Dienst an denjenigen, die am Rande der Gesellschaft stehen oder auf der Suche nach Sinn sind. Die katholischen Gemeinden benötigen katechetisches Material, Fahrzeuge für die weiten Wege – und vor allem Menschen, die in der Seelsorge mitarbeiten. Angesichts dieser Herausforderungen unterstützt das Bonifatiuswerk unsere Glaubensgeschwister in der Diaspora in jährlich etwa 800 Projekten.
Liebe Schwestern und Brüder, wir bitten Sie anlässlich des Diaspora-Sonntags am 20. November um Ihr Gebet, Ihre Solidarität und um eine großzügige Spende bei der Kollekte. Helfen Sie mit, dass Gemeinschaft im Glauben auch in der Diaspora erlebbar bleibt. Denn keiner soll allein glauben.
Für das Erzbistum Freiburg
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Erzbischof Stephan Burger
Der vorstehende Aufruf zum Diaspora-Sonntag wurde am 10. März 2022 von der Deutschen Bischofskonferenz in Vierzehnheiligen verabschiedet und soll am Sonntag, dem 13. November 2022, in allen Gottesdiensten (auch am Vorabend) verlesen oder den Gemeinden in anderer geeigneter Weise bekannt gemacht werden.
Die Kollekte am Diaspora-Sonntag, dem 20. November 2022, ist ausschließlich für das Bonifatiuswerk der deutschen Katholiken bestimmt und ohne Abzüge weiterzuleiten.

Erzbistum Freiburg

Nr. 181Verordnung zur Änderung der Ordnung über die
Vergütung von Subsidiaren und Seelsorgsaushilfen (SubSeO)

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Die Ordnung über die Vergütung von Subsidiaren und Seelsorgsaushilfen (SubSeO) vom 11. November 2020 (ABl. S. 457) wird wie folgt geändert:
  1. In § 1 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „250 €“ durch die Angabe „300 €“ ersetzt.
  2. Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft.
Freiburg im Breisgau, den 20. September 2022
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Erzbischof Stephan Burger

Mitteilungen des Generalvikars

Nr. 182Dekret über die Errichtung eines
Fachausschusses Digitalisierung

Als Moderator der Kurie (can. 473 § 3) und Leiter des Erzbischöflichen Ordinariates errichte ich im Erzbischöflichen Ordinariat einen Fachausschuss, der mich im Themenfeld der Digitalisierung berät und unterstützt. Zu diesem Zwecke setze ich das Statut des Fachausschusses Digitalisierung zum 1. Oktober 2022 in Kraft.
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Statut des Fachausschusses Digitalisierung

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Präambel

Die Digitalisierung und der damit verbundene gesellschaftliche Wandel machen auch vor der Kirche nicht halt. Die Digitalisierung führt zu grundlegenden Veränderungen in Bildung, Wirtschaft, Kommunikation und Kultur; sie beeinflusst die Sicht auf die Welt und den Menschen. Zur Begleitung der Digitalisierung im Erzbistum Freiburg führt das Erzbischöfliche Ordinariat einen „Fachausschuss Digitalisierung“ als Beratungsorgan ein. Im Fachausschuss sollen die verschiedenen Aspekte der Digitalisierung und Vernetzung fachübergreifend diskutiert und Entscheidungen im Blick auf die digitale Transformation vorbereitet werden. Der Fachausschuss ergänzt die bestehenden Strukturen der Erzbischöflichen Kurie.
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Abschnitt 1

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§ 1 Errichtung

Zur Wahrnehmung der im § 2 genannten Aufgaben wird für die Erzdiözese Freiburg ein Fachausschuss Digitalisierung errichtet. Der Fachausschuss Digitalisierung hat einen geschäftsführenden Ausschuss, der den Fachausschuss bei der Erfüllung seiner Aufgaben berät und unterstützt.
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Abschnitt 2

