Erzbistum Freiburg
.Statut der Kommission für Bildung der
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Geltungszeitraum von: 02.11.2015
Geltungszeitraum bis: 29.02.2024
Statut der Kommission für Bildung der
Erzdiözese Freiburg (Bildungskommission)
vom 27. Oktober 2015
ABl. 2015, S. 231
###Kirchliche Bildungsarbeit dient primär der persönlichen und sozialen Entfaltung des Menschseins. Sie erschließt Zugänge zum Glauben und zur persönlichen Berufung in der Nachfolge Jesu Christi.
Sie fördert verantwortliches Handeln in Familie, Gesellschaft und Kirche.
#Ziele und Aufgaben
Die verschiedenen Aktivitäten der Erzdiözese Freiburg im Bereich der Bildung werden unter dem Dach der Bildungskommission reflektiert und vernetzt. Die Bildungskommission soll beitragen zur Weiterentwicklung der kirchlichen Bildungsarbeit und zur Förderung der ökumenischen Zusammenarbeit im Bildungsbereich.
Dazu setzt sie sich mit kirchlichen, gesellschaftlichen und religiösen Entwicklungen auseinander. Sie identifiziert Themen, Ziele und Methoden für die Weiterentwicklung der Bildungsarbeit angesichts neuer gesellschaftlicher und kirchlicher Entwicklungen und Erfordernisse. Die Kommission greift Fragen, Erfahrungen, Anregungen und Vorschläge der Träger der Bildungsarbeit auf. Sie implementiert diözesane Themen und Vorgaben in den Mitgliedseinrichtungen.
Die Kommission berät den Erzbischof und das Erzbischöfliche Ordinariat in Fragen der Bildung und bei diesbezüglichen Anfragen staatlicher Stellen. Sie bereitet erforderliche Entscheidungen vor und sorgt mit für deren Umsetzung.
#Mitgliedschaft und Kooperationen
Die Bildungskommission unterstützt die Arbeit von folgenden Einrichtungen:
- Abteilung Bildung im Erzbischöflichen Ordinariat
- Arbeitsgemeinschaft Katholischer Erwachsenenverbände (AKE)
- BDKJ
- Bildungswerk (mit Bildungszentren, kirchlichen Büchereien, 2. Bildungsweg)
- Diözesan-Caritasverband
- Diözesanarbeitsgemeinschaft Erwachsenenbildung e. V.
- Erzbischöfliches Seelsorgeamt
- Geistliches Zentrum St. Peter
- Institut für Pastorale Bildung
- Katholischen Akademie der Erzdiözese Freiburg.
Die Kommission unterhält Kontakte
- zur Theologischen Fakultät der Universität Freiburg,zur Katholischen Hochschule Freiburg und zu den übrigen Hochschulen im Bereich des Erzbistums
- zur Schulstiftung der Erzdiözese Freiburg
- zu anderen kirchlichen Schulen im Bereich der Erzdiözese
- zu den Bildungseinrichtungen der Orden.
Zusammensetzung
Mitglieder der Kommission sind die Leiterinnen/die Leiter der oben genannten Einrichtungen oder eine delegierte Vertreterin/ein delegierter Vertreter. Der Erzbischof kann auf Vorschlag der Kommission weitere Mitglieder berufen.
Zur Beratung bestimmter Fragen kann die Kommission fachkundige Personen hinzuziehen.
#Leitung und Arbeitsweise
Der Vorsitzende der Kommission wird vom Erzbischof ernannt. Der Vorsitzende wird von einem geschäftsführenden Ausschuss unterstützt. Die Mitglieder des geschäftsführenden Ausschusses werden vom Vorsitzenden benannt und von der Kommission bestätigt.
Die Geschäftsführung der Kommission wird im Bildungswerk wahrgenommen. Für einzelne Bereiche ihrer Zuständigkeit kann die Kommission entsprechend zusammengesetzte Arbeitsgruppen mit zeitlich und inhaltlich definiertem Auftrag einrichten.
#Dieses Statut setze ich am 2. November 2015 in Kraft.