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§ 2 Aufgaben

( 1 ) Die Digitalisierung führt zu einer umfassenden Transformation der Lebens- und Arbeitswelten und beeinflusst auch das kirchliche Handeln. Der Fachausschuss Digitalisierung berät und unterstützt den Generalvikar im Themenfeld der Digitalisierung. Ausgehend von diesem Grundauftrag berät der Fachausschuss über die Digitalisierung der pastoralen und kirchlichen Praxis, insbesondere der örtlichen kirchlichen Rechtsträger (z. B. Kirchengemeinden) sowie der dazugehörigen kirchlichen Verwaltung, um nützliche und nutzbare digitale Werkzeuge (z. B. Programme, Tools, Apps oder Services) zu ermöglichen, neue Formen der Kommunikation innerhalb der Gesellschaft und Kirche zu erschließen und die Definition einheitlicher Qualitätskriterien und verbindlicher Standards für die pastorale und kirchliche Praxis vorzunehmen.
Die Themen, mit denen sich der Fachausschuss Digitalisierung beschäftigt, ergeben sich sowohl aus den Fragestellungen der Erzdiözese als auch aus den Anliegen der kirchlichen Anwender. Der Fachausschuss berät den Generalvikar bei geplanten und bestehenden Maßnahmen und gibt Voten ab.
( 2 ) Durch die Errichtung des Fachausschusses Digitalisierung und durch dieses Statut bleiben die Zuständigkeiten anderer Organisationseinheiten in der Erzbischöflichen Kurie unberührt.
( 3 ) Aufgabe des geschäftsführenden Ausschusses ist es, den Fachausschuss bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu beraten und zu unterstützen, insbesondere die vom Fachausschuss zu klärenden Themen zu identifizieren.
( 4 ) Die Zuweisung von Themen und Aufgaben an den geschäftsführenden Ausschuss erfolgt ausschließlich durch den Fachausschuss.
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Abschnitt 3

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§ 3 Zusammensetzung des Fachausschusses Digitalisierung

( 1 ) Der Fachausschuss Digitalisierung soll sich aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern zusammensetzen, mindestens aber aus fünf stimmberechtigten Personen bestehen, die über die erforderliche persönliche und fachliche Kompetenz verfügen und engagiert und konstruktiv im Sinne der in § 2 genannten Aufgabenstellung mitarbeiten wollen.
( 2 ) Mitglieder des Fachausschusses Digitalisierung sind:
  1. der Generalvikar oder eine von ihm benannte Vertretung;
  2. die Leitung der Diözesanstelle Informationstechnologie oder eine von ihr benannte Vertretung;
  3. der Diözesanökonom bzw. die Leitung der für Finanzen zuständigen Hauptabteilung im Erzbischöflichen Ordinariat oder eine vom Diözesanökonom bzw. von der Leitung der Hauptabteilung Finanzen im Erzbischöflichen Ordinariat benannte Vertretung;
  4. die im Erzbischöflichen Ordinariat zuständige Referatsleitung „Digitalisierung und Pastoral“ – ohne Stimmrecht –;
  5. sowie zwei bis vier weitere vom Generalvikar zu berufende Personen.
Bei der Besetzung des Fachausschusses Digitalisierung sollen unterschiedliche Kontexte und insbesondere die pastorale Praxis besonders berücksichtigt werden.
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§ 4 Berufung, Konstituierung und Dauer der Amtszeit

( 1 ) Der Generalvikar beruft die Mitglieder nach § 3 Absatz 2 Buchstabe e) für eine Amtszeit von drei Jahren; eine zweimalige Wiederberufung ist möglich.
( 2 ) Innerhalb von zehn Wochen nach Berufung der Mitglieder kommt der Fachausschuss Digitalisierung zur konstituierenden Sitzung zusammen. Für die Dauer der Amtszeit des Fachausschusses bestimmen die Mitglieder aus ihrem Kreis eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine stellvertretende Vorsitzende oder einen stellvertretenden Vorsitzenden.
( 3 ) Ein Mitglied scheidet aus dem Fachausschuss Digitalisierung aus durch Verzicht, welcher schriftlich gegenüber dem Generalvikar zu erklären ist, oder im Wege der Abberufung durch den Generalvikar aus wichtigem Grund.
( 4 ) Im Falle des Ausscheidens einzelner Mitglieder während einer Arbeitsperiode kann eine Nachbesetzung jederzeit vorgenommen werden; eine Nachbesetzung muss grundsätzlich bei Unterschreitung der Mindestanzahl gemäß § 3 Absatz 1 erfolgen.
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§ 5 Arbeitsweise

( 1 ) Der Fachausschuss Digitalisierung tagt mehrmals; in der Regel mindestens zwei Mal im Jahr.
( 2 ) Die Sitzungen des Fachausschusses Digitalisierung sind nicht öffentlich. Anderen Personen kann die Vorsitzende oder der Vorsitzende die Teilnahme gestatten.
( 3 ) Die Geschäftsführung obliegt der im Erzbischöflichen Ordinariat zuständigen Referatsleitung für Digitalisierung und Pastoral. Hierzu gehören insbesondere die Erstellung von Sitzungsvorlagen sowie die Kommunikation und die Umsetzung von Beschlüssen.
( 4 ) Der Fachausschuss Digitalisierung kann sich eine Geschäftsordnung geben.
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Abschnitt 4

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§ 6 Zusammensetzung des geschäftsführenden Ausschusses

Gleichberechtigte Mitglieder des geschäftsführenden Ausschusses sind:
  1. die im Erzbischöflichen Ordinariat zuständige Referatsleitung „Digitalisierung und Pastoral“
  2. sowie zwei weitere vom Generalvikar zu berufende Personen.
Zur Berufung der Mitglieder nach Buchstabe b) kann die im Erzbischöflichen Ordinariat zuständige Referatsleitung für Digitalisierung und Pastoral bis zu drei begründete Einzelvorschläge unterbreiten. Bei der Entscheidung über die Berufung ist der Generalvikar frei und in seiner Entscheidung nicht an die Einzelvorschläge gebunden.
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Abschnitt 5

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§ 7 Inkrafttreten

Dieses Statut tritt zum 1. Oktober 2022 in Kraft.
Freiburg im Breisgau, den 23. September 2022
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Generalvikar Christoph Neubrand
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Nr. 183Wiederholungswahl der Mitglieder der Kirchensteuervertretung für die Erzdiözese Freiburg 2022 in den Dekanaten Mosbach-Buchen und Waldshut;
Bekanntmachung des vorläufigen Wahlergebnisses

Gemäß § 20 Absatz 1 der Wahlordnung für die Kirchensteuervertretung der Erzdiözese Freiburg (WOKiStV) vom 18. Oktober 2021 (ABl. S. 175) werden nachstehend die mittels Wiederholungswahl in den Dekanaten Mosbach-Buchen und Waldshut gewählten Laienmitglieder der Kirchensteuervertretung der Erzdiözese Freiburg bekanntgegeben (Wahlbezirk, Name, Beruf und Anschrift der/des Gewählten).
Wahlbezirk B II Dekanat Mosbach-Buchen:
Friedle, Simone, Steuerberaterin
Unterer Schafackerweg 2, 74850 Schefflenz
Wahlbezirk B XXI Dekanat Waldshut:
Strittmatter, Engelbert, Finanzbeamter/Pensionär
Bergstraße 8, 79682 Todtmoos
Jede/jeder Wahlberechtigte kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses im Amtsblatt – maßgebend ist das Ausgabedatum – unter Angabe der Gründe beim zuständigen Wahlvorstand die Wahl anfechten. Die Anfechtung kann nur auf Mängel in der Person der/des Gewählten oder auf Verfahrensmängel gestützt werden, die für das Wahlergebnis erheblich sind (§ 20 Absatz 2 WOKiStV).
Nach Ablauf der Anfechtungsfrist übersendet – falls noch nicht geschehen – die/der Vorsitzende des Wahlvorstandes die Wahlakten und etwaige Wahlanfechtungen mit der Stellungnahme des Wahlvorstandes an das Erzbischöfliche Ordinariat Freiburg (§ 20 Absatz 3 WOKiStV).
Die konstituierende Sitzung der neugewählten Kirchensteuervertretung ist für den 25. November 2022 in Freiburg vorgesehen.

Nr. 184Wahl der Vertreter der Vikare und Priester
in ähnlichen Stellungen vor dem Pfarrexamen
für den Priesterrat (Neuwahl zur Hälfte der Wahlperiode)

Die Vertreter der Vikare und Priester in ähnlichen Stellungen vor dem Pfarrexamen für den Priesterrat sind gemäß § 3 Absatz 2 des Statuts des Priesterrates der Erzdiözese Freiburg vom 31. Oktober 2019 zu wählen. Die Wahl erfolgt gemäß Abschnitt II dieses Statuts als Briefwahl.
Der Wahlkommission gehören Herr Domkapitular Hauser, Herr Vikar Spitschu und Herr Diakon Knöller an.
Die Wahlberechtigten erhalten in den nächsten Tagen die Wahlunterlagen.
Als Wahltag wurde für den ersten Wahlgang der 21. Oktober 2022 und für den zweiten Wahlgang der 25. November 2022 festgesetzt.

Nr. 185Kollekte in den Allerseelengottesdiensten
am 2. November 2022 (Renovabis-Priesterausbildung)

Die Kollekte in den Allerseelen-Gottesdiensten dient der Unterstützung der Priesterausbildung (Diözesan- und Ordenspriester) in Mittel-, Ost- und Südosteuropa. Für den Wiederaufbau der Kirche in den ehemals kommunistischen Ländern Mittel-, Ost- und Südosteuropas ist die Priesterausbildung weiterhin von großer Bedeutung. Die Kollekte wird über die Diözesen an Renovabis weitergeleitet. Je nach Möglichkeit erbitten wir ein empfehlendes Wort für dieses wichtige Anliegen (Gottesdienst, Pfarrblatt).
Hinweise zur Weiterleitung der Kollektengelder an die Erzdiözese finden Sie im Kollektenplan (Amtsblatt Nr. 25/2021). Bezüglich der Ausfertigung von Zuwendungsbestätigungen wird auf das Amtsblatt Nr. 1/2014 und auf das Formblatt „Weiterleitung von Kollekten und Sammlungen“ im Programm „Kefas“ der Meldestelle unter der Rubrik „Weitere Formulare“ verwiesen.
Nähere Auskünfte erteilt Renovabis, Kardinal-Döpfner-Haus, Domberg 27, 85354 Freising, Telefon: 08161 5309-35 oder -49, info@renovabis.de, www.renovabis.de.

Nr. 186Hinweise zur Durchführung des Diaspora-Sonntags

Am einmal jährlich stattfindenden „Diaspora-Sonntag“, dem dritten Sonntag im November, sammeln die Katholiken in den Gottesdiensten im Rahmen einer bundesweiten Kollekte für die Belange katholischer Christen, die in einer extremen Minderheitensituation ihren Glauben leben. In diesem Jahr findet der Diaspora-Sonntag bundesweit am 20. November 2022 statt. Dabei lautet das Motto der Diaspora-Aktion „Mit DIR zum WIR“.
Die Diaspora-Kollekte am 20. November 2022 ist die elementare Basis für dieses Wirken des Bonifatiuswerkes in der deutschen, nordeuropäischen sowie baltischen Diaspora. Dem Werk stehen keine öffentlichen Gelder zur Verfügung. Allein die solidarischen Spenden und Kollekten der katholischen Christen für das Bonifatiuswerk lassen gläubige und glaubenssuchende Menschen nicht alleine zurück.
  1. Am Samstag/Sonntag, den 12./13. November 2022 ist der Aufruf der deutschen Bischöfe zum Diaspora-Sonntag in allen Gottesdiensten in geeigneter Weise bekannt zu geben.
  2. Das Vorbereitungsmaterial (Plakate, Priester- bzw. Diaspora-Jahrheft, Informationsblätter, Opfertüten) wurden den Seelsorgeeinheiten und ihren Gemeinden schon vom Generalvorstand des Bonifatiuswerkes übersandt.
  3. Am Diaspora-Sonntag (Samstag/Sonntag, den 19./20. November 2022) selbst soll durch Gottesdienstgestaltung und Predigt unsere Mitverantwortung für die Kirche in der Minderheit gestärkt werden. Nützliche Hinweise zur Gestaltung des Gottesdienstes erhalten Sie von der Broschüre „Gottesdienst-Impulse“ sowie aus dem Diaspora-Jahrheft.
  4. Die Kollekte am Diaspora-Sonntag ist in allen Gottesdiensten zu halten, ohne durch andere Anliegen beeinträchtigt zu werden. Hinweise zur Weiterleitung der Kollektengelder an die Erzdiözese finden Sie im Kollektenplan (Amtsblatt Nr. 25/2021). Bezüglich der Ausfertigung von Zuwendungsbestätigungen wird auf das Amtsblatt Nr. 1/2014 und auf das Formblatt „Weiterleitung von Kollekten und Sammlungen“ im Programm „Kefas“ der Meldestelle unter der Rubrik „Weitere Formulare“ verwiesen.
  5. Samstag/Sonntag, 26./27. November 2022
    Bitte geben Sie das Kollektenergebnis bekannt und verbinden Sie dies mit einem Wort des Dankes an die ganze Gemeinde.
Weitere Informationen und Materialien erhalten Sie kostenlos beim Bonifatiuswerk der deutschen Katholiken, Kamp 22, 33098 Paderborn, Telefon: 05251 2996-94, Fax: 05251 2996-88, bestellungen@bonifatiuswerk.de, www.bonifatiuswerk.de/diaspora-aktion.

Nr. 187Kollektenplan 2023

Im Kalenderjahr 2023 sind folgende Kollekten abzuhalten:
6. Januar
K01
Afrika-Kollekte für die Katechetenausbildung in Afrika
26. März
K02
MISEREOR-Kollekte einschl. Fastenopfer der Kinder
2. April
K03
Kollekte für das Heilige Land
16. April bzw. am
Tag der Erstkommunion
K04
Diasporaopfer der Erstkommunionkinder
28. Mai
K07
RENOVABIS-Kollekte
2. Juli
K08
Kollekte für den Heiligen Vater (Peterspfennig)
10. September
K09
Welttag der sozialen Kommunikationsmittel
24. September
K10
Große Caritaskollekte
22. Oktober
K11
Sonntag der Weltmission, MISSIO-Kollekte
2. November
K12
Kollekte für die Priesterausbildung in Osteuropa
19. November
K13
Diaspora-Kollekte
24./25. Dezember
K14
ADVENIAT-Kollekte
In der Weihnachtszeit
K15
Weltmissionstag der Kinder
Zwischen Weihnachten
und Epiphanie
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Sternsinger-Aktion
Am Tag der Firmung
K16
Diasporaopfer der Firmlinge
Seit der Errichtung der neuen Kirchengemeinden sind Kollekten gesammelt für die gesamte Kirchengemeinde abzuliefern. Zwischenzeitlich haben alle Kirchengemeinden von der getrennten auf die gemeinsame Ablieferung der Kollekten umgestellt. Eine gesammelte Ablieferung ist auch in 2023 vorzunehmen.
Die Kollektenmittel sind spätestens sechs Wochen nach Abhaltung der Kollekte an die Erzdiözese Freiburg, Kollektenkasse, IBAN: DE95 6005 0101 7404 0408 41, BIC: SOLADEST600 (Landesbank Baden-Württemberg), zu überweisen.
Wir bitten, bei der Überweisung von Kollekten an die Kollektenkasse Folgendes zu beachten:
Der Ertrag von jeder Kollekte ist getrennt zu überweisen!
Im Verwendungszweck des Überweisungsauftrages ist die im Kollektenplan eingefügte Kennnummer für die Kollektenart, die Bezeichnung der Kollekte sowie die jeweilige Kennnummer der Kirchengemeinde (vgl. Amtsblatt Nr. 32 vom 7. Dezember 2012, Erlass Nr. 372, und Schreiben an die Kirchengemeinden vom 13. Dezember 2012) aufzunehmen. Um Verwechslungen zu vermeiden, darf die Jahreszahl nicht mit angegeben werden. Für weitere Mitteilungen ist der Verwendungszweck des Überweisungsauftrages nicht geeignet.
Der Ertrag der Sternsinger-Aktion (Dreikönigssingen) ist unmittelbar an das Kindermissionswerk „Die Sternsinger“, IBAN: DE95 3706 0193 0000 0010 31, BIC: GENODED1PAX (PAX-Bank), abzuliefern.
Die Kollekten Misereor, Renovabis, Missio, Diaspora, Adveniat, das Diasporaopfer der Erstkommunikanten und der Gefirmten sind ungekürzt weiterzuleiten. Dasselbe gilt für die Große Caritaskollekte, soweit die Pfarreien nicht im Bereich eines Stadt-Caritasverbandes liegen. Für diese Pfarreien gelten ggf. Sonderregelungen.
Die Kollekten am Sonntag schließen jeweils die Vorabendmessen ein. Die angeordneten Kollekten haben ihren Ort bei der Gabenbereitung in der Eucharistiefeier. Wenn am Sonntag anstelle der Eucharistiefeier eine Wort-Gottes-Feier stattfindet, ist die Kollekte vor der Segensbitte durchzuführen.
Die Kollekten für Misereor, Renovabis, Missio, Diaspora, Adveniat und Caritas sind als einzige Kollekte abzuhalten. Bei den übrigen Kollekten ist grundsätzlich eine Türkollekte zulässig, wenn ein dringender und unaufschiebbarer örtlicher Anlass vorliegt.
Die Kollektenerträge der Klosterkirchen, sofern sie nicht Pfarrkirchen sind, von Anstaltskirchen, Kapellen, Katholischen Hochschulgemeinden und Seelsorgestellen für Katholiken anderer Muttersprachen sind über die entsprechende Seelsorgeeinheit abzuwickeln.
Die Kollektenergebnisse sind im Kassenbuch nachzuweisen. Kann eine Kollekte in einer Kirchengemeinde nicht abgehalten werden, ist dies dem Erzbischöflichen Ordinariat Freiburg, Hauptabteilung 8 - Finanzen, per E-Mail an kollektenkasse@ordinariat-freiburg.de mitzuteilen und im Kollektenplan zu vermerken. Der Kollektenplan gilt als Anlage zum Kassenbuch.
Die Kollekten sind rechtzeitig anzukündigen und den Gläubigen zu empfehlen.
Bezüglich der Ausfertigung von Zuwendungsbestätigungen verweisen wir auf das Amtsblatt Nr. 1/2014.
Rückfragen sind zu richten an:
Erzbischöfliches Ordinariat, Hauptabteilung 8 - Finanzen, Postfach, 79095 Freiburg, Telefon: 0761 2188-283, Fax: 0761 2188-76283, E-Mail: kollektenkasse@ordinariat-freiburg.de.
Diesem Amtsblatt ist als Beilage der Kollektenplan 2023 beigefügt. Er kann auch im Downloadbereich unter: http://www.ebfr.de/html/content/downloadbereich1216.html abgerufen werden.

Nr. 188Dienstaufwandsentschädigung für Diakone im Zivilberuf

Ab dem 1. Oktober 2022 erhalten Diakone im Zivilberuf eine Vergütung von 300 € netto. Der Stundenumfang ihrer Tätigkeit beträgt weiterhin fünf Wochenstunden.

Nr. 189Änderung der Stiftungssatzung des
Breisgauer Katholischen Religionsfonds,
Stiftung des öffentlichen Rechts

Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg hat mit Verfügung vom 30. August 2022, Az.: RA-0562.3-18, die Änderung der Stiftungssatzung des Breisgauer Katholischen Religionsfonds in der Fassung vom 19. Juni 2019 genehmigt.

Nr. 190Änderung der Stiftungssatzung der
Pfälzer Katholischen Kirchenschaffnei,
Stiftung des öffentlichen Rechts

Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg hat mit Verfügung vom 5. September 2022, Az.: RA-0562.3-19, die Änderung der Stiftungssatzung der Pfälzer Katholischen Kirchenschaffnei in Heidelberg in der Fassung vom 19. Juni 2019 genehmigt.

Nr. 191Änderung der Stiftungssatzung der
Erzbischof Hermann Stiftung,
Stiftung des öffentlichen Rechts

Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg hat mit Verfügung vom 12. September 2022, Az.: RA-0562.3-17, die Änderung der Stiftungssatzung der Erzbischof Hermann Stiftung in der Fassung vom 19. Juni 2019 genehmigt.

Nr. 192Änderung der Stiftungssatzung der
Gemeinschaftsstiftung der Erzdiözese Freiburg,
Stiftung des öffentlichen Rechts

Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg hat mit Verfügung vom 12. September 2022, Az.: RA-0562.3-25, die Änderung der Stiftungssatzung der Gemeinschaftsstiftung der Erzdiözese Freiburg in der Fassung vom 19. Juni 2019 genehmigt.

Nr. 193Änderung der Stiftungssatzung der
Pfarrpfründestiftung der Erzdiözese Freiburg,
Stiftung des öffentlichen Rechts

Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg hat mit Verfügung vom 12. September 2022, Az.: RA-0562.3-12, die Änderung der Stiftungssatzung der Pfarrpfründestiftung der Erzdiözese Freiburg in der Fassung vom 19. Juni 2019 genehmigt.

Nr. 194Exerzitien für Priester im Geist des heiligen Pfarrers von Ars

Termin:
20. bis 25. März 2023
Ort:
Foyer sacerdotal Jean-Paul
352 chemin de la Percellière
F-01480 Ars-sur-Formansll
Leitung:
Pfarrer Heinrich Ant, Wadern
Nähere Informationen und Anmeldung bei Herrn Pfarrer Heinrich Ant, Kräwigstr. 20, 66687 Wadern, Telefon: 0157 78873598, heiner.ant@t-online.de.

Nr. 195Priestertag in Schönstatt

Die schönstättischen Priestergemeinschaften laden zu einem Priestertag ein.
Termin:
16. Oktober 2022 (Ankunft)
17. Oktober 2022 (Priestertag)
Thema:
„Blick in die Zeit“
Ort:
Gäste- und Tagungshaus Berg Moriah
Referent:
Professor Tomáš Halík, Prag
Nähere Informationen und Anmeldung unter reservierung@bergmoriah.de oder Telefon: 02620 941-0.

Personalmeldungen

Nr. 196Ernennungen

Der Herr Erzbischof hat Herrn Dr. theol. Lic. iur. can. Marius Bitterli, CH-Cham, Priester der Diözese Basel, mit Urkunde vom 8. September 2022 nach Zustimmung von dessen Bischof für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2027 zum Vizeoffizial am Erzbischöflichen Offizialat Freiburg i. Br. wiederernannt.
Mit Schreiben vom 12. September 2022 wurde Frau Brenda Willmann, Villingen-Schwenningen, zur Schulbeauftragten für Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen in den Dekanaten Hegau und Konstanz ernannt. Diese Ernennung gilt für die Schuljahre 2022/2023 bis einschließlich 2024/2025.
Mit Schreiben vom 15. September 2022 wurde Frau Antonia Schlesinger, Pfinztal, zur Schulbeauftragten für Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen des Dekanats Pforzheim wiederernannt. Diese Ernennung gilt für die Schuljahre 2022/2023 bis einschließlich 2027/2028.

Nr. 197Im Herrn verschieden

8. September:
Diakon Sigurd Flick, Ettlingen, † in Ettlingen
14. September:
Domkapitular em. Monsignore Dr. Eugen Maier, Freiburg-Hochdorf, † in Freiburg
Amtsblatt
der Erzdiözese Freiburg
Nr. 19 - 30. September 2022
Herausgeber:Erzbischöfliches Ordinariat, Schoferstraße 2, 79098 Freiburg
Telefon: 0761 2188-383
E-Mail: amtsblattredaktion@ebfr.de
Erscheinungsweise:ca. 24 Ausgaben jährlich